Berlin, 03. Mai 2017:
Was bedeutet es konkret für eine Familie, wenn sie den Prozess der Familienzusammenführung durchläuft? Wo liegen bei der Familienzusammenführung von Geflüchteten in der Praxis die Spannungsfelder und Herausforderungen? Was müsste in der Handhabung der Familienzusammenführung verändert werden? Über diese und weitere Fragen diskutierten die rund 40 Teilnehmer_innen beim Fachforum „Familienzusammenführung von Geflüchteten“ des Bundesforums Familie am 03. Mai 2017.
Die Veranstaltung wurde eingeleitet von einer thematischen Hinführung „Familienzusammenführung als familienpolitisches Thema?“ von Hiltrud Stöcker-Zafari (Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.). Darin erläuterte sie das Spannungsverhältnis der Zuständigkeiten beim Thema Familienzusammenführung zwischen Familienpolitik und Innenpolitik und gab einen kurzen historischen Einblick in Familienzusammenführungsprozesse der letzten 40 Jahre in Deutschland. Abschließend ging sie auf die besondere Bedeutung ein, die der Familiennachzug bei Geflüchteten für das Ankommen in einer Gesellschaft hat.
Es folgte ein Impulsreferat von Rebecca Einhoff (UNHCR) zum Thema „Familienzusammenführung von Flüchtlingen: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Hindernisse“ (PDF). Dabei gab Rebecca Einhoff einen Überblick über die völkerrechtlichen Grundsätze zur Familienzusammenführung und erläuterte die unterschiedlichen Definitionen des Familienbegriffs der verschiedenen internationalen Konventionen, Institutionen und Organe. Einhoff berichtete, dass die Einheit der Familie in völkerrechtlichen Dokumenten zwar geschützt werde, „Familienzusammenführung“ jedoch in nur wenigen Dokumenten ausdrücklich Erwähnung finde. Sie stellte ausführlich die völkerrechtlichen, europäischen und nationalen Grundsätze zur Familienzusammenführung dar und verdeutlichte, unter welchen Voraussetzungen sie möglich sei und welche Bestimmungen dabei gelten. Dabei wies sie darauf hin, dass es in der Praxis der Familienzusammenführung große Probleme vor allem mit den unterschiedlichen Terminvergabesystemen und den langen Wartezeiten auf Termine und Verfahren gebe. Auch die praktische Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen (insbesondere im Libanon und der Türkei) stelle oftmals ein großes Hindernis für eine rasche Familienzusammenführung dar.
Anschließend ging Einhoff näher auf aktuelle rechtliche Probleme in Deutschland aus Sicht von UNHCR ein, die vor allem mit der engen Definition des Familienbegriffs (z.B. der Schwierigkeit, Geschwisterkinder von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) gemeinsam mit den Eltern nachziehen zu lassen) sowie auch mit der aktuellen Aussetzung der Familienzusammenführung von Personen mit subsidiärem Schutz zusammenhängen. Auch die Zumutbarkeit der Pass- und Dokumentenbeschaffung (Identitätsnachweis, Nachweis der familiären Verbindungen) und alternative Formen der Glaubhaftmachung seien problematisch. Zum Abschluss gab Einhoff einen kurzen Exkurs zu den Grundsätzen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung und zu anderen Aufnahme- bzw. Einreisemöglichkeiten für Familienangehörige (Resettlement, Humanitäre Aufnahmeprogramme, Aufnahmeprogramme der Bundesländer etc.).
In Anschluss fand die anregende Podiumsdiskussion „Familienzusammenführung von Geflüchteten: Chancen und Herausforderungen“ mit Karim Al Wasiti (Flüchtlingsrat Niedersachsen), Mohammed Jouni (Jugendliche Ohne Grenzen), Sebastian Muy (BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen), Gerhard Scholz (Ausländerbehörde München) und Ulrike Wolz (Landesjugendamt Berlin) statt.
Gerhard Scholz, der seit 1992 in der Ausländerbehörde München arbeitet, beschrieb die enorme Erhöhung des Arbeitsumfangs und die damit einhergehenden großen personellen Herausforderungen, die mit dem aktuellen Anstieg der Anzahl Geflüchteter aus Syrien einhergingen. Er berichtete von teilweise sehr langen Wartezeiten für die Familienangehörigen bei den Auslandsvertretungen, denen dann wiederum lange Bearbeitungszeiten bei den Ausländerbehörden folgen würden, sodass der Prozess des Familiennachzugs insgesamt zu lange dauere.
Dabei sei das grundsätzliche Problem des Zuzugs nicht neu. So sei es gleich zu Beginn seiner Arbeit bei der Ausländerbehörde im Zuge der Balkankrise zu einer großen Zuwanderung von geflüchteten Familien gekommen. Einige Aspekte hätten sich jedoch seit der damaligen Zeit verbessert, beispielsweise sei das Thema Beschäftigung von Geflüchteten viel besser aufgegriffen worden. Auch die Einsicht, dass Deutschland Zuwanderer_innen brauche, habe sich deutlich zum Positiven gewandelt. Vieles sei jedoch nach wie vor verbesserungsfähig: wünschenswert wären z. B. Verwaltungsanweisungen oder eine entsprechende Gesetzgebung, die mehr Klarheit in die Familienzusammenführung bringen würde, vor allem beim Thema Nachzug von Geschwisterkindern.
Sebastian Muy stellte seine Arbeit beim Beratungszentrum BBZ vor, wo er seit Oktober 2014 tätig ist. Die größte Gruppe, die er dort berate, seien syrische Geflüchtete. Er habe im Prozess der Familienzusammenführung Wartezeiten von 15 Monaten bis zu zwei Jahren miterlebt. Daneben stelle die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eines der größten Probleme dar. Dies sei vor allem für unbegleitete Jugendliche und deren Familien hoch problematisch, da diese nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Anspruch auf Nachzug der Eltern verlören. Er betonte, dass Familiennachzug oftmals auch außerhalb der Kernfamilie von den Geflüchteten erwünscht sei. Dass dem nicht stattgegeben wird, liege am engen Familienbegriff des Aufenthaltsgesetzes und der restriktiven Auslegung der bestehenden Härtefallregelungen. In jüngster Zeit würden die Behörden zunehmend die Visaanträge von Geschwistern von UMF ablehnen und damit selbst Kernfamilien auseinanderreißen.
Muy wünschte sich, dass Gesetze, Behörden und Gerichte den Familien jenen Wert beimessen, den sie – unter anderem nach der UN-Kinderrechtskonvention – tatsächlich haben, anstatt Familien auseinander zu reißen. Dabei müsse die Situation der Familienangehörigen im Ausland ebenso berücksichtigt werden wie die emotionale Belastung und der Druck, dem sich insbesondere unbegleitete Minderjährige in Deutschland ausgesetzt fühlten. Viele wagten es daher nicht, ihren Eltern das Ausmaß der Hürden und Schwierigkeiten zu berichten. Dies stelle oftmals eine Zerreißprobe für die gesamte Familie dar.
Karim Al Wasiti berichtete, dass die Familienzusammenführung ein wichtiges Arbeitsfeld des Flüchtlingsrats Niedersachsen sei und er das Thema seit Anfang der Krise in Syrien intensiv begleite. Seit Anfang 2016 arbeite er sogar hauptsächlich im Thema Familienzusammenführung zu anerkannten Flüchtlingen in den Feldern Beratung, Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Flüchtlingsrat formuliere durch enge Begleitung dieses Prozesses politische Forderungen, damit das Recht auf Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte nicht durch jahrelange Wartezeiten, bürokratische Hürden und gesetzliche Verschärfungen auf die lange Bank geschoben werde. Zusammen mit anderen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtverbänden und Kirchen habe der Flüchtlingsrat daran gearbeitet, dass Angehörige von syrischen Geflüchteten in Deutschland durch Aufnahmeprogramme einreisen könnten.
Al Wasiti kritisierte, dass viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland hätten, diesen aufgrund immenser bürokratischer Hürden nicht einlösen könnten. So seien 200.000 Menschen aus Syrien und dem Irak nach Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 2016 in Deutschland anerkannt worden, während im selben Zeitraum nur 48.000 Visa an die anspruchsberechtigten Angehörigen erteilt worden seien. Er bemängelte ebenfalls, dass seit Sommer 2016 neue Dimensionen der Verhinderung von Familiennachzug zu UMF durch Ausnutzung von Gesetzeslücken durch das Verwaltungshandeln zu beobachten seien. Dabei würden den Eltern dieser UMF Visa erteilt, den minderjährigen Geschwistern aber nicht. Deshalb stünden diese Eltern oftmals vor einer schwierigen Entscheidung: Sie müssten sich zwischen dem Zusammenleben mit einem Teil ihrer Kinder und dem Zusammenleben als Ehepaar entscheiden. Er appellierte dementsprechend deutlich an die Familienverbände, sie sollten verstärkt zusammenarbeiten und ihre Forderungen deutlich lauter werden lassen.
Ulrike Wolz stellte dar, dass in ihrer Arbeit beim Landesjugendamt Berlin die hochgradig schutzbedürftigen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von besonderer Relevanz seien. Das Landesjugendamt sei zunächst für sie zuständig und übernehme dann die Verteilung auf die Bezirke. Auch in ihrer Arbeit sei Familienzusammenführung bislang kein großes Thema gewesen. Nun schlage es immer mehr auf, denn die meisten UMF äußerten sehr rasch den Wunsch nach Familiennachzug. Problematisch sei aber auch die innerdeutsche Familienzusammenführung, da im Gesetz nicht näher definiert sei, wer genau als Verwandte_r gelte und wer nicht. Eine Zusammenführung sei dadurch in manchen Fällen ausgeschlossen gewesen, auch wenn es tatsächlich Verwandte in anderen deutschen Städten gab und alle Beteiligten eine Zusammenführung wünschten. Besonders problematisch sei es, wenn sich innerhalb des Prozesses der Familienzusammenführung die Zuständigkeiten der Behörden ändere. Auch gebe es in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, die sich wiederum ebenfalls viel Fluktuation unterlägen, beispielsweise habe sich die Anerkennung des afghanischen Identitätsdokuments Tazkira in Berlin zweimal kurzfristig geändert. Wolz äußerte den Wunsch, die innerdeutsche Familienzusammenführung leichter zu ermöglichen. Auch müssten die Ausländerbehörden und die Jugendämter besser zusammenarbeiten und die Prozesse der Familienzusammenführung insgesamt besser begleitet werden.
Mohammed Jouni stellte die von ihm mit gegründete Organisation Jugendliche ohne Grenzen vor. Seit 2004 betreibe die Organisation Lobbyarbeit zu den Themen Bildung und Ausbildung, Duldung und Bleiberecht. Bis 2014 sei der Begriff der Duldung weitestgehend unbekannt gewesen. Das habe sich mittlerweile geändert und die Öffentlichkeit sei inzwischen viel besser informiert.
Aus der Praxis schilderte er eine große Intransparenz bei der Terminvergabe und von Agenturen, die sich durch Familienzusammenführungsprozesse bereichern wollten. Die Situation von UMF, die einen Nachzug ihrer Familie begehrten, sei besonders problematisch: Es sei nahezu unmöglich, mit 17,5 Jahren noch einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Es gebe auch Probleme bei der Alterseinschätzung, teilweise dauere der Prozess zwei Jahre. Dann seien die Betroffenen bereits volljährig und damit ihre letzte Chance auf einen Aufenthaltstitel entfallen würde. Jouni berichtete auch von der hohen Erwartungshaltung der Eltern an die Jugendlichen, sie schnellstmöglich nachzuholen und von dem enormen Druck, der dadurch auf den Jugendlichen laste. Innerhalb kürzester Zeit müssten sie die deutsche Sprache erlernen, ins Schul- oder Ausbildungssystem finden und sich mit den bürokratischen Hürden des Familiennachzugs auseinandersetzen. Diese hohen Anforderungen führten teils zu Depressionen und Belastungsstörungen. Von den Beratungsorganisationen erfordere dies in der Beratung oft sehr spezielle Qualifikationen in einzelnen Fragen. Gleichzeitig müsse man jedoch auch bedenken, was konkret mit den jungen Menschen passiert, wenn tatsächlich die ganze Familie nachkäme und sie dann die gesamte Verantwortung für die Familie trügen. Jouni wünschte sich eine schnelle Überarbeitung der momentan unzureichenden Gesetzeslage und einen sofortigen Stopp der Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiärem Schutz: Familienzusammenführung sei ein Grundrecht und ein Menschenrecht.
Anmerkungen aus dem Plenum
Im Plenum wurde betont, dass der Fokus bei der Diskussion zum Thema Familienzusammenführung nicht allein auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete gesetzt werden sollte. Es gebe auch viele begleitete minderjährige Geflüchtete, die ebenfalls wichtige Bedarfe hätten. Dennoch schätzten die Teilnehmer_innen die langen Wartezeiten und die hohen bürokratischen Hürden im Familienzusammenführungsprozess als dramatisch und dringend reformbedürftig ein. Es sei zudem wichtig, sich die Geflüchteten und ihre Familien genau anzuschauen, denn entgegen der oftmals vorherrschenden öffentlichen Meinung würden nicht alle Transferleistungen beziehen und seien „bildungsfern“. Sprachprobleme würden häufig mit „Bildungsferne“ gleichgesetzt, dies sei problematisch.
Insgesamt wurde resümiert, dass es sich beim Familiennachzug um ein altbekanntes und aus familienpolitischer Sicht hochgradig wichtiges Thema handele, dass jedoch bislang nicht genügend im Fokus stehe. Bedauerlicherweise finde eine Bündelung der Zuständigkeiten nicht statt und die Stimme der Familienpolitik sei dabei insgesamt deutlich zu leise. Die Verantwortung könne jedoch auch nicht allein beim Gesetzgeber gesucht werden. „Was können die Organisationen des Bundesforums Familie ganz konkret dafür tun, damit Familienzusammenführung besser gelingen kann?“
In ihrem Abschlusskommentar nahm Dr. Karin Jurczyk (Deutsches Jugendinstitut), die Themen Sicherheit, Angst und Sorge um die Angehörigen in den Fokus. Ein wichtiger Aspekt dabei müsse es sein, dass Familienpolitik, Asylpolitik und Integrationspolitik mehr und effektiver zusammenarbeiten und die Familienpolitik als „weiches“ Politikfeld sich dabei offensiver und selbstbewusster behaupte. Sie ging auch auf die Frage ein, was konkret mit geflüchteten Familien passiere, wenn sie nach Deutschland gekommen sind. „Wie kann dann die ganze Familie gestützt werden?“ Bei diesen Fragen müsse auch die sozio-ökonomische und kulturelle Vielfalt von Familien und die Vielfalt der Familienformen (z.B. Alleinerziehende) hinsichtlich ihrer Bedarfe, aber auch ihrer Ressourcen – auch und gerade beim Thema Bildung – deutlicher berücksichtigt werden.