11./12. September 2020, online: „Für eine feministische Zeitpolitik der GEW! Gewerkschaftliche Blicke auf Systemrelevanz und Sorgearbeit“ Fachkonferenz der GEW

Bei dieser Fachkonferenz kommt das Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit auf den Prüfstand. Diskutiert werden sollen gesellschaftliche Transformationsprozesse und die notwendige Aufwertung systemrelevanter Sorgeberufe in Bildung und Erziehung. In den sogenannten Frauenberufen vollzieht sich ein Wandel, auch weil die jüngere Generation neue Vorstellungen von Leben und Arbeiten, Geschlecht und Arbeit, geteilter Erziehungsarbeit sowie dem Verhältnis von Lohn- und Zeitpolitik hat. Die Fachkonferenz ist so gestaltet, dass sie neben Vorträgen viel Raum zum Austausch und zur fachlichen Vertiefung bietet.

Programm

Anmeldeformular

Mehr Informationen auf der Website der GEW

 

30. April 2020, Berlin: „20 Jahre Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung“ Fachtagung des Deutschen Kinderschutzbundes

Am 6. Juli 2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt verabschiedet. In zwei Jahrzehnten ist viel geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die vielen Anstrengungen von Eltern, von Lehr- und Fachkräften, von der Wissenschaft und Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft sollen und müssen anerkannt werden.

Doch wir sehen, dass auch nach zwanzig Jahren Kinder und Jugendliche körperliche und seelische Gewalt erfahren und Gewalt in Erziehungsverhältnissen bagatellisiert wird, dass Kinder und Jugendliche sexuellen Missbrauch erleben, Mobbingerfahrungen machen, Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind. Und nicht zuletzt die Möglichkeiten der neuen Medien, Gewalt anzubahnen und auszuüben, verweist auf einen hohen Diskussions-, Klärungs- und Handlungsbedarf.

Die historische Bedeutung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt gegen Kinder ist Ausgangspunkt der Fachtagung. Davon ausgehend sollen insbesondere die nach wie vor drängenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts thematisiert werden.

In der Betrachtung der Langzeitstudie von Prof. Kai Bussmann aus dem Jahr 2010 und den darauffolgenden Untersuchungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz Ulm durch Prof. Dr. J.M. Fegert (2016 und 2019) sind Rückschlüsse über die gesellschaftliche Akzeptanz der gewaltfreien Erziehung möglich.

Die Befragung von Kindern und Jugendlichen in der Studie von Sabine Andresen, „Children’s Worlds“, hat erstens gezeigt, wie hoch der Anteil an Kindern und Jugendlichen ist, die in der Schule Gewalt und Ausgrenzung erleben. Zweitens wie wichtig für Kinder und Jugendliche sichere Räume und vertrauensvolle Beziehungen zuhause und vor allem in Schule und anderen Einrichtungen sind. Diese Befunde geben aufschlussreiche Informationen, wie junge Menschen Erwachsene erleben. Die Fachtagung möchte daher den Raum öffnen für eine gesellschaftliche Diskussion über ein wirksames Zusammenspiel von Schutz und Recht, von Sorge und Beteiligung, von Sicherheit und Freiheit für Kinder und Jugendliche.

Dabei stellt sich vor allem die Frage nach dem gesellschaftlichen Klima, das durch extreme Polarisierung, durch Rechtspopulismus und einer Schmähung demokratischer Werte und Beteiligungsformen vor allem Kinder und Jugendliche in der Konsequenz in ihren Rechten beschnitten werden.

Die Fachtagung findet am Donnerstag, den 30. April 2020 von 09:30 bis 16:30 Uhr in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, Hiroshimastraße 12 – 16, 10785 Berlin statt.

Weitere Informationen online

Tagungsbeschreibung und Tagungsablauf

Anfahrtsskizze Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Ihre Anmeldung können Sie unter folgendem Link bis zum Dienstag, den 31.03.2020 vornehmen: https://anmeldungfachtagung2020.questionpro.eu

Die Teilnahme an der Fachtagung ist für Sie kostenfrei. Der Kinderschutzbund Bundesverband übernimmt keine Reise- und Übernachtungskosten.

10. September 2020, online: „Alltagsrassismus – Schubladen und Nadelstiche“ Online-Diskussion des Hessischen Sozialministeriums

„Auf Wohnungsannoncen antworte ich nur mit dem “deutschen” Namen meiner Frau, sonst haben wir keine Chance.” Wenn Ihnen diese Erfahrung fremd ist, dann sollten Sie sich unbedingt den 10. September 2020, 18.30 Uhr vormerken. Und wenn es Ihnen bekannt vorkommt, dann schalten Sie auch ein. Wir sprechen miteinander und mit spannenden Expertinnen und Experten über Alltagsrassismus in Deutschland. Moderiert wird die Diskussion von Anne Chebu.

Wie zeigt sich Rassismus im Alltag, was bedeutet das für ein vielfältiges Hessen und warum geht er alle etwas an? All das sollen Themen einer Online-Diskussion sein, die das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit seinen Integrationsvertragspartnern, dem Hessischen Jugendring, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, der Bildungsstätte Anne Frank und dem Deutschen Roten Kreuz, ausrichtet.

Unter dem Link https://youtu.be/El_4Bh40z6A können Sie die Diskussion live verfolgen und über Chat mitdiskutieren. Wir werden uns darum bemühen, die Chat-Beiträge in die Diskussion auf dem Podium einzuführen.

Nähere Informationen zur Veranstaltung und unseren Podiumsteilnehmer*innen entnehmen Sie dem Einladungsflyer.

Mehr Informationen auf der Website des Hessischen Sozialministeriums

02. September 2020, online: „Ein guter Start ins Kita-Leben: Eingewöhnung in Kindertageseinrichtungen unter Bedingungen der Pandemie“ Online-Veranstaltung des Paritätischen

Zum Start des neuen Kita-Jahres steht für viele Kindertageseinrichtungen die Frage im Raum, wie die Eingewöhnung der Kinder unter den aktuellen Bedingungen gelingen kann. Welche Schutzmaßnahmen sind gegenüber den Kindern und Eltern notwendig? Wie kann trotz zahlreicher Vorschriften eine Willkommenskultur etabliert werden? Und wie wird gegebenenfalls der Ausfall von Personal kompensiert?

Diese und weitere Fragen wollen wir in der Veranstaltung unter Einbeziehung der Teilnehmenden erörtern.

Mit Katrin Macha, stellv. Direktorin des Instituts für den Situationsansatz (ISTA) und Reimund Schröter, Referent für Kindertageseinrichtungen im Paritätischen Landesverband Thüringen

Anmeldung
Wenn Sie an dieser Online-Veranstaltung (mit Zoom) teilnehmen möchten, bitten wir Sie um formlose Anmeldung bis zum Donnerstag, 27. August 2020 an: kifa(at)paritaet.org. Gerne können Sie dabei bereits Fragen stellen oder Themen benennen, die Ihnen besonders wichtig sind. Dies erleichtert uns die Vorbereitung der Veranstaltung.

Die Einwahldaten werden am 1. September 2020 an die Teilnehmer*innen versendet. Die Veranstaltung ist für die Teilnehmenden kostenlos.

Kontakt
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen: Niels Espenhorst, Referent für Kindertageseinrichtungen, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-445, E-Mail: kifa(at)paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation: Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-476, E-Mail: kifa(at)paritaet.org.

Mehr Informationen auf der Website des Paritätischen

29. Juni 2020, online: „Wissenschaft und Praxis im Austausch über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe und ihre Adressat*innen“ Transferdialog-Webinar der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe

Der Austausch zwischen Forschung und Praxis ist in diesen turbulenten Zeiten von höherer Bedeutung denn je. Eine Plattform dafür bietet die AGJ mit ihrem Transferdialog-Webinar am 29.06.2020 (10-16 Uhr). In den Themenblöcken „Perspektiven von Kindern, Jugendlichen, Familien“, „Kindertagesbetreuung“ und „Kinder- und Jugendhilfe im Wandel“ werden hochaktuelle Studien zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie auf deren Adressat*innen der Fachöffentlichkeit vorgestellt und gemeinsam mit Vertreter*innen aus Praxis und Wissenschaft diskutiert. Das Webinar ist kostenfrei; die Anmeldung wird ab dem 17.06.2020 über www.agj.de möglich sein. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Universität Münster statt.

Mehr Informationen auf der Website der AGJ

24. Juni 2020, online: „Corona und KiTa: Wie können Kinderperspektiven in der jetzigen Zeit ausreichend bedacht werden?“ Webinar der Bertelsmann Stiftung

Am 24. Juni 2020 von 16:00-17:00 Uhr gibt es unter dem Titel Corona und KiTa: Wie können Kinderperspektiven in der jetzigen Zeit ausreichend bedacht werden?“ eine Talkrunde mit

  • Dr. Iris Nentwig-Gesemann, Freie Universität Bozen
  • Anne Schultz-Brummer, Fachberaterin (SOAL e.V. Hamburg) und Mitglied im Fachkräfte Forum der Bertelsmann Stiftung
  • Iris von Scheve, KiTa-Leiterin (Berlin) und Fachkraft für Kinderperspektiven

Anmeldung hier

17. Juni 2020, online: „Fair Share – Gleichstellung in Zeiten von Corona“ Online-Expertinnengespräch des Deutschen Frauenrates

Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für 6 Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Vor diesem Hintergrund laden der Deutsche Frauenrat in Kooperation mit der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland zu einem Online-Expertinnengespräch am 17.6.20. Im Mittelpunkt steht die ambitionierte neue Gleichstellungsstrategie, die die EU-Kommission Anfang März vorlegte. Kurz danach ist Corona über uns hereingebrochen. Die Krise bürdet Frauen eine überproportionale Last auf; weltweit droht eine Retraditionalisierung der Geschlechterverhältnisse. Daher ist es umso wichtiger, an den Zielen und dem Zeitplan für Gleichstellungspolitik festzuhalten. Was heißt das in Zeiten von Corona, und welche Maßstäbe kann die deutsche Ratspräsidentschaft hier setzen?

Der Deutsche Frauenrat Sie herzlich zu einem Online-Expertinnen-Gespräch mit Möglichkeit zur aktiven Teilnahme ein am Mittwoch, 17. Juni 2020, 14:30 – 15:45 Uhr

Als Keynote Speaker sind eingeladen:

Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichstellung
Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Lisi Maier, stellv. Vorsitzende des Deutschen Frauenrats

Als Kommentatorinnen treten auf:

Maria Noichl, Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM)
Carlien Scheele, Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellung (EIGE)
Ana Sofia Fernandes, stellv. Vorsitzende der Europäischen Frauenlobby (EWL)

Moderatorin:
Dr. Claudia Neusüss, compassorange

Im Anschluss folgt eine Q&A-Runde. Es wird Englisch/Deutsch gedolmetscht.

Anmeldungen bitte bis Montag, 15.06.2020 hier.

Veranstaltungsflyer als PDF

Mehr Informationen auf der Website des Deutschen Frauenrates

03. März 2020, Berlin: „Qualität in der Kindertagesbetreuung: Rahmenbedingungen für eine gute Kita“ Fachtag des Paritätischen Gesamtverbands

Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter Paritätischen Trägern von Kindertageseinrichtungen, die wir auf dem Fachtag vorstellen, zeigen die Dringlichkeit des Themas: Eine Krise in der Kindertagesbetreuung ist vielerorts zu spüren. Es fehlen nicht nur Fachkräfte und Betreuungsplätze, es fehlt ebenso oft an auskömmlicher Finanzierung, angemessener Unterstützung und Begleitung von Trägern.

Die historisch gewachsenen Systeme werden den gegenwärtigen Anforderungen vielfach nicht mehr gerecht. Kindertagesbetreuung zu verbessern, kann nicht heißen, Details zu verbessern, sondern die Funktionsweise und Finanzierung des Gesamtsystems auf den Prüfstand zu stellen.

Auch das sogenannte Gute-Kita-Gesetz wird nicht zu guten Kitas führen. Entweder gab es sie schon vorher, oder es wird sie auch weiterhin nicht geben. Der Fachtag widmet sich der Frage, wie ein Umbau der Finanzierungs- und Steuerungssysteme gestalten werden muss, damit die Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Kindertagesbetreuung nachhaltig verbessert werden. Wie sollte sich der Bund dazu verhalten?

Die Veranstaltung ist kostenlos. Reise- und / oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Bitte melden Sie sich bis zum 14. Februar 2020 mit dem verlinkten Formular an. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine E-Mail, mit der Sie Ihre Anmeldung bestätigen müssen, und erst danach eine Anmeldebestätigung.

Mehr Informationen und Programm

Veranstaltungsort
Berliner Stadtmission
Zentrum am Hauptbahnhof
Lehrter Straße 68
10557 Berlin

Veranstalterin
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen: Niels Espenhorst, Referent für Kindertageseinrichtungen, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-445, E-Mail: kifa@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation: Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-476, Telefax: 030 24636-140, E-Mail: kifa@paritaet.org

03. Juni 2020, online: „Die Bedarfe und Sorgen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise“ Webinar der Bertelsmann Stiftung

Die Corona-Krise zeigt besonders deutlich, vor welchen gesellschaftlichen Herausforderungen wir stehen, wenn es uns ernst damit ist, allen Kindern und Jugendlichen gutes Aufwachsen zu ermöglichen und ihr Recht auf Beteiligung, Bildung und Teilhabe einzulösen.

Am 3. Juni 2020 von 16:00-17:00 Uhr gibt es unter dem Titel „Die Bedarfe und Sorgen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise. Wer fragt danach? Wer nimmt sie ernst?“ eine Talkrunde mit

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Tanja Betz, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Lea Leidig, JugendExpert*innenTeam der Bertelsmann Stiftung
  • Emily Sawatzki, JugendExpert*innenTeam der Bertelsmann Stiftung

Anmeldung hier

02. März 2020, Berlin: Netzwerkversammlung des Bundesforums Familie

Die kommende Netzwerkversammlung des Bundesforums Familie findet am 02. März 2020, 10.30-16.30 Uhr, in Berlin statt.

Neben einer kurzen Vorstellung der Abschlusspublikation zum Thema „Familie, Partizipation und Demokratie“ wird vor allem mit Inputs und Diskussionsgruppen intensiv in die neue Themenperiode „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ eingestiegen.

Anmeldung (nur für Mitglieder des Bundesforums Familie)

03. Dezember 2020, online: „Wohnungslosigkeit von Familien im europäischen Vergleich“ Online-Fachgespräch des Bundesforums Familie

Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten, geringe Einkommen, gekürzte Sozialleistungen, Verknappung bedarfsgerechten Wohnraums – diese und viele weitere Gründe können dazu führen, dass Familien in der Wohnungslosigkeit landen. Die Anzahl wohnungsloser Familien in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, fast die Hälfte der betroffenen Familien sind alleinerziehende Mütter mit Kindern. Ein Großteil der wohnungslosen Familien wohnt bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten in oft prekären Mitbewohner*innenverhältnissen, aber auch die Zahl der Familien in Notunterkünften nimmt zu.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit steigen die Zahlen wohnungsloser Familien. Vor diesem Hintergrund beleuchtet das digitale Fachgespräch das Phänomen der Wohnungslosigkeit von Familien aus europäischer Perspektive. Prof. Dr. Volker Busch-Geertsema wird das Fachgespräch mit einer Problembeschreibung und -analyse der Lage in Europa eröffnen. Leena Lehtonen, Petra Gergov-Keskelo und Wayne Stanley beschreiben die Wohnungslosenhilfe und -politik in Bezug auf Familien in Irland und Finnland sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit von Familien ebendort.

Mit:
• Prof. Dr. Volker Busch-Geertsema, Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung
• Leena Lehtonen, Y-Säätiö, und Petra Gergov-Koskelo, The Federation of Mother and Child Homes and Shelters (Finnland)
• Wayne Stanley, Simon Communities (Irland)

Das Gespräch findet auf Deutsch und Englisch mit Simultanübersetzung statt.

Die Teilnahme ist den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie vorbehalten.

29. Januar 2020, Berlin: „Kinder und ihre Rechte: Wie erhalten Kinder Zugang zum Recht?“ Fachgespräch des Paritätischen Gesamtverbands

2019 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 30-jähriges Jubiläum. In Deutschland trat sie 1992 in Kraft. Fast genauso lange setzt sich das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ vom Deut-schen Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und der Deutschen Liga für das Kind für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und deren Festschreibung im Grundgesetz ein. Zahlreiche Paritätische Organisationen unterstützen diese Initiative.

Durch das klare Bekenntnis der Bundesregierung und das Jubiläumsjahr der Kinderrechtskonvention stand die Forderung dieses Jahr verstärkt im Fokus. In der zweiten Jahreshälfte 2019 nimmt der politische Prozess nun deutlich Fahrt auf: Die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit abgeschlossen und das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Damit soll das Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst werden, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Doch ist der Vorschlag so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche tatsächlich ihre Rechte durchsetzen können? Was ist hierfür erforderlich? Und wie muss es nach der grundgesetzlichen Verankerung weitergehen? Diese und weitere Fragen gilt es bei diesem Fachgespräch mit Paritätischen Organisationen, weiteren Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Politik zu diskutieren.

Mehr Informationen

Programm

Veranstaltungsort
Jugendherberge Ostkreuz
Marktstraße 9-12 | 10317 Berlin

Veranstalterin
Der Paritätische Gesamtverband
Katrin Frank, Referentin für Familienhilfe/-politik, Frauen und Frühe Hilfen, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org (inhaltliche Rückfragen)
Stefanie Sachse, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-323, Telefax: 030 – 24636-140, E-Mail: faf@paritaet.org (Veranstaltungsorganisation)

Netzwerktreffen: Abschluss der Themenperiode „Familie, Partizipation und Demokratie“ und Wahl Schwerpunktthema 2020/2021 am 21. Oktober 2019

Berlin, 21. Oktober 2019:

Etwa 50 Teilnehmende kamen aus den Mitgliedsorganisation des Bundesforums Familie zum diesjährigen Netzwerktreffen im Centre Monbijou in Berlin zusamenmen.

Abschluss der Themenperiode „Familie, Partizipation und Demokratie“

Am Vormittag stellten Magda Göller (Pestalozzi-Fröbel-Verband), Birgit Merkel (Zukunftsforum Familie), Katharina Queisser (bevki), Laura Castiglioni (Deutsches Jugendinstitut) und Stephan Wassmuth (Bundeselternrat) stellvertretend für die drei Arbeitsgruppen sowie Dörte Bieler aus der Geschäftsstelle die Ergebnisse der Themenperiode „Familie, Partizipation und Demokratie“ der letzen zwei Jahre vor. Im Anschluss daran wurden die zentralen Thesen, die sich aus den Diskussionen ableiten lassen, im Plenum erörtert. In den Debatten wurde maßgeblich hervorgehoben, dass Familien der erste und ein lebenslanger Bildungsort und das Fundament für die Vermittlung von Demokratieverständnis sowie für die Bildung zu mündigen Bürger*innen sind. Betont wurde, dass Kinder und Jugendliche u.a. durch die Familie, Schule und Kita darin unterstützt werden, sich zu selbstständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln, die Informationen kritisch reflektieren und Argumente gegeneinander abwägen können, sich eine eigene Meinung bilden, gegenteilige Meinungen akzeptieren sowie auf dieser Basis gemeinsame Entscheidungen aushandeln.

Zudem wurde betont, dass die Rahmenbedingungen für alle Familien, unabhängig von Herkunft, Bildung oder sozialem Status gesichert sein müssen, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. So müssten Familien bessere Möglichkeiten haben, in allen sie betreffenden Entscheidungen zu partizipieren. Dies gelte sowohl für die Kindertagesbetreuung und Schule als auch für das soziale Umfeld bis hin zur Kinder- & Jugendhilfe. Hierfür müssen Fachkräfte inhaltlich gestärkt und vor allem auch personell entlastet werden.

Festgehalten wurde, dass Partizipation ein Grundrecht jedes Gesellschaftsmitglieds ist. Daher sollten alle Familien gleichermaßen Zugang zu demokratischen Prozessen wie z.B. Wahlen, Bürger*innenbeteiligung oder Bürgerschaftliches Engagement haben. Gleichzeitig ist die Nutzung dieser Zugänge Zeichen einer aktiven Bürgergesellschaft und wichtig für eine gelebte Demokratie. Daher sollten auf der einen Seite die Beteiligung an Wahlen und weiteren Partizipationsformen verstärkt eröffnet und auf der anderen Seite durch jede/n Einzelne/n intensiv wahrgenommen werden. In diesem Sinne sind Politik, Verbände, Institutionen und auch die Zivilgesellschaft dazu aufgerufen, sich im sozialen und beruflichen Umfeld für demokratische Werte einzusetzen und diese zu stärken. Insofern betonten die Teilnehmenden, dass die Diskussionen der letzten zwei Jahre die Bedeutung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Werte bekräftigt hätten. Eine lebendige Demokratie lebe von Menschen, die für sie einstehen und sie weiterentwickeln.

Neues Thema für 2020/2021

Am Nachmittag wurde der Blick auf die Themenperiode für die nächsten zwei Jahre gelenkt, in dem gemeinsam beraten wurde, welches Thema behandelt werden soll. Im Vorfeld hatte der Beirat aus den ca. 40 von den Mitgliedsorganisationen eingebrachten Vorschlägen folgende Themen kondensiert: 1. „Chancen und Risiken der Digitalisierung“, 2. „Soziale und biologische Elternschaften/ Erweiterte Familie“, 3. „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ sowie 4. „Klimawandel, Nachhaltigkeit und Familie“. Diese Themen wurden an Thementischen diskutiert. Die Themen wurden in vier Runden à 15 Minuten besprochen, sodass sich allen Teilnehmenden die Gelegenheit bot, sich zu jedem Thema eine Meinung zu bilden und erste Anregungen für eine potentielle Bearbeitung zu geben.

Nach der Ergebnispräsentation der spannenden Gespräche wählten die Anwesenden mit großer Mehrheit „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ zum Thema für den Zeitraum 2020/2021. Ein zentraler Diskussionsgegenstand war die Frage nach Freiraum und Verdrängung sowie zusammenhängend hiermit die Frage nach Wohnraum und sozialer Gerechtigkeit bzw. Ausgrenzung. Desweiteren wurde angeregt, sich  über zukunftsweisende Wohnmodelle für Familien in urbanen und ländlichen Räumen auszutauschen.

05. & 06. Dezember 2019, Frankfurt am Main: „Abu, Baba, Tata, Papa – Potentiale migrationssensibler Väterarbeit“ Fachtagung des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften

Männer mit Migrationsgeschichte werden selten als engagierte Väter wahrgenommen, obwohl sie in Kita, Schule oder Vereinen als solche präsent sind. Oft wird ihnen ein traditionalistisches Rollenverständnis unterstellt, ihre wahren Potentiale kaum berücksichtigt.

Es besteht Bedarf an migrationssensibler, diversitätsbewusster Väterarbeit. Passgenaue Angebote, Handlungsempfehlungen und Fortbildungen gibt es jedoch nur vereinzelt.
Die zweitägige Tagung macht auf die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten von Vätern mit Migrationsgeschichte aufmerksam und eröffnet Räume für die Reflexion eigener Perspektiven und Haltungen.

Programm und Anmeldung

Veranstaltungsort
Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) der Stadt Frankfurt
Mainzer Landstraße 293 | 60326 Frankfurt am Main

Veranstalter
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Ludolfusstraße 2 – 4 | 60487 Frankfurt/M.

18. November 2019, Berlin: „Vom Wollen und Sollen. Selbstreflexive und vorurteilsbewusste Demokratieentwicklung in der Kindertagesbertreuung“ Fachtagung des AWO Bundesverbandes

Demokratie, das Erleben von Vielfalt und Partizipation sind Rechte von Kindern. Sie bieten Chancen zur aktiven Ausgestaltung und dem Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung aller. Eine wesentliche Erkenntnis des Projekts ist, dass es für die Umsetzung von demokratischen, partizipativen Prozessen in den Einrichtungen eine professionelle, d.h. offene, selbstreflexive und vorurteilsbewusste, Haltung der Fachkräfte sowie eines Wissens zu und Handlungsrepertoires für den Umgang mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden sowie partizipativer Gestaltung der Praxis bedarf.

Auf der Fachtagung werden die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Erfahrungen einer gelingenden selbstreflexiven und vorurteilsbewussten Demokratiebildung im Bereich Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege auszutauschen.

Die Veranstaltung wird durch Fachvorträge, Präsentation der wesentlichen Evaluationsergebnisse des Projekts + sowie aktive Beteiligung der Teilnehmenden gekennzeichnet sein.

Die Beteiligung der Teilnehmenden und das gemeinsame erarbeiten stehen hierbei im Fokus.

Mehr Informationen zu Programm und Anmeldung online.

Veranstaltungsort
WeiberWirtschaft
1. Hof, 2. Aufgang, 4. OG
Anklamer Straße 38 | 10115 Berlin

Veranstalter
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Blücherstraße 62-63 | 10961 Berlin

Inhaltliche Informationen: Jannes Hesterberg
Projektleitung „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle.“
030/25309-410 | jannes.hesterberg@awo.org

Organisatorische Informationen: Mercedes von Kulessa
Veranstaltungsmanagement/Kommunikation
030/26309-144 | mercedes.kulessa@awo.org

13. November 2019, Berlin: „Residenzmodell, Wechselmodell & Co. – Familien in Trennung individuell beraten“ Fachtagung des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter

In der Fachwelt gibt es eine Diskussion um verschiedene Umgangsmodelle. Im Bundestag fand im Frühjahr 2019 eine Anhörung dazu statt. Kommt es zur Trennung, sind Familien gefordert, ihren eigenen Weg der Umgangsgestaltung zu finden. Die Tagung richtet sich an Multiplikator*innen und Berater*innen, die getrennte Eltern dabei unterstützen, den für sie individuell passenden Weg zwischen Residenzmodell, Wechselmodell und Co. zu finden. Auch für das Fachpublikum ist die Tagung von Interesse.

Nähere Informationen finden sich im Flyer. Anmeldung bitte beim VAMV Landesverband Berlin unter kontakt@vamv-berlin.de.

Veranstaltungsort
Botschaft für Kinder | Inklusionshotel Rossi
Lehrter Straße 66 | 10557 Berlin

Veranstalter
Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)
Hasenheide 70 | 10967 Berlin
www.vamv.de

04.-05. Dezember 2017, Berlin: „Kinder im Kontext von Partnerschaftsgewalt“ Seminar des Paritätischen Bildungswerks

In der fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik „häusliche Gewalt“ ist die Situation der mit betroffenen Kinder und die Notwendigkeit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erziehungsverantwortung und Erziehungskompetenz der Mutter bzw. des u.U. zum Umgang befugten Vaters zu einem eigenständigen Schwerpunkt geworden. Das Seminar soll Kenntnisse vermitteln
• über die Dynamik von Gewaltbeziehungen und
• Schutzmöglichkeiten für misshandelte Frauen und deren Kinder;
• über kindliches Erleben der häuslichen Gewalt und deren vielfältige Auswirkungen;
• über kindliche Verarbeitungsstrategien und Bindungsverhalten.

Die Teilnehmer/-innen sollen der Aufgabenstellung der Stärkung der Erziehungskompetenz im Kontext von Partnerschaftsgewalt sicherer begegnen können und in der Lage sein, realistische Interventionen, unterstützende Vernetzungen und präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen der Familienbildung, -beratung und -hilfe, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Mitarbeiter/-innen von Jugendämtern, Jugendhilfe- und Kinderschutzeinrichtungen.

Dozentin:
Henrike Krüsmann, BIG-Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt

Leitung und Moderation:
Melike Çınar, Referentin für Familien- und Elternbildung, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V.

Veranstaltungsort: VIA Schankhalle Pfefferberg gGmbH, 10119 Berlin-Prenzlauer Berg

Teilnahmebeitrag: EUR 155,– inkl. Pausengetränke, ohne Übernachtung
Anmeldeschluss ist der 01. November 2017.

Mehr Informationen online

Veranstalter
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband
Büro Berlin | Oranienburger Straße 13/14 | 10178 Berlin
030/24636474 | struck@pb-paritaet.de

29. November-01. Dezember 2017, Berlin: „Frühe Warnzeichen von Vernachlässigung und Misshandlung von Säuglingen und Kleinkindern“ Seminar des Paritätischen Bildungswerks

Die ersten Lebensjahre stellen besondere Herausforderungen für Eltern und ihre Babys und Kleinkinder dar. Diese frühe Zeit ist für die kindliche Entwicklung von besonderer Bedeutung, denn sie beeinflusst die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten und legt die Grundbausteine für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. So ist das Interesse an der frühen Kindheit und das fachliche Wissen über förderliche wie auch schädigende Bedingungen für kindliches Aufwachsen immer mehr gewachsen. Diagnostische Vorgehensweisen in der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und belasteten Eltern-Kind-Beziehungen sowie Möglichkeiten der frühen, präventiven Hilfe werden zur Zeit vielerorts neu entwickelt und in die Praxis integriert.

In dieser Fortbildung werden Möglichkeiten und Methoden der Früherkennung von belasteten Eltern-Kind-Interaktionen anhand von Videobeispielen erläutert, dargestellt und geübt. Warnzeichen früher Gefährdungen in alltäglichen Interaktionssituationen werden aufgezeigt und Chancen früher Intervention durch „Entwicklungspsychologische Beratung“ und „STEEPTM“ erläutert. Die Teilnehmer/-innen können sich während dieser Fortbildung mit den Möglichkeiten und Grenzen sogenannter „Frühwarnsysteme“ auseinander setzen und Interventionsmöglichkeiten in Falldarstellungen erproben.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Einrichtungen der Familienbildung und -beratung, von Kindertagesstätten, Fachberatungen von Tagespflegepersonen, Fachkräfte, die Eltern und Kinder in den ersten Jahren begleiten.

Dozentin:
Julia Kreitschmann
Dipl. Pädagogin, entwicklungspsycholgische Beraterin und Kinderschutzkraft § 8a

Verantwortlich: Melike Çinar

Teilnahmebeitrag: EUR 230,– inkl. Pausengetränke, ohne Übernachtung
Anmeldeschluss: 06. Oktober 2017 (Bitte fragen Sie auch nach dem Anmeldeschluss nach freien Plätzen)

Veranstaltungsort
Amt für kirchliche Dienste
Goethestraße 26-30 | 10625 Berlin

Veranstalter
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband
Büro Berlin | Oranienburger Straße 13/14 | 10178 Berlin
030/24636474 | struck@pb-paritaet.de

Viel Austausch und wichtige Einblicke bei Fachforum „Familienzusammenführung von Geflüchteten“

Berlin, 03. Mai 2017:
Was bedeutet es konkret für eine Familie, wenn sie den Prozess der Familienzusammenführung durchläuft? Wo liegen bei der Familienzusammenführung von Geflüchteten in der Praxis die Spannungsfelder und Herausforderungen? Was müsste in der Handhabung der Familienzusammenführung verändert werden? Über diese und weitere Fragen diskutierten die rund 40 Teilnehmer_innen beim Fachforum „Familienzusammenführung von Geflüchteten“ des Bundesforums Familie am 03. Mai 2017.

Die Veranstaltung wurde eingeleitet von einer thematischen Hinführung „Familienzusammenführung als familienpolitisches Thema?“ von Hiltrud Stöcker-Zafari (Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.). Darin erläuterte sie das Spannungsverhältnis der Zuständigkeiten beim Thema Familienzusammenführung zwischen Familienpolitik und Innenpolitik und gab einen kurzen historischen Einblick in Familienzusammenführungsprozesse der letzten 40 Jahre in Deutschland. Abschließend ging sie auf die besondere Bedeutung ein, die der Familiennachzug bei Geflüchteten für das Ankommen in einer Gesellschaft hat.

Es folgte ein Impulsreferat von Rebecca Einhoff (UNHCR) zum Thema „Familienzusammenführung von Flüchtlingen: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Hindernisse“ (PDF). Dabei gab Rebecca Einhoff einen Überblick über die völkerrechtlichen Grundsätze zur Familienzusammenführung und erläuterte die unterschiedlichen Definitionen des Familienbegriffs der verschiedenen internationalen Konventionen, Institutionen und Organe. Einhoff berichtete, dass die Einheit der Familie in völkerrechtlichen Dokumenten zwar geschützt werde, „Familienzusammenführung“ jedoch in nur wenigen Dokumenten ausdrücklich Erwähnung finde. Sie stellte ausführlich die völkerrechtlichen, europäischen und nationalen Grundsätze zur Familienzusammenführung dar und verdeutlichte, unter welchen Voraussetzungen sie möglich sei und welche Bestimmungen dabei gelten. Dabei wies sie darauf hin, dass es in der Praxis der Familienzusammenführung große Probleme vor allem mit den unterschiedlichen Terminvergabesystemen und den langen Wartezeiten auf Termine und Verfahren gebe. Auch die praktische Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen (insbesondere im Libanon und der Türkei) stelle oftmals ein großes Hindernis für eine rasche Familienzusammenführung dar.

Anschließend ging Einhoff näher auf aktuelle rechtliche Probleme in Deutschland aus Sicht von UNHCR ein, die vor allem mit der engen Definition des Familienbegriffs (z.B. der Schwierigkeit, Geschwisterkinder von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) gemeinsam mit den Eltern nachziehen zu lassen) sowie auch mit der aktuellen Aussetzung der Familienzusammenführung von Personen mit subsidiärem Schutz zusammenhängen. Auch die Zumutbarkeit der Pass- und Dokumentenbeschaffung (Identitätsnachweis, Nachweis der familiären Verbindungen) und alternative Formen der Glaubhaftmachung seien problematisch. Zum Abschluss gab Einhoff einen kurzen Exkurs zu den Grundsätzen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung und zu anderen Aufnahme- bzw. Einreisemöglichkeiten für Familienangehörige (Resettlement, Humanitäre Aufnahmeprogramme, Aufnahmeprogramme der Bundesländer etc.).

In Anschluss fand die anregende Podiumsdiskussion „Familienzusammenführung von Geflüchteten: Chancen und Herausforderungen“ mit Karim Al Wasiti (Flüchtlingsrat Niedersachsen), Mohammed Jouni (Jugendliche Ohne Grenzen), Sebastian Muy (BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen), Gerhard Scholz (Ausländerbehörde München) und Ulrike Wolz (Landesjugendamt Berlin) statt.

Gerhard Scholz, der seit 1992 in der Ausländerbehörde München arbeitet, beschrieb die enorme Erhöhung des Arbeitsumfangs und die damit einhergehenden großen personellen Herausforderungen, die mit dem aktuellen Anstieg der Anzahl Geflüchteter aus Syrien einhergingen. Er berichtete von teilweise sehr langen Wartezeiten für die Familienangehörigen bei den Auslandsvertretungen, denen dann wiederum lange Bearbeitungszeiten bei den Ausländerbehörden folgen würden, sodass der Prozess des Familiennachzugs insgesamt zu lange dauere.

Dabei sei das grundsätzliche Problem des Zuzugs nicht neu. So sei es gleich zu Beginn seiner Arbeit bei der Ausländerbehörde im Zuge der Balkankrise zu einer großen Zuwanderung von geflüchteten Familien gekommen. Einige Aspekte hätten sich jedoch seit der damaligen Zeit verbessert, beispielsweise sei das Thema Beschäftigung von Geflüchteten viel besser aufgegriffen worden. Auch die Einsicht, dass Deutschland Zuwanderer_innen brauche, habe sich deutlich zum Positiven gewandelt. Vieles sei jedoch nach wie vor verbesserungsfähig: wünschenswert wären z. B. Verwaltungsanweisungen oder eine entsprechende Gesetzgebung, die mehr Klarheit in die Familienzusammenführung bringen würde, vor allem beim Thema Nachzug von Geschwisterkindern.

Sebastian Muy stellte seine Arbeit beim Beratungszentrum BBZ vor, wo er seit Oktober 2014 tätig ist. Die größte Gruppe, die er dort berate, seien syrische Geflüchtete. Er habe im Prozess der Familienzusammenführung Wartezeiten von 15 Monaten bis zu zwei Jahren miterlebt. Daneben stelle die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eines der größten Probleme dar. Dies sei vor allem für unbegleitete Jugendliche und deren Familien hoch problematisch, da diese nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Anspruch auf Nachzug der Eltern verlören. Er betonte, dass Familiennachzug oftmals auch außerhalb der Kernfamilie von den Geflüchteten erwünscht sei. Dass dem nicht stattgegeben wird, liege am engen Familienbegriff des Aufenthaltsgesetzes und der restriktiven Auslegung der bestehenden Härtefallregelungen. In jüngster Zeit würden die Behörden zunehmend die Visaanträge von Geschwistern von UMF ablehnen und damit selbst Kernfamilien auseinanderreißen.

Muy wünschte sich, dass Gesetze, Behörden und Gerichte den Familien jenen Wert beimessen, den sie – unter anderem nach der UN-Kinderrechtskonvention – tatsächlich haben, anstatt Familien auseinander zu reißen. Dabei müsse die Situation der Familienangehörigen im Ausland ebenso berücksichtigt werden wie die emotionale Belastung und der Druck, dem sich insbesondere unbegleitete Minderjährige in Deutschland ausgesetzt fühlten. Viele wagten es daher nicht, ihren Eltern das Ausmaß der Hürden und Schwierigkeiten zu berichten. Dies stelle oftmals eine Zerreißprobe für die gesamte Familie dar.

Karim Al Wasiti berichtete, dass die Familienzusammenführung ein wichtiges Arbeitsfeld des Flüchtlingsrats Niedersachsen sei und er das Thema seit Anfang der Krise in Syrien intensiv begleite. Seit Anfang 2016 arbeite er sogar hauptsächlich im Thema Familienzusammenführung zu anerkannten Flüchtlingen in den Feldern Beratung, Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Flüchtlingsrat formuliere durch enge Begleitung dieses Prozesses politische Forderungen, damit das Recht auf Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte nicht durch jahrelange Wartezeiten, bürokratische Hürden und gesetzliche Verschärfungen auf die lange Bank geschoben werde. Zusammen mit anderen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtverbänden und Kirchen habe der Flüchtlingsrat daran gearbeitet, dass Angehörige von syrischen Geflüchteten in Deutschland durch Aufnahmeprogramme einreisen könnten.

Al Wasiti kritisierte, dass viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland hätten, diesen aufgrund immenser bürokratischer Hürden nicht einlösen könnten. So seien 200.000 Menschen aus Syrien und dem Irak nach Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 2016 in Deutschland anerkannt worden, während im selben Zeitraum nur 48.000 Visa an die anspruchsberechtigten Angehörigen erteilt worden seien. Er bemängelte ebenfalls, dass seit Sommer 2016 neue Dimensionen der Verhinderung von Familiennachzug zu UMF durch Ausnutzung von Gesetzeslücken durch das Verwaltungshandeln zu beobachten seien. Dabei würden den Eltern dieser UMF Visa erteilt, den minderjährigen Geschwistern aber nicht. Deshalb stünden diese Eltern oftmals vor einer schwierigen Entscheidung: Sie müssten sich zwischen dem Zusammenleben mit einem Teil ihrer Kinder und dem Zusammenleben als Ehepaar entscheiden. Er appellierte dementsprechend deutlich an die Familienverbände, sie sollten verstärkt zusammenarbeiten und ihre Forderungen deutlich lauter werden lassen.

Ulrike Wolz stellte dar, dass in ihrer Arbeit beim Landesjugendamt Berlin die hochgradig schutzbedürftigen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von besonderer Relevanz seien. Das Landesjugendamt sei zunächst für sie zuständig und übernehme dann die Verteilung auf die Bezirke. Auch in ihrer Arbeit sei Familienzusammenführung bislang kein großes Thema gewesen. Nun schlage es immer mehr auf, denn die meisten UMF äußerten sehr rasch den Wunsch nach Familiennachzug. Problematisch sei aber auch die innerdeutsche Familienzusammenführung, da im Gesetz nicht näher definiert sei, wer genau als Verwandte_r gelte und wer nicht. Eine Zusammenführung sei dadurch in manchen Fällen ausgeschlossen gewesen, auch wenn es tatsächlich Verwandte in anderen deutschen Städten gab und alle Beteiligten eine Zusammenführung wünschten. Besonders problematisch sei es, wenn sich innerhalb des Prozesses der Familienzusammenführung die Zuständigkeiten der Behörden ändere. Auch gebe es in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, die sich wiederum ebenfalls viel Fluktuation unterlägen, beispielsweise habe sich die Anerkennung des afghanischen Identitätsdokuments Tazkira in Berlin zweimal kurzfristig geändert. Wolz äußerte den Wunsch, die innerdeutsche Familienzusammenführung leichter zu ermöglichen. Auch müssten die Ausländerbehörden und die Jugendämter besser zusammenarbeiten und die Prozesse der Familienzusammenführung insgesamt besser begleitet werden.

Mohammed Jouni stellte die von ihm mit gegründete Organisation Jugendliche ohne Grenzen vor. Seit 2004 betreibe die Organisation Lobbyarbeit zu den Themen Bildung und Ausbildung, Duldung und Bleiberecht. Bis 2014 sei der Begriff der Duldung weitestgehend unbekannt gewesen. Das habe sich mittlerweile geändert und die Öffentlichkeit sei inzwischen viel besser informiert.

Aus der Praxis schilderte er eine große Intransparenz bei der Terminvergabe und von Agenturen, die sich durch Familienzusammenführungsprozesse bereichern wollten. Die Situation von UMF, die einen Nachzug ihrer Familie begehrten, sei besonders problematisch: Es sei nahezu unmöglich, mit 17,5 Jahren noch einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Es gebe auch Probleme bei der Alterseinschätzung, teilweise dauere der Prozess zwei Jahre. Dann seien die Betroffenen bereits volljährig und damit ihre letzte Chance auf einen Aufenthaltstitel entfallen würde. Jouni berichtete auch von der hohen Erwartungshaltung der Eltern an die Jugendlichen, sie schnellstmöglich nachzuholen und von dem enormen Druck, der dadurch auf den Jugendlichen laste. Innerhalb kürzester Zeit müssten sie die deutsche Sprache erlernen, ins Schul- oder Ausbildungssystem finden und sich mit den bürokratischen Hürden des Familiennachzugs auseinandersetzen. Diese hohen Anforderungen führten teils zu Depressionen und Belastungsstörungen. Von den Beratungsorganisationen erfordere dies in der Beratung oft sehr spezielle Qualifikationen in einzelnen Fragen. Gleichzeitig müsse man jedoch auch bedenken, was konkret mit den jungen Menschen passiert, wenn tatsächlich die ganze Familie nachkäme und sie dann die gesamte Verantwortung für die Familie trügen. Jouni wünschte sich eine schnelle Überarbeitung der momentan unzureichenden Gesetzeslage und einen sofortigen Stopp der Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiärem Schutz: Familienzusammenführung sei ein Grundrecht und ein Menschenrecht.

Anmerkungen aus dem Plenum

Im Plenum wurde betont, dass der Fokus bei der Diskussion zum Thema Familienzusammenführung nicht allein auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete gesetzt werden sollte. Es gebe auch viele begleitete minderjährige Geflüchtete, die ebenfalls wichtige Bedarfe hätten. Dennoch schätzten die Teilnehmer_innen die langen Wartezeiten und die hohen bürokratischen Hürden im Familienzusammenführungsprozess als dramatisch und dringend reformbedürftig ein. Es sei zudem wichtig, sich die Geflüchteten und ihre Familien genau anzuschauen, denn entgegen der oftmals vorherrschenden öffentlichen Meinung würden nicht alle Transferleistungen beziehen und seien „bildungsfern“. Sprachprobleme würden häufig mit „Bildungsferne“ gleichgesetzt, dies sei problematisch.

Insgesamt wurde resümiert, dass es sich beim Familiennachzug um ein altbekanntes und aus familienpolitischer Sicht hochgradig wichtiges Thema handele, dass jedoch bislang nicht genügend im Fokus stehe. Bedauerlicherweise finde eine Bündelung der Zuständigkeiten nicht statt und die Stimme der Familienpolitik sei dabei insgesamt deutlich zu leise. Die Verantwortung könne jedoch auch nicht allein beim Gesetzgeber gesucht werden. „Was können die Organisationen des Bundesforums Familie ganz konkret dafür tun, damit Familienzusammenführung besser gelingen kann?“

In ihrem Abschlusskommentar nahm Dr. Karin Jurczyk (Deutsches Jugendinstitut), die Themen Sicherheit, Angst und Sorge um die Angehörigen in den Fokus. Ein wichtiger Aspekt dabei müsse es sein, dass Familienpolitik, Asylpolitik und Integrationspolitik mehr und effektiver zusammenarbeiten und die Familienpolitik als „weiches“ Politikfeld sich dabei offensiver und selbstbewusster behaupte. Sie ging auch auf die Frage ein, was konkret mit geflüchteten Familien passiere, wenn sie nach Deutschland gekommen sind. „Wie kann dann die ganze Familie gestützt werden?“ Bei diesen Fragen müsse auch die sozio-ökonomische und kulturelle Vielfalt von Familien  und die Vielfalt der Familienformen (z.B. Alleinerziehende) hinsichtlich ihrer Bedarfe, aber auch ihrer Ressourcen – auch und gerade beim Thema Bildung – deutlicher berücksichtigt  werden.

20.-21. November 2017, Berlin: „Konstant im Wandel. Was Familien heute bewegt“ Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts

Familien befinden sich in kontinuierlicher Bewegung, sowohl, was ihr Zustandekommen betrifft, als auch ihre Formen und Zusammensetzung im Lebensverlauf. Vielfach halten jedoch öffentliche Angebote und rechtliche Regulierungen mit den Veränderungen und ungleichen Lebenslagen von Müttern, Vätern und Kindern (noch) nicht Schritt. Die Tagung fragt danach, wie Rechte und Pflichten, Sorgen und Freuden sowie Ressourcen gerecht verteilt werden können und welche Rolle dem Staat dabei zukommt.

Programm der Tagung

Anmeldelink

Veranstaltungsort
Hotel Aquino
Hannoversche Straße 5b | 10115 Berlin-Mitte

Veranstalter
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstraße 2 | 81541 München