Häusliche Gewalt und Kindeswohl – Gewaltschutz in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren Häusliche Gewalt betrifft viele Familien, Frauen deutlich häufiger als Männer. Besonders verwundbar sind auch die Kinder in den von häuslicher Gewalt betroffenen Familien. Sie bedürfen eines besonderen Schutzes. Die gewaltbetroffenen Elternteile sind weitreichenden Gefahren ausgesetzt und benötigen effektiven Schutz und Hilfe.
Im Falle einer Trennung stellen sich im Hinblick auf die Schutzrechte der Kinder und der gewaltbetroffenen Elternteile noch einmal ganz neue Fragen mit Blick auf das Ziel,Elternrechte und berechtigte Schutzinteressennicht gegeneinander auszuspielen
Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:
- Wird häusliche Gewalt in familienrechtlichen Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht angemessen berücksichtigt? Werden die Istanbul-Konvention und die sich daraus ergebenden Schutzansprüche für Kinder und gewaltbetroffene Elternteile in Deutschland bereits vollständig umgesetzt?
- Stellt miterlebte Gewalt gegen einen Elternteil für das betroffene Kind eine Kindeswohlgefährdung dar?
- Welche Formen psychischer Gewalt gibt es und wie kann diese in familienrechtlichen Verfahren erkannt und angemessen berücksichtigt werden?
- Was hält gewaltbetroffene Elternteile davon ab, Gewaltgeschehnisse in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren zu thematisieren?
Anmeldungen sind bis 10. Oktober 2022 möglich.
Mehr Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf der Website des Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter