2. Dezember 2024, Berlin: „Migrantische Familien zwischen Mehrfachbelastung und Neuanfang“ Fachtagung des Bundeselternnetzwerks

Das Bundeselternnetzwerk und das vom BMFSFJ geförderte Projekt FamPower² laden zur Fachtagung „Migrantische Familien zwischen Mehrfachbelastung und Neuanfang“ mit anschließendem Empfang ein.
Die hybride Tagung widmet sich den Herausforderungen, denen neu ins Land gekommene Familien nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüberstehen, aber auch den Möglichkeiten eines Neuanfang.

Veranstaltungdatum: 2. Dezember 2024, 10-17 Uhr
Veranstaltungsort: Refugio, Lenaustraße 4, 12047 Berlin

Nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. 

21. November 2024, online: „Familien gestalten die Welt von morgen. Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben“ Fachtag der AWO

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Erde auch in der Zukunft ein Ort sein wird, an dem Menschen gut leben können. Sondern es geht auch darum, was wir tun können, damit wir die Welt schon heute ein bisschen besser machen können: für uns, unsere Kinder, für Menschen in aller Welt.

Wie können Familien durch kleine Veränderungen im Alltag dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Klima und Menschen so gering wie möglich zu halten? Wo gibt es im Familienleben Möglichkeiten, sorgsamer mit Ressourcen wie z.B. Energie und Wasser umzugehen? Wie können wir uns gemeinsam mit den Familien in unseren Einrichtungen diesem Thema nähern?

Nach Impulsen zum Maßnahmenplan der AWO für Klimaschutz durch Steffen Lembke (Abteilungsleitung Nachhaltigkeit/QM im AWO BV) und zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch die Aktivistin Elena Tzara, lernen die Teilnehmer*innen Beispiele guter Praxis kennen. Workshops am Nachmittag bieten Gelegenheit, unterschiedliche Themenaspekte zu vertiefen, und laden zum Austausch und gemeinsamen Denken ein:

  • „Ernährung… gesund, bezahlbar und klimafreundlich?!“
  • „Konsum und Kleidung – gibt es nachhaltige Alternativen für die ganze Familie?“
  • „Sind (auch) Kinder (schon) auf das Auto angewiesen?“
  • „Müllvermeidung schont Umwelt und Geldbeutel – echt jetzt?“

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Multiplikator*innen in Kitas, Familienbildungseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen mit Familien in Kontakt sind und sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Familienleben begleiten wollen.

Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: Familien gestalten die Welt von morgen – Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben | AWO Veranstaltungsservice

 

 

Netzwerktreffen: Abschluss der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien“ und Wahl des Schwerpunktthemas 2024/25 am 17. Oktober 2023

Rund 40 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 17. Oktober 2023 im Centre Monbijou in Berlin Mitte zusammen. Inhalt des Netzwerktreffens war die abschließende Reflexion der Themenperiode 2022/23 sowie die Wahl des neuen Schwerpunktthemas für 2024/25.

Elena Gußmann (Bundesforums Familie) eröffnete die Veranstaltung mit einem Rückblick auf die vergangene Themenperiode. Politisch bewegte und beschleunigte Zeiten würden es vielen „leiseren“, aber nicht weniger wichtigen Themen schwermachen, ausreichend in Politik und Gesellschaft wahrgenommen zu werden. In der Arbeit von Unterstützungsstrukturen für Familien seien es aber gerade diese weniger schnellen und weniger lauten Aspekte wie Partizipation, Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit, die den Unterschied machten. Für diese Hartnäckigkeit und Geduld erfordernden Themen brauche es mehr Aufmerksamkeit, aber auch Wissen.

Die inhaltliche Bearbeitung im Rahmen der Themenperiode sei durch die enorme Bandbreite und Heterogenität der Familienunterstützung anspruchsvoll gewesen. Im Laufe der zwei Jahre seien die Mitglieder des Bundesforums Familie mit drei Fachforen und zwei zusätzlichen Workshops zum Thema „Empowerment“ und „Sprachsensibilität“ dennoch zu einem guten fachlichen Austausch gelangt. Ein Anliegen des abschließenden Netzwerktreffens sei es, den zurückliegenden Diskussionsprozess mit zwei netzwerk-externen Sichtweisen zu betrachten, weshalb je ein*e Vertreter*in aus der Volkswirtschaft und der politischen Praxis eingeladen wurde. Die im Laufe der Themenperiode erarbeiteten zentralen Thesen könnten durch diese Blickwinkel nochmals überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden, um die formulierte politische Argumentation zu stärken.

Teilnehmende diskutierenDie Geschäftsstelle des Bundesforums bedankte sich bei den beteiligten Vertreter*innen der Ad-Hoc-AGs für die engagierte Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen. Die gesammelten Ergebnisse des gemeinsamen Prozesses werden bis voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 in Form einer Publikation veröffentlicht und an alle Mitgliedsorganisationen verschickt.

Impuls: Volkswirtschaftliche Perspektive auf die präventiven Effekte der Familienunterstützung

Die volkswirtschaftliche Perspektive auf die präventiven Effekte der Familienunterstützung stellte Dr. Wido Geis-Thöne vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) dar. Er betonte, dass Beratung, Begleitung und spezifische Hilfen für Familien in Konfliktsituationen darauf zielten, das Wohlergehen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit von Eltern zu erhalten und eine gute Entwicklung von Kindern zu ermöglichen. Dieser präventive Ansatz hätte nicht nur für die Familien individuell positive Folgen, sondern führe auch volkswirtschaftlich langfristig zu Einsparungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozial- und Arbeitsmarktsystem führe. Beispielsweise würden Kinder, die psychisch und physisch gesund seien, im Bildungssystem zurechtkommen, ein stabiles soziales Netzwerk aufbauen, sich später besser am Arbeitsmarkt positionieren und Arbeits- und Innovationskraft aufbringen. Gelinge langfristige positive Entwicklung der Kinder, würden auch deren Kinder und Enkelkinder davon profitieren.

Problematisch für die politische Entscheidungsfindung seien jedoch vor allem zwei Faktoren: Zum einen seien diese ökonomischen Effekte nur schwer mit konkreten Zahlen unterlegbar. Ein Grund dafür sei, dass sich familienpolitische Maßnahmen auf Eltern und deren Beziehungen innerhalb und außerhalb der Familie auswirkten. Gerade weil Familien als integrales Element der Gesellschaft so vernetzt seien, habe die Forschung hier Schwierigkeiten. Zudem seien Unterstützungsleistungen oft an Schnittstellen von Familien- und anderen Politiken und könne daher nicht eindeutig zugeordnet werden. Ebenso sei nicht messbar, wie die  Entwicklung eines Kindes / einer Person ohne die Inanspruchnahme einer familiären Unterstützungsleistung erfolgt wäre. Trotz dieser starken Einschränkungen könnten dennoch einzelne fiskalischer Effekte familienpolitischer Leistungen ermittelt werden.

Zur Präsentation von Dr. Wido Geis-Thoene bitte auf das Bild klicken, PDF öffnet sich im Browser

Als zweiten wichtigen Punkt für die zu geringe Bereitschaft für entsprechende Investition in präventive Unterstützungsstrukturen hob Geis-Thöne hervor, dass es in der Tagespolitik eine dominierende Gegenwartspräferenz und die auf die Ausgaben im jeweiligen Haushalt verengte Perspektive gebe: Ausgaben für präventive familienunterstützende Maßnahmen würden zum einen in der Gegenwart anfallen und zum anderen überwiegend von den Kommunen getragen. Von zukünftigen Mehreinnahmen bzw. reduzierten Ausgaben würden jedoch oft die Sozialversicherungen und der Bundeshaushalt profitieren. Die Mittel stünden damit den Kommunen selbst nicht wieder zur Verfügung. Mit dem Wissen um diese Effekte müsse man sich um passende Ausgleichsmechanismen bemühen.

Geis-Thöne betonte zusammenfassend, dass die positiven Effekte von präventiver Familienunterstützung zwar vorhanden, jedoch nicht ausreichend quantifizierbar seien. Insofern seien qualitative Argumentationen und die Beforschung ganz konkreter Maßnahmen umso relevanter.

Impuls: Implementierung präventiver familienunterstützender Maßnahmen aus der Perspektive der politischen Praxis – das Beispiel Berlin

 Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Familie und Bildung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, stellte den Prozess zur Entwicklung des Berliner Familienfördergesetzes vor, das zahlreiche präventive Maßnahmen beinhalte. Zu beachten sei jedoch, dass Berlin durch seine Funktion als Stadtstaat Vorteile gegenüber Flächenländern habe. Zudem habe Berlin eine hohe Zuzugsquote, wodurch Berlin von der präventiven Unterstützungsarbeit profitiere, die woanders geleistet wurde.

Burkert-Eulitz beschrieb, dass Anfang der 2000er Jahre weder die Familien noch der familiäre Sozialraum in die Jugendhilfe einbezogen worden seien und die Rechtsansprüche auf Jugendhilfe oft schwer umsetzbar waren. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sei damals eine bezirksweite Arbeitsgemeinschaft gegründet als auch Qualitätszirkel zwischen Jugendamt und einzelnen Einrichtungen initiiert worden. Insgesamt seien ca. vier Mio. Euro in den Bereich der Familienunterstützung investiert worden.

Die Herausforderung sei gewesen, diese erfolgreichen Ansätze auf die Landesebene zu übertragen – auch, weil die Bedarfs- und Haushaltslage der Bezirke sehr heterogen sei. Dennoch sei ein Familienfördergesetz partizipativ erarbeitet worden, das unter anderem Anreize für Bezirke vorsieht, die sich selbstständig um die Umsetzung zu bemühen. So würden beispielweise in Kreuzberg Familienservicebüros bei Hort- und Kita-Anträgen unterstützen, in Mitte würde zu Fragen zur Familienkasse beraten. In das Gesetz einbezogen seien auch weitere Bereiche wie Elternbegleitung und Stadtteilmütter. Einige Familienzentren seien an Grundschulen angesiedelt. Um den unterschiedlichen Ausgestaltungen gerecht zu werden, sei 2020 ein „Flexibudget“ eingeführt worden, mit dem bedarfsorientierte Schwerpunktsetzungen auf Bezirksebene finanziert werden können.

Burkert-Eulitz hob hervor, dass das Familienfördergesetz in der öffentlichen Wahrnehmung wenig präsent gewesen sei, so. Dennoch – oder vielleicht gerade deshalb – werde es fraktionsübergreifend mitgetragen. Auch aktuell sei es Ziel, Regelungen, die zugleich verbindlich und flexibel seien, im Gesetz zu verankern. So soll unabhängig von den jeweiligen haushaltspolitischen Bedingungen dauerhaft die Stärkung von Familien finanziert werden.

Diskussion

 In den Diskussionen wurde betont, welche sozialen und finanziellen Argumente hilfreich sein könnten, eine frühzeitige Familienunterstützung zu etablieren. Ein Beispiel seien die hohen Kosten, die bei einer Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung entstehen würden. Hervorgehoben wurde, dass je jünger die Familien seien und je früher diese kontaktiert würden, desto offener seien sie in der Annahme von unterstützenden Angeboten. Infrage gestellt wurde, ob eine kommunale Aufsichtsbehörde, die eine Umsetzung des gesetzlichen Auftrags sicherstellt, sinnvoll sein könnte. Eingeworfen wurde, dass unklar sei, wer die Rechtsansprüche einklage. Fraglich sei auch, wie mit der Einklagbarkeit umgegangen werden sollte, wenn entsprechende finanzielle Mittel fehlten. Andererseits würden Mittel die beim Bund bereitstünden, durch die Länder und Kommunen häufig nicht abgerufen. Das Beispiel Berlin sei positiv, durch die besonderen Voraussetzungen jedoch nicht einfach 1 zu 1 auf Flächenländer übertragbar. Als zentral wurde gesehen, wie sich die geteilte Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch in den Strukturen sinnvoller abbilden ließe. Betont wurde dabei, dass der Bund hier noch mehr als Partner für Länder und Träger auftreten solle.

Wahl des Schwerpunktthemas für 2024/25

Im zweiten Teil des Netzwerktreffens stand die Wahl des neuen thematischen Schwerpunktes im Mittelpunkt. Elena Gußmann stellte den Auswahlprozess vor: Im Vorfeld wurden mehr als 40 Themenvorschläge von den Mitgliedsorganisationen eingereicht. Diese wurden durch den Beirat des Netzwerktreffens gesichtet und geclustert. Dabei wurden Querschnittsfelder identifiziert, die unabhängig von der Wahl bei jeder Thematik berücksichtigt werden sollten: 1) Armut, Ungleichheit und soziale Disparitäten, 2) Gesundheitliche Auswirkungen von Problemlagen, 3) Diversität von Familien und Intersektionalität, 4) Das Einnehmen einer selbstreflexiven Perspektive, 5) Bezug auf die europäische Ebene. Folgende vier Themenvorschläge wurden von Themenpatinnen aus den Mitgliedsorganisationen vorgestellt:

  1. Familien im Klimawandel
  2. Inklusion – Familiale Lebenszusammenhänge und ihre politische und gesellschaftliche Teilhabe
  3. Familien in der digitalen Welt
  4. Vereinbarkeit und Zeitpolitik: Sorgearbeit, Lohnarbeit, Ehrenamt

 

Nach einer Kleingruppenphase, in der alle Teilnehmenden jedes Thema kurz andiskutierten, wählten die Vertreter*innen den neuen Schwerpunkt: Familien im Klimawandel. Elena Gußmann verabschiedete sich von der Runde mit dem Ausblick, die zahlreichen Anregungen aus der Diskussion dazu zu nutzen, in Abstimmung mit dem Beirat einen spannenden Fahrplan für die neue Themenperiode zu entwerfen.

Fotos: Holger Agolph |  AGF

16. November 2024, Mainz: „Elternmitwirkung – Kinder und Demokratie stärken durch Partizipation“ Bundeselternkonferenz der BEVKi

Eine Veranstaltung der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

16. November, 09:00 bis 17:00 Uhr in Mainz

Die Veranstaltung schlägt eine Brücke zwischen allen Beteiligten in der frühkindlichen Bildung,Betreuung und Erziehung (FBBE). In diesem Rahmen sollen die zahlreichen aktuellen Herausforderungen sichtbar gemacht, über sie diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Der Bundeselternkongress richtet sich an alle Engagierten im Bereich der Kindertagesbetreuung: Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Der Kongress lädt alle Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der FBBE zu Austausch, Vernetzung und Mitwirkung ein. Ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops bietet adäquate Möglichkeiten, sich zu beteiligen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung erhalten Sie in den kommenden Wochen auf der Webseite der BEVKi.

Neuer Schwerpunkt für Themenperiode 2024/2025 gewählt: „Familien und Klima“

Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen wählten im Rahmen des diesjährigen Netzwerktreffens des Bundesforums Familie am 17. Oktober 2023 das Thema  „Familien und Klima“ zum neuen inhaltlichen Schwerpunkt für 2024/2025.

Im Vorfeld des Netzwerktreffens hatten Mitgliedsorganisationen über 40 Themenvorschläge eingereicht.

Ein Veranstaltungsbericht sowie eine Einladung zum Kick-Off-Meeting, das Weichen für die inhaltliche Bearbeitung der Thematik durch das Bundesforum Familie stellen wird, finden Sie in Kürze ebenfalls auf dieser Website.

18. Oktober 2024, Berlin: „Friedens- und Konfliktfähigkeit von Kindern“ Jahrestagung Deutsche Liga für das Kind

Im Jahr 2022 haben weltweit 238.000 Menschen durch Kriege und bewaffnete Konflikte ihr Leben verloren, so viele wie seit 30 Jahren nicht mehr. 2023 starben 8.352 Menschen allein durch Terroranschläge, 22 Prozent mehr als noch im Jahr davor. In Deutschland nimmt die Zahl der rassistischen, antisemitischen und anderen politisch motivierten Straftaten seit Jahren kontinuierlich zu.

Gewalt an Schulen ist an der Tagesordnung: Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen erlebt in der Schule Ausgrenzung, Hänseleien oder körperliche Gewalt, etwa ein Viertel fühlt sich in der Schule nicht sicher. Mehr als 1,8 Millionen Schüler:innen sind von Cybermobbing betroffen. Zwei Drittel der Lehrkräfte und Schulleitungen haben in den fünf Jahren zuvor psychische Gewalt durch Schüler:innen erlebt, z. B. in Form von Beleidigungen, Bedrohungen oder Belästigungen. Wohl jede vierte bis fünfte Interaktion von pädagogischen Fach- bzw. Lehrkräften gegenüber Kindern in Kitas und Grundschulen weist verletzenden Charakter auf.

Grenzüberschreitungen kommen in Bildungseinrichtungen also zwischen Kindern vor, gehen von Erwachsenen gegenüber Kindern aus und von Kindern gegenüber Erwachsenen. Was ist angesichts dieser Situation zu tun?

Was verstehen wir überhaupt unter Friedens- und Konfliktfähigkeit von Kindern? Welche Kompetenzen benötigen Kinder und Erwachsene, um friedens- und konfliktfähig zu sein, und welche Rolle spielt Demokratie- und Menschenrechts-Bildung in Kita und Schule? Werden Konflikte, Ausgrenzung und Übergriffe zwischen Kindern pädagogisch überhaupt begleitet und wenn ja, in welcher Art? Wie erleben die Kinder das? Wie können wir mit Kindern über Menschenrechte, Diskriminierung, Gewalt, Flucht und Krieg sprechen, wo wir doch selbst vor diesen Themen oft kapitulieren?

Die interdisziplinäre Jahrestagung richtet sich insbesondere an alle Fachkräfte, die mit Kindern und Familien arbeiten, an Studierende und Auszubildende in diesem Feld, an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung und an alle am Thema Interessierten.

In Kooperation mit dem Wissenschaftszentrum Berlin
Schirmherrin: Katrin Göring-Eckardt

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

16. Oktober 2024, Berlin: Netzwerktreffen des Bundesforums Familie

16. Oktober 2024 | 10:30 – 16:00 | Centre Monbijou Berlin

Welche Familien tragen die Lasten der Klimakrise und wie können Klimageld und andere politische Instrumente diese Last gerechter verteilen? Inwiefern steckt in der notwendigen Transformation nicht nur eine Mehrbelastung, sondern eine Chance für Familien?

Wir alle sind vom Klimawandel betroffen. Kurzfristig jedoch treffen die Auswirkungen des Klimawandels – seien es finanzielle, gesellschaftspolitische oder gesundheitliche – nicht alle gleich. Über „Familien und Klima“ lässt sich kaum nachdenken, ohne anzuerkennen, dass unterschiedliche Familien mit unterschiedlichen Perspektiven auf den Klimawandel blicken und unterschiedlich viel Last, auch die Last anderer Krisen, zu tragen haben – obwohl gerade einkommensschwächere Familien weit weniger zur Erderwärmung beitragen. Wie transformationsbereit, wie besorgt oder wie belastet Familien sind, hat maßgeblich mit sozioökonomischen Verhältnissen und der politischen Grundorientierung zu tun.

In welchen Familien wird das Thema auf welche Weise diskutiert? Was schafft Akzeptanz, was Abwehr von Klimaschutzmaßnahmen? Wie gelingt es, dass sich existierende soziale Disparitäten nicht weiter verschärfen? Konkrete politische Maßnahmen wie das Klimageld sollen helfen, Mehrkosten und Preissteigerungen auszugleichen und insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ganz konkret in ihrem Alltag zu entlasten. Welche Maßnahmen stehen an und wie steht es um deren Umsetzung? Wie können sich familienpolitische Akteure im Diskurs sinnvoll positionieren?

Wir freuen uns darauf, diese Fragen gemeinsam mit Ihnen und folgenden Referent*innen zu diskutieren: Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen, Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung [DIFIS]), Dr. Stefan Bach (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. [DIW]), Gesine Höltmann (Sanktionsfrei e.V.), Jana Holz (Friedrich-Schiller-Universität Jena).

Programm

10:30 Ankommen
11:00 Begrüßung und Einleitung
Elena Gußmann, Geschäftsstelle Bundesforum Familie
11:10 Input: „Wie kann eine Integration von Ökologie- und Sozialpolitik aussehen? – Neue Risiken, Ökosozialversicherung und Politik des Genug“
Prof. Dr. Frank Nullmeier, Universität Bremen, Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS)
Anschließend kurzes Q&A
11:40 Input: „Sozialer Ausgleich im Klimaschutz: Wie gelingt die Einführung eines Klimageldes in Zeiten knapper Haushalte?“
Dr. Stefan Bach, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung StaatAnschließend kurzes Q&A
12:05 ~ kurze Pause ~
12:10 Impuls: „Klimageld – Wir fangen an!“
Gesine Höltmann, Sanktionsfrei e.V.
12:25 Diskussion
12:45 ~ Mittagessen ~
13:30

 

Input: „Der neue sozial-ökologische Klassenkonflikt?“
Jana Holz, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie, Nachwuchsgruppe flumen
Anschließend kurzes Q&A
14:00 Antworten auf die öko-soziale Frage?
Diskussion in 2 Workshop-Runden
14:20 Workshop-Runde 1
14:55 ~ Kaffeepause & Gruppenwechsel ~
15:10 Workshop-Runde 1
15:45 Ergebnissicherung und Abschlussrunde
16:00 Ende der Veranstaltung

Informationen zum Tagungsort und zur Anfahrt finden Sie hier.

Das Netzwerktreffen ist Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie vorbehalten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 09. Oktober 2024 hier an:

 

 

 

 

14./15. Oktober 2024, Berlin: „Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder – Umsetzung der IK in Deutschland – Vorbilder in Europa?“, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Auf der Fachtagung werden aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland behandelt. Hierzu gehören u.a.: Bundesgesetzliche Regelung für ein Recht auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechts-spezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (Gewalthilfegesetz), Ergebnisse des Gutachtens zur Kostenanalyse des Hilfesystems für Schutz und Beratung, Umsetzung einer nationalen Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Ergebnisse des periodischen Berichts der unabhängigen Berichterstattungsstelle zu geschlechts-spezifischer Gewalt sowie ihre Reformvorschläge zu Umgangs- und Sorgerecht.

Darüber hinaus soll der Blick nach Europa erfolgen und erörtert werden, inwieweit Deutschland bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen von europäischen Ländern lernen kann. Beispielsweise gilt Spanien im internationalen Vergleich als Vorreiter und weist relativ weniger getötete Frauen als andere europäische Länder auf. Es soll ebenso ein Blick in das Nachbarland Österreich geworfen werden. Weitere Themenschwerpunkte werden die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie das (länderweite) Projekt STOP- Stadtteile ohne Partnergewalt sein.

Eine Podiumsdiskussion zum Thema „Das neue Gewalthilfegesetz – Reaktionen aus der Praxis“ soll Gelegenheit zur Reflektion, Diskussion und zum Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz bieten (oder für den Fall, dass bis dahin kein Gesetzentwurf eines Gewalthilfegesetzes vorliegt, der Frage nachgehen, wie Hürden überwunden, wie erreichte Zwischenziele gesichert und begonnene Diskussionen und Strategien verstetigt werden und in die neue Legislatur hinüber gerettet werden können).

Im Austausch mit Politik, Wissenschaft, Praxis und Akteuren des Hilfesystems werden fachliche Grundlagen für erforderliche Maßnahmen bzw. Regelungen, Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen vertieft mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Hilfesystems sowie Verbesserung der Lage gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Es wird um Anmeldung bis zum 13.08.2024 gebeten.

2. Oktober 2024, Berlin: „Chancen schaffen: Mit früher Leseförderung Familien stärken“, Fachtag der Stiftung Lesen

„Chancen schaffen: Mit früher Leseförderung Familien stärken“

So lautet das Motto des ersten großen Lesestart-Fachtags am 2. Oktober 2024 in der Berliner Stadtmission. Treffen Sie hier Netzwerkpartner*innen aus den Lesestart-Modellregionen, diskutieren Sie mit Mitwirkenden aus Kinderarztpraxen und Bibliotheken, mit Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft und sammeln Sie praktische Erfahrungen in verschiedenen Workshops.

Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Ihre Reisekosten für die Teilnahme am Fachtag in Berlin sowie eine Übernachtungspauschale werden von der Stiftung Lesen im Rahmen der Reisekostenrichtlinien übernommen.

Es erwartet Sie ein reichhaltiges Tagungsprogramm, u.a. mit…

  • einer Keynote von Professorin Sabine Andresen, Kindheits- und Familienforscherin an der Goethe-Universität Frankfurt (Main) und Präsidentin des Kinderschutzbundes,
  • einer Plenumsdiskussion zum Thema Chancengleichheit und Erreichbarkeit von bildungsbenachteiligten Eltern,
  • Workshops und Gelegenheit zum Austausch und Vernetzen,
  • einem Markt der Möglichkeiten mit Gute-Praxis-Beispielen.

Mehr Infos zu den Workshops und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Stiftung Lesen.

28./29. September 2024, Erfurt: „Pädagogische Interaktion zwischen Materialität und Digitalität“ Fachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbands

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.Die Fachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbands beleuchtet dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragt nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Die Veranstaltung wirft n in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Besonders hingewiesen sei auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Erfurt, die für Sie ihre Türen öffnen und mit Ihnen den hier beschriebenen Fragen aus Praxisperspektive nachgehen wollen.

Teilnahmegebühr: 90,-€ / für pfv-Mitglieder 60,-€
Veranstaltungsort: FH Erfurt, Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Pestalozzi-Fröbel-Verbands.

 

 

11./12. September 2024, Wiesbaden: „Von der Verteidigung der Demokratie: Familien als unverzichtbarer Ort der Demokratiebildung“ Fachtagung der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie

Unser Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen. Immer mehr Menschen gehen auf Abstand zur Idee der Demokratie und stellen deren Werte und Institutionen in Frage. Die damit einhergehenden aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussionen und die besorgniserregenden Prognosen für die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen haben für uns einmal mehr zwei Fragen aufgeworfen: Wie kann die Rolle von Familien bei der Entwicklung von Demokratieverständnis gestärkt werden? Welche Rolle kommt uns als Familienverband dabei zu?

Im öffentlichen wie privaten Raum ist Demokratiebildung von Anfang an ein unverzichtbarer Pfeiler zur Stabilisierung unseres demokratischen Zusammenlebens. Als evangelischer Familienverband wollen wir uns im Rahmen unserer wissenschaftlichen Jahrestagung mit der fundamentalen Rolle von Familien in diesem Feld beschäftigen und dabei verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer
Familie in den Blick nehmen: Wie, wann und wo findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Und nicht zuletzt: Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein?

Das ausführliche Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website der evangelische arbeitsgemeinschaft familie.

10. September 2024, Berlin: „Dialogabend – eine Initiative für Qualität in der Kinderbetreuung“, AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.
Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.
An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier
Es wird um Anmeldung bis zum 03.09.2024 gebeten.

06. September 2024, online: Impulsworkshop „Auswirkungen des Klimawandels auf die psychische Gesundheit im Familienalltag“

mit Katharina van Bronswijk – Psychologin, Sprecherin der Psychologists and Psychotherapists for Future und Autorin des Buchs „Klima im Kopf: Angst, Wut, Hoffnung: was die ökologische Krise mit uns macht“ (oekom 2022).

„Climate change is a psychological crisis, whatever else it is“ (Poulsen, 2018). Der Klimawandel ist nicht nur eine politische, technische und wirtschaftliche Herausforderung, sondern greift auch in den emotionalen und psychischen Alltag von Familien ein. Die Belastung durch Nachrichten von einer sich immer mehr entfaltenden Klimakrise spielen hier ebenso eine Rolle wie deren unterschiedliche Wahrnehmung und Einordnung der Lage durch die Familienmitglieder. Der unterschiedliche Umgang mit dem Klimawandel kann zum Identifikations- oder Streitpunkt werden. Aspekte wie Generationengerechtigkeit, Zukunft, Schuld, Verantwortungsübernahme und kognitive Dissonanz werden im Familienalltag präsent. Gerade unter Jugendlichen wird die Sorge immer häufiger zu einer permanenten Angst mit gesundheitlichen Folgen (Depression, Angststörungen, psychosomatische Beschwerden). Aber auch Fachkräfte sehen sich mit psychischen Herausforderungen konfrontiert.

Die Veranstaltung diskutiert Dimensionen der Auswirkungen des Klimawandels auf Psyche und emotionalen Haushalt und lädt zum Austausch über mögliche Handlungsansätze für und in Familien und familiennahen Institutionen ein.

Freitag, 06. September 2024, 10:00-12:00, online

09:55 Ankommen im digitalen Raum
10:00 Begrüßung
10:10 Input Katharina van Bronswijck
10:40 Rückfragen
10:50 Breakout-Rooms – Runde 1 |  #Halt – Familien als „Resilienzräume“
11:05 Breakout-Rooms – Runde 2 |  #Transformation – Familien als „change agents“
11:20 Diskussion in großer Runde

 

Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung bis zum 03. September 2024 an.

Die Teilnahme ist kostenfrei und den Vertreter*innen unserer Mitgliedsorganisation vorbehalten.

Netzwerktreffen des Bundesforums Familie am 17. Oktober 2023

17. Oktober 2023 | 10:30–16:00 | Centre Monbijou Berlin

Die diesjährige Netzwerktagung des Bundesforum Familie kombiniert Reflexion und Ausblick. Am Vormittag wird die aktuelle Themenperiode sowohl rekapituliert als auch inhaltlich abgerundet. Im zweiten Teil am Nachmittag wollen wir uns der neuen Schwerpunktsetzung für 2024/25 widmen.

Vormittag: Abschluss der Themenperiode 2022/23

Zwei Jahre hat sich das Bundesforum Familie mit dem Thema „Unterstützungsstrukturen für Familien“ beschäftigt. Dabei wurden unter anderem die Bundes-, Landes- und die kommunale Ebene berücksichtigt und die ökonomischen, strukturellen und sozialen Perspektiven beleuchtet. Die Themenperiode zeigte die Bedeutung einer flächendeckenden, partizipativen und verbindlichen Angebotsstruktur für Familien – dazu gehören Familienzentren genauso wie Beratungsstellen und Angebote der Familienbildung. Als ein zentrales Element wurde die Stärke von Heterogenität gesehen – sowohl bei der Arbeit mit Familien, als auch innerhalb der Strukturen. Dies braucht jedoch viel Aufmerksamkeit sowie finanzielle und personelle Zuwendung. Dass es trotz des langfristigen gesellschaftlichen Vorteils gerade die Finanzierung der präventiven Maßnahmen sind, bei denen allzuoft eingespart wird, ist eine zentrale Diagnose der Themenperiode. Zum Abschluss der Themenperiode soll daher weiter intensiviert und diskutiert werden, wie und mit welchen Argumenten in Zeiten knapper Haushaltskassen präventive Unterstützungsleistungen für Familien gesichert werden können.

Als Diskussionsimpuls wird Dr. Wido Geis-Thöne (Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln) aus volkswirtschaftlicher Perspektive einen Blick auf Prävention in der Familienunterstützung werfen. Zudem wird Marianne Burkert-Eulitz (Sprecherin für Familie und Bildung der Grünen in der Berliner Abgeordnetenhausfraktion) sowohl darüber sprechen, wie Haushaltsentscheidungen in der Praxis getroffen werden, als auch darüber, wie sich die fehlenden Mittel in einem Bezirk konkret kurz- und langfristig auswirken. Anschließend wird einer gemeinsamen Diskussion Raum gegeben.

Nachmittag: Wahl des neuen Themas für den Zeitraum 2024/25

Am Nachmittag wird entschieden, welches neue Thema das Bundesforum in den nächsten zwei Jahren begleiten wird. Hier werden wir, wie in den vergangenen Jahren, an vier Themenwänden über die vom Beirat aus den eingereichten Vorschlägen vorsortierten Themenbereiche diskutieren und im Anschluss darüber entscheiden.

Die Teilnahme ist Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen vorbehalten. Die Teilnahme ist kostenlos. Klicken Sie hier für Informationen zur Anfahrt.

Ablauf

10:30  Ankommen und Begrüßungskaffee
11:00 Begrüßung, Organisatorische und inhaltliche Einleitung
11:15 Abschluss der Themenperiode 2022/23
Diskussionsimpuls I: Volkswirtschaftlicher Blick
Referent: Dr. Wido Geis-Thöne
(Institut der deutschen Wirtschaft, Köln)
Diskussionsimpuls II: Blick aus der politischen Praxis
Referentin: Marianne Burkert-Eulitz
(Sprecherin für Familie und Bildung der Grünen in der Berliner Abgeordnetenhausfraktion)
Abschlussdiskussion: „There is no glory in prevention?”
12:45 Mittagsimbiss 
13:45 Wahl des thematischen Schwerpunkts für die Themenperiode 2024/2025
Vorstellung der Vorschläge
Kleingruppendiskussionen an vier Themenwänden, 4 Runden à 15 min
15:15 Kaffeepause
15:30 Abstimmung
15:45  Verkündung des neuen Themenschwerpunkts, Impulsrunde & Ausblick
16:00  Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 09. Oktober 2023 an.

Fachforum am 16. Mai 2023: „Familienunterstützung finanzieren: Rahmenbedingungen, Umsetzungen, Ziele“

16.05.2023, Berlin | Das dritte und letzte Fachforum der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ fand am 16. Mai 2023 im Festsaal der Berliner Stadtmission statt. Die über 40 Teilnehmer*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums diskutierten die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Familienunterstützung, deren Umsetzung und identifizierten gemeinsam notwendige Schritte in Richtung einer flächendeckenden, ausfinanzierten und nachhaltigen Angebotsstruktur für Familien.

Neben den finanziellen Mitteln standen auch Ressourcen wie Personal und strukturelle Fragestellungen im Zentrum der Veranstaltung. Den Auftakt machte Dr. Till Nikolka (Deutsches Jugendinstitut), der zu kommunalen Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe referierte. Anschließend gab Dr. Laura Castiglioni (Deutsches Jugendinstitut) Aufschluss über die Frage nach gesetzlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungspflichten, die sich durch das SGB VIII ergeben. Auf diesen Input aufbauend, wurden konkrete Umsetzungsbeispiele aus Thüringen (Dr. Stefanie Hammer | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) und NRW (Christina Wieda (Universität Speyer / Bertelsmann Stiftung) vorgestellt. Am Nachmittag eröffnete Christina Wieda die Diskussion über kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch. In einer World-Café-Diskussion entwickelten die Teilnehmer*innen konkrete Ideen, wie Familienunterstützung strukturell und finanziell besser in Recht und Gesellschaft verankert werden könnte.

Impulsvortrag: „Kommunale Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“

Dr. Till Nikolka vom Deutschen Jugendinstitut präsentierte Forschungsergebnisse zu kommunalen Finanzen und Angeboten der Kinder und Jugendhilfe (KJH). In die Untersuchung einbezogen waren Daten von öffentlichen Ausgaben der Verwaltungshaushalte anhand der Einnahmen- und Ausgaben-Statistik der KJH, Ausgaben aller öffentlicher Träger der KJH sowie Regionalkennzahlen der amtlichen Statistik (2015—2020). Diese Daten wurden jeweils anhand der Gesamtvolumina pro Einwohnerzahl auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte berechnet. Dr. Till Nikolka gab zu bedenken, dass Ausgaben von freien Trägern und Eigenfinanzierungen nicht in diesen Statistiken erfasst seien. Als Forschungsergebnis habe sich ein deutlicher Anstieg von Ausgaben über die Jahre gezeigt. Dieser sei unter anderem durch die Aufnahme vieler unbegleiteter geflüchteter Jugendlicher zu erklären. Ein weiteres Ergebnis seien die sehr stark variierenden Höhen der Ausgaben pro Einwohner*in. Die Forschungsergebnisse ließen erkennen, so unterstrich Dr. Till Nikolka, dass insgesamt nicht zu wenig Geld im System der KJH für Familien vorhanden sei. Finanzielle Ressourcen für Angebote der KJH seien jedoch in den Regionen sehr unterschiedlich verteilt. Beforscht wurden daher die kausalen Verbindungen zwischen kommunalen Strukturen und der Ausgestaltung der Finanzierung. Schlussfolgernd sei erkennbar: die Konkurrenz um Mittel und Ressourcen steige, je höher die Kommunen belastet seien. Das SGB II und die Hilfen zur Erziehung stünden in Konkurrenz um eine konstante Mittelversorgung. Dies erkläre sowohl die große Variation der einzelnen kommunalen Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung als auch den Anstieg der Mittelausgaben über die Zeit sowie die Varianzen auf der Bundes- und Landesebene. Entscheidend sei daher gewesen, bei der Ergebnisbewertung strukturelle Unterschiede der Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung sei der strukturelle Aufbau innerhalb der Kreise und die wahrgenommene Zuständigkeit der Jugendämter entscheidend.

Dr. Till Nikolka (DJI)

Einschränkend gab Dr. Till Nikolka zu bedenken, dass aufgrund der Datenlage bisher nur eine rein deskriptive Darstellung jedoch keine umfassende Analyse der Zusammenhänge möglich sei. So sei zum Beispiel in den amtlichen Statistiken der KJH keine Differenzierung der Mittelherkunft möglich. Eine interregionale Vergleichbarkeit sei daher nicht gegeben. Auch seien die Produktkataloge der KJH der einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. Eine Datenerweiterung sei geplant, die zukünftig die Jahresrechnungsstatistiken der Kommunen sowie die Personalstatistik der nicht-stationären Einrichtungen der KJH berücksichtige. Zukünftig müsse die Datenqualität jedoch verbessert werden, um u.a. einzelne Themen der Sozialarbeit oder Finanzierungsvariationen, etwa die Kofinanzierung von Angeboten durch die Familien selbst, einzeln zu erfassen und auszuwerten.

Diskussion

Das Fachforum diskutierte die Ergebnisse von Dr. Till Nikolka insbesondere im Hinblick auf die Freiwilligkeit und die verpflichtenden Leistungen der Kommunen sowie auf die Herausforderungen föderaler Strukturen. Als problematisch wurde erkannt, dass laut den Ergebnissen primär die präventiven Maßnahmen von Kürzungen betroffen seien, bei invasiven Maßnahmen hingegen die Ausgaben stiegen. In diesem Zusammenhang wurde gefordert, dass es sei wünschenswert sei, empirisch zu belegen, dass höhere Ausgaben im präventiven Bereich Ausgaben im invasiven Bereich auf lange Sicht mindern.

Wahlmöglichkeit und Umsetzungspflicht

Die Freiwilligkeit und Verpflichtung der Länder und Kommunen zur Finanzierung und Ausgestaltung familiärer Unterstützungsstrukturen war Thema im Beitrag von Dr. Laura Castiglioni. Sie stellte den gesetzlich bindenden Rahmen des Bundes im § 16, SGB VIII vor, dessen rechtliche Stellung sowie die Rolle der Länder bei der Umsetzung. Dr. Laura Castiglioni stellte heraus, dass der allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien eine präventive Funktion zugeordnet sei. Die im Gesetzestext formulierte Konkretisierung der Erziehungshilfen begründeten dafür eine Verbindlichkeit (Sollpflicht). Rechtlich festgehalten sei ebenso in § 16, Abs. 1, dass die näheren Ausführungen durch das Landesrecht geregelt seien. Durch diese Kombination entstehe die Schwierigkeit, dass kein individueller Rechtsanspruch bestehe, der das Recht für Familien einklagbar machen würde. Die Rechtslage zeige weiterhin Überschneidungen der Paragrafen § 16 und § 17 des SGB V III, so dass es zu einem fließenden Übergang zwischen präventiven und invasiven Angeboten komme. Entscheidend sei daher, wie die Länder diese rechtliche Lage handhaben.

Wie es aussehen kann, wenn die Länder diese Ausgestaltungsmöglichkeiten nutzen, zeigten anschließend zwei länderspezifische Umsetzungsbeispiele:

1. Thüringen: Familienförderungssicherungsgesetz

Dr. Stefanie Hammer, Referentin für Familien- und Seniorenpolitik im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellte das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz (ThürFamFöSiG) vor. Das erste ThürFamFöSiG (2006) sei nach einem Paradigmenwechsel 2018 neu aufgestellt und nach einer Modellphase seit 2019 in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes sei eine bedarfsgerechte, Demografie feste und beteiligungsorientierte Familienförderung. Die Reform sei durch den Koalitionsvertrag 2014 angestoßen und unter Beteiligung aller Akteure entwickelt worden.

Dr. Stefanie Hammer (TMASGFF)

Der Paradigmenwechsel sei vom Land Thüringen als notwendig erachtet worden, um auf gesellschaftliche Veränderungen (z.B. neue Familienformen, demografischer Wandel) zu reagieren. Ein nun genutzter inklusiver Familienbegriff werde auch älteren Menschen gerecht, die jetzt explizit als Bestandteil der Familien verstanden würden. Um auch den heterogenen Lebensbedingungen in Thüringen (starke Stadt-Land-Unterschiede) gerecht zu werden, sei auf der Grundlage des Familienförderungssicherungsgesetzes eine regionale und überregionale Trennung der Familienförderung sowie eine regionale und überregionale Sozialplanung eingesetzt worden. Eine Bedarfsermittlung habe Aufschluss über unterschiedliche soziale Lagen gegeben. Durch den überregionalen Landesfamilienförderplan sowie einem überregionalen Landesfamilienrat wird die Finanzierung und Steuerung der Familienförderung auf überregionaler Ebene gewährleistet. Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ist für die Steuerung auf regionaler Ebene zuständig. Damit werden Projekte auf Mikro-, Meso- und Makroebene finanziert; auch die Finanzierung freiwilliger Leistungen ist möglich. Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte, welche die Mittel an die Träger weitergeben. Damit hat das Land die Steuerung der Ausgaben teilweise an die Kommunen abgegeben.
Erfolgsfaktoren des neuen Familienfördergesetzes, so Dr. Stefanie Hammer, seien insbesondere der politische Wille, die gesetzliche Festlegung der Fördersumme von 10 Millionen Euro sowie die Vorerfahrung im Bereich der Sozialplanung auf kommunaler Ebene durch die ESF-Förderungen. Als regionale erfolgreiche Formate nannte Dr. Stefanie Hammer Dorfkümmerer, Familienlotsen, mobile Familienzentren oder das Netzwerk Pflege.

2. NRW: Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen

Als zweites länderspezifisches Umsetzungsbeispiel stellte Christina Wieda von der Universität Speyer die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ aus NRW vor. Ziel sei, den Aufbau kommunaler, ämter- und rechtskreisübergreifender Präventionsketten zu fördern. In der Perspektive „vom Kind aus gedacht“ sollen so entlang des Lebenslaufes eines Kindes Präventionsketten ohne Brüche entstehen. Bis 2020 wurde die Landesinitiative durch die Bertelsmann Stiftung in der Modellphase forschend begleitet. Hinter der Idee der Modellinitiative, kommunale Angebote ineinandergreifen zu lassen, stehe der Gedanke, das Bundes- und Landesebene entlastet würden, wenn Prävention funktioniere.
Als Ergebnis des Projekts zeigte sich die Notwendigkeit eines „Ankerpunkts“ für die unterschiedlichen Lebensphasen. Regelinstitutionen (Schule, Kita, Jugendeinrichtungen) spielten daher für das Gelingen eine große Rolle. Elternbefragungen bestätigten außerdem die Bedeutung von Vertrauenspersonen. Problem sei nach wie vor die Versäulung der Institutionen auf EU-, Bundes- und Länderebene, die europäische Förderprogramme leider oft noch verstärkt würden. Im Ergebnis zeige sich, so Christina Wieda, dass gerade eine frühzeitig datenbasierte, bedarfsorientierte Planung Prävention begünstige.

Diskussion zum Thema Finanzierungsmodelle

In der anschließenden Diskussion wurde die „Pflichtleistung“ des § 16 im SGB VIII, insbesondere aber dessen mangelnde Umsetzung kritisch hinterfragt und diskutiert. In Folge der Novellierung des SGB VIII sei es die Aufgabe der Kreise und öffentlichen Träger, eine sozialräumliche Bestandsaufnahme zu machen und anhand der Themen, wie in SGB V III § 16 benannt, ihre Angebote zu gestalten. Wichtig sei außerdem, dass die Förderung von Familien selbstverständlich sein sollte und nicht an Defiziten festgemacht werden dürfe. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff „Prävention“ kritisch diskutiert, da dieser ein defizitäres Menschenbild reproduziere.
Als Umsetzungs-Barriere wurde erkannt, dass es keine oder zu wenig Anreize für Entscheidungsträger*innen gebe, die Maßnahmen umzusetzen. Präventive Effekte seien zu wenig sichtbar, um damit zum Beispiel Wahlkampf machen zu können. Um hier mehr Sichtbarkeit und damit Handlungsspielräume zu entwickeln, sei Forschung wichtig. Es wurde angeregt, dass das Deutsche Jugendinstitut sich stärker diesem Bereich zuwenden könnte. Letztlich sei aber für einen Paradigmenwechsel der Familienförderung vor allem ein entsprechender politischer Wille notwendig.

Impulsvortrag: „Von der Familie aus denken: Kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch (SGB)“

Christina Wieda stellte ihre Forschung am Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaften der Universität Speyer vor. Ausgangspunkt war die Aufgabenstellung laut Sozialgesetzbuch: Es solle dafür sorgen, dass jedem Kind die gleiche Voraussetzung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschaffen werde und die dafür nötigen Angebote rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Der Aufbau kommunaler, ämter- und rechtskreisübergreifender Präventionsketten entlang des Lebenslaufes eines Kindes seien dafür sinnvoll.

Hinsichtlich der Sozialgesetzgebung seien dafür die Rahmenbedingungen (Auskunfts-, Beratungs-, Hinwirkungs- und Kooperationspflichten) vorhanden und Präventionsketten damit sozialrechtlich gut verankert.
Kommunen seien im Sinne der freien Selbstverwaltung somit in der Lage, Gesetze umzusetzen. Ein Realitätscheck auf Grundlage des Berichts zur Kinderarmut und dessen Auswirkungen auf Teilhabe, Bildung, Wohlbefinden und Gesundheit zeige aber: hier gebe es Handlungsbedarf. Umsetzungsprobleme lägen im Föderalismus und in der Ausgestaltung des Verwaltungsrechts. Auch wenn ein Gleichbehandlungsgrundsatz bestehe, könne dieser nicht immer überall gleich wahrgenommen werden oder sei den Betroffenen nicht bekannt. Beispielsweise würden die Leistungen der Bildung und Teilhabe weniger in Anspruch genommen, als diese den Familien eigentlich zustünden.

World-Café

Im anschließenden World-Café diskutierten die Teilnehmer*innen des Fachforums an vier Tischen konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen. Diese bezogen sich jeweils auf die vier Ebenen: Bundesebene, Landesebene, kommunale Ebene und freie Akteurs-Ebene.

 

Abschlussdiskussion

„Was könnte direkt verändert werden?“, „Wer muss dafür aktiv werden?“ und „Was kann ich dafür tun?“ waren die einleitenden Fragen der Abschlussrunde, in der Elena Gußmann dazu einlud, die zuvor erarbeiteten Ideen zusammenzutragen. Als ein Ansatz wurde die Reformierung der föderalen Strukturen genannt, um zielgerichtet und ohne Reibungsverluste finanzieren zu können. Durch interkommunale Vernetzung, so ein weiterer Vorschlag, könnten sich Kommunen gegenseitig besser beraten und sich über gelingende Umsetzungspraktiken austauschen. Die Umverteilung von Finanzen sei jedoch ein zentraler Punkt, um strategisch anzusetzen: Konnexitätsprinzip und Kooperationsgebot wurden als wichtige Stichworte genannt, ebenso die Notwendigkeit eines Bundesrahmengesetzes und einer integrierten Sozialplanung. Inspiriert von den vorgestellten Familienfördergesetzen der Länder und deren positiven Effekten sowohl auf die strukturelle Fördersituation als auch auf die Sichtbarkeit von Familien auf politischer Ebene, wurde die Ausgestaltung eines Bundesfamilienfördergesetzes angedacht. Auf eine ganz andere Ebene zielte der Aufruf, mehr Aufmerksamkeit auf den Familienbegriff zu legen. Familie verwirkliche sich in einer Vielfalt von Erscheinungsformen und gehe durch viele verschiedene Lebensphasen (bspw. Pflegeaspekte), die zukünftig mehr in der Familienförderung berücksichtigt werden müssten. Familie solle neu gedacht, ihre Sichtbarkeit gestärkt werden. Familie als Verantwortungsgemeinschaft sei eine große, auch volkswirtschaftlich genutzte Ressource. Unbezahlte Sorgearbeit, die hauptsächlich immer noch von Frauen geleistet werde, sei weiterhin zu wenig berücksichtigt. Dies müsse sich in den politischen Entscheidungen widerspiegeln. Auch gelte es, die Wirtschaft mehr in die Verantwortung zu nehmen.

 

12. Juni 2024, Berlin: „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“ Fachtagung des Zukunftsforum Familie

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Auf der Fachtagung soll das Licht auf einen blinden Fleck geworfen werden, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche sollen insgesamt auf den Prüfstand gestellt und gefragt werden, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen.

Referent*innen sind unter anderem Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer).

Mehr Informationen finden Sie in Kürze auf der Website des Zunkunftsforum Familie.

 

04. Juni 2024, online: Impulsworkshop „Recht auf Klima!? Über die Einklagbarkeit von einem besseren Klimaschutz für Familien“

Familien haben ein Recht auf eine intakte natürliche Umwelt. Welche Gesetze legen dies fest, was sind „ökologische Kinderrechte“ und sind diese auch einklagbar? Was sind die Folgen daraus?  Die Veranstaltung will für die Beantwortung dieser Fragen zwei Schwerpunkte setzen:

In einem ersten Input von Nina Eschke und Sophie Funke (Deutsches Institut für Menschenrechte) wird der 2023 vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes formulierte General Comment 26 vorgestellt und diskutiert. Mit Berufung auf die UN-Kinderrechtskonvention, die von 196 Staaten ratifiziert wurde, kann aus der Perspektive der Kinder und Familien für mehr Klimaschutz argumentiert und auf die Verpflichtung der Staaten verwiesen werden. Was bedeutet dies in der politischen Praxis und wie beeinflussen die darin für Deutschland empfohlenen Maßnahmen die Lebensrealität von Familien?

Ein Impulsvortrag von Dr. Manuela Niehaus (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht) zielt auf die Einklagbarkeit und der Wirksamkeit von „Klimaklagen“. Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil im März 2021 wurde als bahnbrechendes Urteil gesehen. Auch die erfolgreiche Klage der Schweizer „Klimaseniorinnen“ gilt als Präzedenzfall, dem weitere folgen könnten. In ihm wird explizit die Familienperspektive erwähnt. Wie sind solche Urteile zu bewerten? Was kommt nach ihnen? Wo sind Handlungsmöglichkeiten, wenn ökologische Kinderrechte bzw. Klimaschutzgesetze zwar festgeschrieben, aber nicht umgesetzt werden? Wer kann klagen und welche Möglichkeiten gibt es für familienpolitische Verbände, sich zu beteiligen?

Impulsworkshop 10:00-12:00, online via Zoom.

Programm

Ab 09:50   Ankommen im digitalen Raum
10:00   Begrüßung und Einleitung
Elena Gußmann, Projektkoordination Bundesforum Familie
10:15   Der General Comment 26 in der politischen Praxis
Nina Eschke, Deutsches Institut für Menschenrechte, wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Menschenrechtspolitik International
Sophie Funke, Deutsches Institut für Menschenrechte, wissenschaftliche Mitarbeiterin Monitoring-Stelle UN-KRK
10:40   Verständnisfragen // Austausch in Breakout-Räumen
11:00   Einklagbarkeit und Wirksamkeit von „Klimaklagen“
Dr. Manuela Niehaus, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht
11:25   Verständnisfragen // Austausch in Breakout-Räumen
11:40 Diskussion in großer Runde: Zusammenfassung & Ausblick
12:00
  Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei und den Mitgliedern des Bundesforums Familie vorbehalten. Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung an. Die Anmeldefrist ist bereits verstrichen. Sollten Sie dennoch Interesse haben, schreiben Sie uns gerne an!

15. Mai 2024, Berlin: „Nachhaltige Männlichkeit – Was ist das?“ Fachtag und politischer Jahresempfang des Bundesforums Männer

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht – auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche, Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus der Sicht des Bundesforums Familie darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Im Anschluss an den Fachtag richtet das bundesforum Männer seinen politischen Jahresempfang aus, zu dessen Anlass Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus ein Grußwort sprechen wird.

Mehr Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Bundesforums Männer.

Fachforum am 14. März 2023: „Familienunterstützung verzahnen, verknüpfen, entsäulen: Potenziale und Ansätze aus der Familienbildung“

14.03.2023 | Im Rahmen des zweiten Fachforums der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ kamen am 14. März 2023 knapp 50 Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen zusammen. Die Online-Veranstaltung thematisierte die Strukturen und Netzwerke von Familienunterstützung und fokussierte dabei insbesondere auf den Bereich der Familienbildung.

Wie wird Familienunterstützung organisiert? Welche Strukturen gibt es, die befördern oder verhindern, dass Angebote ineinandergreifen? Wie müssen Netzwerke strukturell gebaut sein, um Partizipation von Familien zu ermöglichen und Versorgungslücken zu schließen? Der Weg zu einer flächendeckend gelingenden Angebotslandschaft muss an den oft langfristig gewachsenen Strukturen ansetzen. Im System der unterstützenden Angebote spielt gerade die Familienbildung eine wichtige Rolle – historisch gesehen war es die Familienbildung, die stets auf neue gesellschaftliche Herausforderungen reagierte und so strukturelle Lücken auffangen konnte. Mit dieser Rolle gehen jedoch auch strukturelle Eigenheiten, Stärken und Schwächen einher. Das Fachforum hatte das Ziel, ausgehend von der aktuellen Lage der Familienbildung strukturelle Richtungsentscheidungen für familienunterstützende Angebote zu suchen. In einer Gesellschaft, in der sich sowohl Rahmenbedingungen als auch Ansprüche an Unterstützung dynamisch ändern, müssen Strukturen überdacht und angepasst werden.

Impulsvortrag: „Familienbildung – ein Modell für familienunterstützende Systeme?“

Anhand einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Evaluation der Familienbildung ermöglichte Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler (Technische Hochschule Köln) einen Einblick in das Arbeitsfeld und die aktuellen politischen Herausforderungen für die Familienbildung. Sie verdeutlichte, weshalb die Familienbildung ein weiblicher Arbeitsbereich sei und welche strukturell relevanten Konsequenzen sich daraus ergäben.

Die Familien und mit ihr die Familienbildung stehen laut Müller-Giebeler vor vielfältigen internen und externen Herausforderungen. Kritisch sei das Modernisierungsdefizit in der Familienbildung. Die Überzahl der kirchlichen Träger sei ein Indiz, dass sich die Trägerlandschaft nicht zusammen mit der Gesellschaft diversifiziere. Zudem stellten in der Personalstruktur erwerbstätige Mütter seit je her den größten Anteil. Aufgrund gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse habe sich die Rolle der Frauen jedoch gewandelt, weshalb sich die Möglichkeiten, sich ‚nebenfamiliär‘ zu engagieren, reduzierten. Diese gleichstellungspolitisch positive Entwicklung zöge somit personelle Engpässe nach sich, die durch externe Krisen wie zum Beispiel der Pandemie und der Inflation zugespitzt würden.

Frau Müller-Giebeler betonte das breite Spektrum an Alltagsthemen, die durch die Angebote der Familienbildung abgebildet würden. Dies stehe jedoch angesichts von unzureichenden Mitteln häufig im Konflikt mit der geforderten Professionalisierung. So sei zwar angesichts der Vielfalt der Herausforderungen und Themen eine Professionalisierung notwendig. Andererseits zeige sich jedoch, dass Beziehungen und idealistisches Engagement für eine erfolgreiche unterstützende Familienbegleitung weitaus relevanter seien. Wichtig sei es daher, auch bei einer Zunahme der Professionalisierung, die Stärke des (historisch) gewachsenen niedrigschwelligen Zugangs sowohl von Anbietenden als auch Annehmenden nicht aufzugeben. Hierfür seien die Netzwerke in den Sozialraum gut geeignet.

Als eine der neuen politischen Herausforderungen skizzierte Müller-Giebeler, dass das Selbstverständnis der Familienbildung zunehmend in Frage gestellt würde. Seit den 2000er Jahren gäbe es vermehrte Aufmerksamkeit für die Familienbildung. Jedoch rücke die Familie zunehmend Produktionsstätte von Humankapital in den Fokus statt als Ort kritischer Aufklärung und Bildung. Dies sei nicht mit der ursprünglichen Auffassung der Familienbildung vereinbar.

Für die Familienbildung betonte sie folgende charakteristische Strukturmerkmale:

  • gute Netzwerkstrukturen in den Sozialraum
  • hoher Idealismus als Arbeits- und Motivationsfaktor
  • authentische Arbeitsweise nah am lebensweltlichen Geschehen
  • relativ wenig Professionalisierung und relativ wenig hauptberuflich Angestellte
  • historisch gewachsene Peer-to-Peer-Ansätze
  • hohes Vertrauen der Zielgruppen

Diskussion: „Neue Anforderungen an Familienbildung“

Im Anschluss diskutierte das Fachforum die genannten vielfältigen Ansätze der Familienbildung.
Vielversprechend und gleichzeitig kritisch wurde der Ansatz der Familienbildung als „dritter Sozialraum“ gesehen, da die Familienbildung nachweislich überwiegend von Familien der Mittelschicht genutzt werde. Entsprechend spiegele der Sozialraum der Familienbildung nicht die gesellschaftliche und familiäre Heterogenität wider. Gleiches gelte entsprechend für das Personal. Ungelöst bliebe daher auch die Frage nach einer heterogenen Trägerlandschaft: Wie kann die Trägerlandschaft diverser werden? Als größtes Problem wurden die prekären nebenberuflichen bzw. nebenfamiliären Arbeitsbedingungen in der Familienbildung diskutiert. Diese Form der Nebenberuflichkeit könne hier nur unter Bedingungen „echter Selbstständigkeit“ mit entsprechend hohen Honoraren erhalten werden.

Hinsichtlich des angesprochenen strukturellen Dilemmas der Familienbildung sei einerseits sei eine Spezialisierung notwendig, um sich den Bedürfnissen der Familien besser anzupassen. Andererseits sollten breite und niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden, die von im Sozialraum angebundenen und vernetzten Akteuren gestaltet werden. Angemerkt wurde, dass die Geschichte der Familienbildung zugleich auch eine Geschichte der Frauenbildung und Frauenselbstbildung sei. Dies sei eine große Stärke – informelle Bildung solle eine höhere Anerkennung bekommen.

Einigkeit bestand in der Forderung, dass in der Familienbildung die häufige prekäre Beschäftigung von Frauen beendet werden müsse. Auch die Rolle des Ehrenamts wurde diskutiert: Es sei problematisch, wenn staatliche Aufgaben an das Ehrenamt ausgelagert würden, ohne dafür gleichzeitig gute Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde geäußert, dass die Familienbildung mit der Ehrenamtlichkeit im Prinzip von Familien selbst finanziert würden: Schließlich sei davon auszugehen, dass ehrenamtliche Tätigkeit Frauen meist nur dann möglich sei, wenn sich ich auf einen „Ernährer der Familien“ stützen könnten.

Austausch in Kleingruppen: „Unausgeschöpfte Potenziale“

Im zweiten Teil des Fachforums vertieften die Teilnehmer*innen herausfordernde Aspekte der Familienbildung anhand vier verschiedener Themen: Netzwerkarbeit, Personalstruktur, Digitalisierung und gesetzliche Ausgestaltung. Ein- und angeleitet wurde der Austausch von Themenpatinnen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie.

Arbeitsgruppe 1: „Kommunale Netzwerke“

Nach einer kurzen Eröffnung der Fragestellung durch Britta Kreuzer (LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen) diskutierte die Kleingruppe die Rolle der Sozialraumorientierung für die Angebotsstrukturen von Familienunterstützung sowie die Bedingungen guter Zusammenarbeit zwischen Akteuren auf kommunaler Ebene.

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Es wurde betont, dass es eine verantwortliche Stelle geben müsse, die die Angebote kontinuierlich koordiniert, Netzwerke pflegt und um die Bedarfe der Familien weiß. Gesetzlich sei diese Rolle seit in Kraft treten des KJSG 2021 den Jugendämtern zugeschrieben – jedoch setzten nicht alle diesen Auftrag um. Hier brauche es länderübergreifenden Austausch, um gelingende Abläufe bekannt zu machen: So arbeite beispielsweise das bayerische Landesjugendamt eng mit den kommunalen Jugendämtern zusammen, um auf Bedarfslagen mit passenden Angeboten reagieren zu können und Ungleichgewichte in der regionalen Abdeckung abzubauen. Diskutiert wurde, inwiefern eine gute Vernetzung kommunaler Akteure wie z.B. dem Quartiersmanagement, der Gemeinwesenarbeit oder Beratungsstellen Zugang zu Personen schaffen kann, die sonst eher selten erreicht werden –sowohl als Nutzende als auch als potenzielle Familienbildner*innen, z.B. als Trainer*innen, Referent*innen oder Elternbegleiter*innen.

 

Arbeitsgruppe 2: „Personalstruktur in der Familienbildung mit Blick auf den Gender-Aspekt“

Die Kleingruppe rekapitulierte nach einem einleitenden Impuls von Ulrike Stephan (eaf | evangelische arbeitsgemeinschaft familie), dass sich Familienbildung durch einen strukturell bedingten hohen Anteil von (fluktuierenden) Teilzeit- und Honorarkräften sowie Ehrenamt auszeichne.

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Zudem sei aus historischen und strukturellen Gründen der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch.  Vor diesem Hintergrund diskutierte die Kleingruppe die Dilemmata, die mit der strukturellen Verquickung von gesellschaftlichen Rollenbildern, (familien-)ökonomischen Realitäten und gesetzlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Als besonders frustrierend wurde der Umstand genannt, dass diese, aus gleichstellungspolitischer Sicht untragbaren, Schräglagen in der Familienbildung selbst reproduziert würden: Frauen beschäftigten Frauen prekär. Durch die aktuelle Förderstruktur würden für die Familienbildung eben jene Frauen gewonnen, die Teil eines Familienbildes sind, das aus familienpolitischer Sicht immer weniger zu halten sei. Als wichtigste Stellschraube wurde die tarifgerechte Bezahlung genannt. Auf diese Weise könne (weiblicher) Altersarmut entgegnet werden und die Berufe würden für Männer attraktiver. Als weitere Stellschraube wurde die Sichtbarkeit der Familienbildung identifiziert – so gebe es zwar immer mehr männliche Fachkräfte, die in der Sozialen Arbeit oder als Erzieher arbeiteten, die Familienbildung sei aber in der Ausbildung als Arbeitsfeld zu wenig wahrnehmbar.

Das Problem sei außerdem, dass mit dem gesellschaftlichen Wandel von Rollenbildern, aber auch den aktuellen ökonomischen Herausforderungen (Stichworte Pandemie, Inflation) die Zahl der Ehrenamtlichen deutlich zurückgehe. Hier entstehe durch den Wegfall des freiwilligen Engagements eine sehr große Lücke, mit der man umgehen müsse. Hierfür könnten zum Beispiel die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Bereitstellen von finanziellen Mitteln Ansatzpunkte sein. Hilfreich sei auch eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und politische Ermöglichung von Lebensrealitäten, in denen Zeit und Raum für ehrenamtliches Engagement bliebe.

 

Arbeitsgruppe 3: „Digitalisierung“

Dr. Susanne Eggert (JFF | Institut für Medienpädagogik) leitete in die Diskussion mit der Frage ein, wie Digitalisierung sinnvoll strukturell in der Familienbildung verankert werden könnte.

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Übersichtsportale, eine digitale Angebotsstruktur, die Bewerbung der Angebote über Social Media: Digitalisierung biete auf verschiedenen Ebenen Chancen, Familienunterstützung wirksamer zu gestalten. Mit digitalen Angeboten könnten auch Personen erreicht werden, die bisher eher selten Angebote wahrgenommen hätten. Insgesamt seien bspw. mit der digitalen Familienbildung überproportional viele Männer erreicht worden. Auch Alleinerziehenden erhöhe ein digitaler Zugang die Teilnahmemöglichkeiten. Einschränkend wirke die digitale Ausstattung von Familien: Nicht alle Familien hätten die notwendige Hardware oder mediale Kompetenz um digitale Angebote entsprechend zu nutzen. Gerade im ländlichen Raum fehle oft die notwendige Internetverbindung.

Die Diskussionsrunde stellte fest: Digitalisierung gelte es zu gestalten. Hier könne viel aus der Corona-Zeit gelernt werden. Ebenso könnte an die bestehenden Kompetenzen der Eltern und damit bereits an verfügbare Lösungen gedacht werden. Dies ermögliche einen niedrigschwelligen Einstieg und knüpfe zugleich an die Lebenswelt der Zielgruppen an. In der Diskussion blieb jedoch die Blickrichtung offen: Sollten Familien für digitale Formate „fit“ gemacht werden, in dem Geräte, Software, Anwendungen, Kompetenzen, etc. verbessert werden? Oder sollten sich die Formate an den bestehenden Ressourcen der Familien orientieren? Es brauche digitale Lösungen, die technisch und im Sinne der Handlungskompetenz für die Familien leicht erreichbar seien. Dazu müssten digitale Angebote professioneller aufgebaut sein. Als Vorteil benannten die Diskutierenden, dass zielgruppengerechte Informations- bzw. Qualifizierungsangebote (z.B. für Multiplikator*innen und Eltern/Familien) digital gut angepasst werden könnten. Eine Verlagerung der Angebote ins Digitale sei sehr sinnvoll – jedoch nur unter der Voraussetzung, die Technikausstattung, Internet-Abdeckung, Datenschutz, Know-How, etc. sei gegeben. Die Teilnehmer*innen betonten zuletzt, dass sich viele positive soziale Wechselwirkungen des direkten Kontakts nicht in den digitalen Bereich übertragen ließen, Digitalisierung aber die Chance biete, die Vielfalt der Familienbildung sichtbar zu machen.

 

Arbeitsgruppe 4: „Gesetzliche Ausgestaltung“

Braucht es Nachbesserungen in den gesetzlichen Regelungen – wenn ja, welche? Wo sind konkrete Baustellen, woran wird gearbeitet? Sandra Clauß (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter) eröffnete die Diskussion mit einer generellen Einordnung der Lage der Familienbildung in Deutschland

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Sie erinnerte daran, dass es landesspezifisch sehr unterschiedliche Umsetzungen gebe. Eine gesetzliche Grundlage für die Familienbildung bestehe derzeit nur in Berlin: das Familienfördergesetz von 2019. Das Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien solle die Qualität und die Finanzierung der Angebote der Familienförderung und damit auch der Familienbildung im Land Berlin sichern. Andere Länder wie Baden-Württemberg erarbeiteten derzeit vergleichbare Gesetzesentwürfe. Deutlich wurde, dass diese Unterschiedlichkeit besonders in finanzieller Hinsicht zu unterschiedlichen Ausgangslagen führe. Projektfinanzierungen, oft über Drittmittelförderungen, sei in vielen Ländern üblich, obwohl die Familienbildung eine stabile Grundfinanzierung benötige. Problematisch sei insbesondere die Notwendigkeit der Eigenanteile in der Projektfinanzierung. Diese könne insbesondere von kleineren Trägern oft nicht geleistet werden. In der Diskussion wurde betont, dass die Bedarfe aller Familien berücksichtigt werden müssten. Sinnvoll sei daher eine am Sozialraum orientierte Steuerung durch das Jugendamt. Problematisch sei, dass Familien auch sozialräumlich nicht immer erreichbar seien. Der Vorschlag, Programme für verschiedene Zielgruppen themenspezifisch zu konzipieren, wurde von den Teilnehmer*innen kontrovers diskutiert. Eine Ausrichtung nach aktuellen Themen sowie Programme für verschiedene Zielgruppen würde die Finanzierung noch komplizierter machen. Ein Perspektivwechsel hin zur Bedarfsorientierung ermögliche eine präventive Steuerung (wie in Berlin), in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Zukünftig sei zudem denkbar, Familienbildung als aufsuchende Komm- und Gehstrukturen zu entwickeln. Alle genannten Veränderungen seien mit der jetzigen Ausgestaltung des Paragraph § 16 des SGB bereits möglich. Es sei keine Frage der finanziellen Ausstattung, sondern des politischen Willens.

 

Abschlussdiskussion im Plenum

Abschließend wurde in großer Runde diskutiert, inwiefern Stärken der Familienbildung auch auf andere Bereiche der Familienunterstützung übertragbar seien. Diese Transferfrage offenbarte gleich zwei Herausforderungen: Erstens seien die sehr heterogenen Strukturen der Familienbildung – die diverse Trägerlandschaft, die länderspezifischen Umsetzungen, die verschiedenen lokalen Gegebenheiten – kaum zu überblicken. Dadurch würde die Suche nach generellen Aussagen oder Lösungsansätzen erschwert. Zweitens würde die Familienbildung durch historisch gewachsene Spezifika charakterisiert, die heute im Rahmen von sich verändernden Bedingungen und wachsenden Ansprüchen unter starkem Druck stünden. Deutlich wurde, dass gerade der Bereich der Familienbildung strukturell von gesellschaftlichen Verhältnissen – Familienmodell, Geschlechterrollen, Bildungsbegriff – abhängig ist. Dies sind Problematiken, die nicht allein durch Richtungsentscheidungen innerhalb der Institutionen aufgelöst werden können. Ein politischer gesamtgesellschaftlicher Diskurs ist ebenfalls dafür zwingend notwendig.