Seit 2008 können Selbsthilfeaktivitäten von Pflegenden und die professionelle Unterstützung dieser Angebote durch Selbsthilfekontaktstellen aus Mitteln der Pflegeversicherung gemäß § 45 d SGB XI gefördert werden. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer Umsetzungsverordnung auf der Landesebene und eine 50-prozentige Ko-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln.
Wie eine jüngst veröffentlichte Befragung der NAKOS zeigt, wird die Umsetzung der finanziellen Selbsthilfeförderung in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Außerdem gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Angeboten der Selbsthilfeunterstützung für Pflegende.
Zum Zwecke des Erfahrungsaustausches organisiert Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit der NAKOS einen Fachtag zum Thema:
Selbsthilfe und Selbsthilfeförderung für Pflegende – Was hat § 45 d SGB XI für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gebracht?
Zielgruppe dieser Veranstaltung sind die Fachreferenten/-innen der Landesverbände des Paritätischen, Vertreter/-innen der Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen, Mitarbeiter/-innen von Selbsthilfekontaktstellen, Mitglieder und Mitarbeiter/-innen von Selbsthilfeorganisationen sowie Mitarbeiter/-innen von Institutionen und Verwaltung aus dem Gesundheitsbereich.
Veranstaltungsflyer mit Programm
Informationen auf der Website des Paritätischen
Tagungsort
Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus | Ziegelstraße 30 | 10117 Berlin-Mitte
Anmeldung
Die Veranstaltung ist kostenlos!
Bitte melden Sie sich bis 24. April 2015 per E-mail oder online an.
Die Anmeldung wird erst mit einer Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich –
bitte bedenken Sie dies bei Ihren Reiseplanungen. Die Bestätigung erhalten Sie Anfang April.
Kontakt
Dr. Wolfgang Busse | Referent für Selbsthilfe und chronische Erkrankungen
im Paritätischen Gesamtverband | Telefon: 030 – 24636-321| selbsthilfe@paritaet.org