
Dr. Michael Wrase, WZB
Dr. Michael Wrase vom WZB eröffnete das Thema mit einem interessanten Blick auf die rechtlichen Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf den Begriff der Inklusion. Durch die UN-BRK sei Inklusion zu einem rechtsverbindlichen Begriff geworden, der beispielsweise bezogen auf das Bildungssystem in Deutschland zu grundlegenden Veränderungen führe. Dr. Wrase erläuterte den Anwesenden zunächst, warum er sich im Weiteren auf den englischen Originaltext der UN-BRK beziehe. So sei die englische Version zum einen die rechtsverbindliche Version der UN-BRK, zum anderen sei die deutsche Übersetzung leider teilweise unpräzise und beinhalte beispielsweise nicht den Begriff „Inklusion“, stattdessen würde lediglich von „Integration“ gesprochen. Nach diesem Exkurs erläuterte er in einem ersten Schritt, wie sich Rechtsbegriffe im engeren und im weiteren Sinne definierten. So seien Rechtsbegriffe im engeren Sinne juristisch unmittelbar von Bedeutung sowie juristisch zu interpretieren und anzuwenden, das heißt sie ziehen Rechtsfolgen nach sich. Als Beispiel für einen derartigen Rechtsbegriff im engeren Sinne führte Dr. Wrase die nachfolgende Passage der UN-BRK an:
„States parties shall ensure an inclusiveeducation system at all levels”.
Hierbei handele es sich um einen Rechtsbegriff im engeren Sinne, der schließlich auch in Art. 24 Abs. 2 BRK konkretisiert wird. Rechtsbegriffe im weiteren Sinne wiederum eröffneten über das positive Recht hinausgehende Sinnverständnisse, seien Leitbilder für ganze Rechtsgebiete (wie das „Behindertenrecht“) und könnten als Interpretationshilfen dienen. Beispielhaft hierfür sei der Artikel 3 „General principles“, in dem es heißt:
“The principles of the present Convention shall be:
a. Respect for inherent dignity, individual autonomy including the freedom to make one’s own choices, and independence of persons;
b. Non-discrimination;
c. Full and effective participation and inclusion in society”
Im Weiteren skizzierte Dr. Wrase das Konzept der Inklusion. So bedeute Inklusion als „Form der Berücksichtigung von Personen in Sozialsystemen“ (Stichweh 2005) – oder wie Dr. Wrase konkretisierte, von Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit – die gleichberechtigte soziale Teilhabe aller zu ermöglichen. Es gehe also immer um Inklusion versus Exklusion. Entsprechend sei laut Dr. Wrase ein System dann exkludierend, wenn es menschlich-sozialer Vielfalt, also Diversität, nicht ausreichend Rechnung trage. Diesem Konzept folgend führe auch die UN-BRK den Gegenbegriff in einem Diskriminierungsverbot in Art. 5 Abs. 2 konkret aus. Diese Diskriminierung wird in Art. 2 genauer definiert:
„’Discrimination on the basis of disability’ means any distinction, exclusion or restriction on the basis of disability which has the purpose or effect of impairing or nullifying the recognition, enjoyment or exercise, on an equal basis with others, of all human rights and fundamental freedoms in the political, economic, social, cultural, civil or any other field. It includes all forms of discrimination, including denial of reasonable accommodation”.
Der Gleichheitsbegriff gehe hier also sehr weit, so Wrase. So berücksichtige substantielle (materielle) Gleichheit sowohl die gegenwärtigen Strukturen als auch vergangene Benachteiligungen und fordere eine systemische Anpassung.
Gleichheitskonzepte im Wandel
Um die Bedeutung und das Innovative dieser Gleichheitsdefinition angemessen würdigen zu können, veranschaulichte Dr. Wrase die Entwicklung des Gleichheitskonzeptes im vergangenen Jahrhundert. So hätte zu Beginn des 20. Jahrhunderts die staatsbürgerliche Gleichheit gegolten, im Rahmen derer es gleiche Behandlung nur im Rahmen geltender Gesetze gab. Dem folgte nach Ende des Zweiten Weltkrieges die formale Gleichheit im Sinne eines Menschenrechtes. Zentral war hier das Differenzierungsverbot, insbesondere aufgrund von Rasse, Herkunft und Geschlecht, kurzum die Gleichheit gegenüber dem Gesetz. Während der Gleichberechtigungs- beziehungsweise Gleichstellungsbewegung hätte die formal-materielle Gleichheit vorgeherrscht, die sich insbesondere in dem Verbot mittelbarer (faktischer) Diskriminierung niederschlug. Grundgedanke war hier, dass durch Regelungen, die die spezifische Lebenssituation nicht berücksichtigen, keine wirksame Gleichheit erzeugt werden kann. Mit der UN-BRK sei man nun an dem Punkt der materiellen Gleichheit. Das wiederum hieße, exkludierende Systeme müssten umgestaltet werden und wenn diese Umgestaltung unterlassen werde, komme das Diskriminierung gleich. Es gehe also um die Gleichheit innerhalb der Sozialsysteme, nicht durch Maßnahmen außerhalb der Systeme, die der Verschiedenheit Rechnung trügen – wie das beispielsweise im Fall der Förderschulen der Fall sei. Mit dem Ansatz der Umgestaltung bestehender Systeme gehe Inklusion deutlich über formale Gleichbehandlung hinaus und müsse dazu führen, dass existierende Prozesse wie zum Beispiel arbeitsorganisatorische Abläufe, hinterfragt würden.
Welche Maßnahmen die UN-BRK nun vorsieht, um Diskriminierung zu verhindern, führte Dr. Wrase zum Schluss seines Vortrages aus. An dieser Stelle ging er näher auf den Art. 24 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 BRK ein. So sei hier beispielsweise festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, Zugang zu inklusiven, qualitativ hochwertigen und kostenfreien Grundschul- und weiterführender Bildung haben und den die benötigte Unterstützung erhalten sowie angemessene Einrichtungen entsprechend der individuellen Erfordernisse vorgehalten werden müssen. Darüber hinaus müssen individuelle Unterstützungsmaßnahmen in Bereichen vorgehalten werden, die der Steigerung der akademischen und sozialen Entwicklung dienen.
Dr. Wrase schloss seinen Input damit, dass auch wenn die UN-BRK hauptsächlich Auswirkungen auf die Inklusion innerhalb des Bildungssystems habe, sie dennoch den Blick für Inklusion als solche entscheidend weite.
Der Input von Dr. Michael Wrase zum Download
Seite 1: Netzwerkversammlung 2014
Seite 2: Dr. Michael Wrase: Inklusion als (Menschen-)Recht?!
Seite 3: Dr. Sigrid Arnade: Die UN-BRK aus der Perspektive der Zivilgesellschaft
Seite 4: Prof. Dr. Andreas Eckert: Lebenslagen von Familien mit einem Kind mit einer Behinderung
Seite 5: Abschließende Diskussion im Plenum

Norbert Hocke, Sprecher des Bundesforums Familie, bedankte sich in seiner Begrüßung bei der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die die Schirmherrschaft für das Projekt „Kinder brauchen Werte – Bündnisinitiative: Verantwortung Erziehung“ übernommen hat. Er kritisierte, dass genau bei denjenigen, die mit den Familien arbeiten, in den letzten sechs Jahren am meisten Personal abgebaut wurde und bezeichnete diesen Personalabbau als Aderlass. Und appellierte an die Teilnehmer/innen, sich in den nächsten Monaten in die Diskussion um die kommunalen Bildungslandschaften einzumischen. Denn Kultur, Familie und die offene Kinder- und Jugendarbeit gehören in diese Diskussion. Es komme weniger darauf an, Leuchttürme und Botschafter/innen zu finden, sondern die öffentliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen und die Zuwendung zu den Lebenslagen und Lebensbedingungen der Familien einzubetten in ein Konzept der kommunalen Bildungslandschaften. In dieser Diskussion mit den Stärken zu brillieren und sich nicht an die Seite drängen zu lassen – hierin liegt Norbert Hocke zufolge die Zukunftsperspektive und Chance für die Familienbildung.
Michael Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gab einen reichhaltigen Überblick über die Aufgaben und Anforderungen der Familienbildung und wies auf die stetig realen oder gefühlten Anforderungen an Eltern hin. Elterliche Kompetenz sei gefragt wie nie und die vielen Erziehungsratgeber und Fernsehformate zeigten die Nachfrage in erzieherischen Fragen, ohne jedoch wirklich eine große Hilfe zu sein. Familienbildung hingegen mit seinen vielfältigen Angeboten und Trägern unterstütze nachhaltig Familien. Löher stellte drei Thesen vor, welchen Beitrag die Familienbildung zur Werteerziehung leisten könne und solle:
überraschend große Resonanz. Eine Vielzahl von Angeboten, deren Großteil auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sind, wurde erfasst: Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und/oder Entwicklung von Partizipationsmöglichkeiten, religiöse Erziehung/religiöse Bräuche, Jung und Alt/Familienzeit, Ernährung/Hauswirtschaft, Förderung der Kultur/Natur sowie Patenschaften/„Leih-Omas“ o.Ä. Und eine breite Palette an Werten wurde erhoben, die in soziale, kulturelle, religiöse, ökologische und sonstige Werte unterteilt werden konnte.



Klima einer Einrichtung wichtiger als vielfältige frühkindliche Bildungsangebote.



Wie schon zuvor in Dresden ging es in der zweiten Regionalkonferenz Ost am 4. Juni 2008 in Halle um die Entwicklung von Strategien im Umgang mit Wertekonflikten in Sachsen-Anhalt. Das Nachbarschaftszentrum „Pusteblume“ (Träger: SPI-Ost) in Halle war Kooperationspartner und zugleich Tagungsort. Diesmal konnten folgende Referenten und Referentinnen gewonnen werden: Norbert Blauig-Schaaf von „bildung: elementar“, Pascal Begrich von Miteinander e.V., und Annett Maiwald von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

















„Werte können nicht vermittelt werden, sondern müssen von jedem Kind durch eigene Aktivit
Für Preissing und Strätz ist Bildung ein aktiver Prozess, denn ein Kind entdecke, erforsche und gestalte seine Welt durch eigenwillige Tätigkeit mit allen Sinnen vom ersten Atemzug an. Für sie sei Bildung nicht von Wertebildung zu trennen. Werte könnten nicht vermittelt werden, betonte Preissing, sondern müssten von jedem Kind durch eigene Aktivität gebildet werden. In dieser Aktivität wollten Kinder wertgeschätzt werden und diese Wertschätzung sei die wichtigste Quelle, aus der die Kinder neue Energie für ihren weiteren Bildungsprozess zögen. Wertebildung sei ohne diese Wertschätzung nicht denkbar.
Das Beobachten und Dokumentieren – eine jüngst noch mal sehr in die Bildungsdiskussion in den Tageseinrichtungen für Kinder eingebrachte Frage – stellen für Preissing und Strätz vielfältige Chancen dar, denn hier biete sich die Gelegenheit, in einen intensiven Dialog mit den Kindern zu treten. Hier werde deutlich, welchen Wert die betreffenden Aktivitäten für das jeweilige Kind und welchen Wert die Erzieherin ihr beigemessen hätten. Doch hiermit seien auch Risiken verbunden, denn vielerorts herrsche die Annahme, die eigenen Bewertungen seien außen vor zu lassen. Das Gegenteil sei der Fall. Kinder hätten ein Recht auf die Bewertungen der Erwachsenen und ein Recht, sich damit auseinanderzusetzen – nicht als Vorschrift, sondern als Feedback.


Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe (AGJ) am 20. Juni 2008 gemeinsam zum Fachforum „Zwischen Zeitgeist und Hilflosigkeit: Wertorientierte Erziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“ ein. Impulse für die Diskussion gaben Prof. Dr. Sabine Andresen, Erziehungswissenschaftlerin an der Universität Bielefeld und Ulrike Thiel, Leiterin des Kinder- und Jugendhilfeverbundes Berlin-Süd der EJF Lazarus gAG.
in das Thema ein. Im Spiegel der öffentlich-medialen Wahrnehmung seien die Lebenslagen Kindheit und Jugend in steigendem Maße mit negativen Attributen verknüpft: übermäßiger Medienkonsum, mangelhaftes Gesundheitsbewusstsein, fehlendes Bildungsinteresse, Verantwortungslosigkeit, fehlender Gemeinsinn, von Gewaltanwendung geprägte Interaktionsmuster, defizitäre Regelaffinität u. v. m. Geradezu reflexartig ertöne hier der Ruf an die Erziehungs- und Bildungsinstanzen, die Vermittlung traditioneller Werte und Tugenden verstärkt in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen zu stellen.
Auch Prof. Dr. Sabine Andresen wies den verkürzten Rückgriff auf ein nie da gewesenes „Goldenes Zeitalter“ zurück und erinnerte daran, dass der Wertediskurs auch ein Machtdiskurs sei. Es gehe um ein nicht einzulösendes, aber dennoch ersehntes „Versprechen nach Eindeutigkeit.“ Ferner nahm sie direkt zu Berhard Buebs Buch „Lob der Disziplin“ Stellung: „Bernhard Bueb sagt auch: Es müsse um die unhinterfragte Anerkennung von Autorität gehen, und damit habe ich ein Problem. Weil die unhinterfragte Anerkennung von Autorität kein einziges Erziehungsproblem tatsächlich löst. Er gibt keine Antwort auf konkrete Erziehungsfragen.“ Diese Position fand viel Zuspruch unter den zahlreichen Zuhörenden.