Die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Einzelfällen stellt Fachkräfte der Sozialen Arbeit häufig vor besondere Herausforderungen sowohl in der fachlichen Einschätzung als auch in der notwendigen Zusammenarbeit mit Fachstellen im Ausland. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen jetzt wesentliche Veränderungen bevor: zum 1. August 2022 löst die neue sogenannte Brüssel IIb-Verordnung, die die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführungen regelt, die bisherigen Regeln der sogenannten Brüssel-IIa-Verordnung ab. Damit verbunden sind wesentliche Neuerungen für die Zusammenarbeit mit dem Ausland, die sich auch auf die Praxis der Sozialen Arbeit auswirken. Dies betrifft insbesondere das Einholen von Sozialberichten und die Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Minderjährigen im Ausland. Diese Veränderungen und insbesondere die zukünftigen Wege der Zusammenarbeit mit dem Ausland sollen in der Veranstaltung erläutert werden.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde durchgeführt.
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