Welche Gleichstellungsmaßnahmen hat Deutschland umgesetzt? Dies dokumentiert der aktuelle Regierungsbericht zum „Übereinkommen der UN zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW). Der Deutsche Frauenrat hat zahlreiche Anfragen von Organisationen und Verbänden zur Entwicklung eines Alternativberichts erhalten.
Bereits in früheren Jahren wurde parallel zum Erscheinen des offiziellen CEDAW-Berichts ein Alternativbericht veröffentlicht. Darin kommen die Ergebnisse und Perspektiven von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Sachen Gleichstellung zum Ausdruck.
Der Deutsche Frauenrat und UN Women Nationales Komitee Deutschland laden alle interessierten Mitstreiterinnen zu einem Dialogforum ein. Dort soll zum einen mit der Bundesregierung über den offiziellen CEDAW-Bericht, zum anderen intern über den Alternativbericht diskutiert werden.
In einem internen Dialog, an dem ausschließlich zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatpersonen teilnehmen können, wird ein Verfahren abgestimmt, nach dem der Bericht entwickelt wird. Außerdem werden Themenschwerpunkte für den Bericht festgelegt und direkt im Anschluss daran Arbeitsgruppen gebildet.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Frauenrats übernimmt die organisatorische Koordination des Prozesses. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei den beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen. Dafür soll eine Redaktionsgruppe gebildet werden, die sich aus je einer Vertreterin jeder Arbeitsgruppe zusammensetzt. Über dieses Verfahren erfolgt eine Abstimmung bei der Veranstaltung.
Das Dialogforum zum CEDAW-Alternativbericht findet am Freitag, 27. November 2015 in der Zeit von 11-16 Uhr in Räumen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der Glinkastraße in Berlin statt. Ein detailliertes Programm erscheint bis Mitte Oktober. Danach besteht die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das wichtigste internationale Abkommen über die Rechte der Frau. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstaaten, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen umzusetzen. Deutschland hat das Abkommen 1985 ratifiziert und zuletzt 2007 den sechsten Staatenbericht vorgelegt. Üblicherweise erfolgt die Veröffentlichung des Staatenberichtes alle vier Jahre. Der kombinierte siebte und achte Bericht gibt Rechenschaft darüber, welche Gleichstellungsmaßnahmen Deutschland (Bund und Länder) zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2014 umgesetzt hat.
Der aktuelle Regierungsbericht zum CEDAW kann hier heruntergeladen werden.