25. September 2020, online: „Eine Kindergrundsicherung für Alleinerziehende – die Schnittstelle zum Unterhaltsrecht ausgestalten“ Fachtagung des VAMV

Die Coronakrise mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen bestätigt: Eine armutsfeste Kindergrundsicherung ist dringend gefragt. Die Idee ist ansteckend, inzwischen existieren in der politischen Diskussion eine Reihe von Modellen. Sie alle eint das Ziel, insbesondere Familien mit kleineren Einkommen und Alleinerziehende stärker zu unterstützen. Eine armutsfeste Kindergrundsicherung für Einelternfamilien steht und fällt an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht, hier sind jedoch nach wie vor viele Fragen offen: Wie können die Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils und das häufige Problem nicht gezahlten Kindesunterhalts bei der Ermittlung der Leistungshöhe angemessen berücksichtigt werden? Auf Grundlage welcher Einkommen kann vor diesem Hintergrund bei getrennten Eltern die Höhe der Kindergrundsicherung ermittelt werden? Welche Rolle kann der Unterhaltsvorschuss im Gefüge von Kindergrundsicherung, Unterhaltszahlungen und Existenzsicherung spielen? Mit unserer digitalen Fachtagung möchten wir deshalb fachliche Anregungen für die Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung im Zusammenspiel mit dem Unterhaltsrecht geben. Dafür wird Prof. Anne Lenze aus unterhaltsrechtlicher Sicht einen eigenen Lösungsvorschlag für die Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Kindergrundsicherung und Unterhaltsrecht vorstellen. Im Anschluss zeigt Prof. Holger Bonin, welche Auswirkungen unterschiedliche Ausgestaltungsoptionen einer Kindergrundsicherung an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht auf das verfügbare Einkommen in Einelternfamilien haben können.

Die Tagung richtet sich an Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden, Vertreter*innen des VAMV und Interessierte.

Programm auf der Webseite des VAMV