10. September 2024, Berlin: „Dialogabend – eine Initiative für Qualität in der Kinderbetreuung“, AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.
Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.
An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier
Es wird um Anmeldung bis zum 03.09.2024 gebeten.

06. September 2024, online: Impulsworkshop „Auswirkungen des Klimawandels auf die psychische Gesundheit im Familienalltag“

mit Katharina van Bronswijk – Psychologin, Sprecherin der Psychologists and Psychotherapists for Future und Autorin des Buchs „Klima im Kopf: Angst, Wut, Hoffnung: was die ökologische Krise mit uns macht“ (oekom 2022).

„Climate change is a psychological crisis, whatever else it is“ (Poulsen, 2018). Der Klimawandel ist nicht nur eine politische, technische und wirtschaftliche Herausforderung, sondern greift auch in den emotionalen und psychischen Alltag von Familien ein. Die Belastung durch Nachrichten von einer sich immer mehr entfaltenden Klimakrise spielen hier ebenso eine Rolle wie deren unterschiedliche Wahrnehmung und Einordnung der Lage durch die Familienmitglieder. Der unterschiedliche Umgang mit dem Klimawandel kann zum Identifikations- oder Streitpunkt werden. Aspekte wie Generationengerechtigkeit, Zukunft, Schuld, Verantwortungsübernahme und kognitive Dissonanz werden im Familienalltag präsent. Gerade unter Jugendlichen wird die Sorge immer häufiger zu einer permanenten Angst mit gesundheitlichen Folgen (Depression, Angststörungen, psychosomatische Beschwerden). Aber auch Fachkräfte sehen sich mit psychischen Herausforderungen konfrontiert.

Die Veranstaltung diskutiert Dimensionen der Auswirkungen des Klimawandels auf Psyche und emotionalen Haushalt und lädt zum Austausch über mögliche Handlungsansätze für und in Familien und familiennahen Institutionen ein.

Freitag, 06. September 2024, 10:00-12:00, online

Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung bis zum 03. September 2024 an.Die Teilnahme ist kostenfrei und den Vertreter*innen unserer Mitgliedsorganisation vorbehalten.

Netzwerktreffen des Bundesforums Familie am 17. Oktober 2023

17. Oktober 2023 | 10:30–16:00 | Centre Monbijou Berlin

Die diesjährige Netzwerktagung des Bundesforum Familie kombiniert Reflexion und Ausblick. Am Vormittag wird die aktuelle Themenperiode sowohl rekapituliert als auch inhaltlich abgerundet. Im zweiten Teil am Nachmittag wollen wir uns der neuen Schwerpunktsetzung für 2024/25 widmen.

Vormittag: Abschluss der Themenperiode 2022/23

Zwei Jahre hat sich das Bundesforum Familie mit dem Thema „Unterstützungsstrukturen für Familien“ beschäftigt. Dabei wurden unter anderem die Bundes-, Landes- und die kommunale Ebene berücksichtigt und die ökonomischen, strukturellen und sozialen Perspektiven beleuchtet. Die Themenperiode zeigte die Bedeutung einer flächendeckenden, partizipativen und verbindlichen Angebotsstruktur für Familien – dazu gehören Familienzentren genauso wie Beratungsstellen und Angebote der Familienbildung. Als ein zentrales Element wurde die Stärke von Heterogenität gesehen – sowohl bei der Arbeit mit Familien, als auch innerhalb der Strukturen. Dies braucht jedoch viel Aufmerksamkeit sowie finanzielle und personelle Zuwendung. Dass es trotz des langfristigen gesellschaftlichen Vorteils gerade die Finanzierung der präventiven Maßnahmen sind, bei denen allzuoft eingespart wird, ist eine zentrale Diagnose der Themenperiode. Zum Abschluss der Themenperiode soll daher weiter intensiviert und diskutiert werden, wie und mit welchen Argumenten in Zeiten knapper Haushaltskassen präventive Unterstützungsleistungen für Familien gesichert werden können.

Als Diskussionsimpuls wird Dr. Wido Geis-Thöne (Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln) aus volkswirtschaftlicher Perspektive einen Blick auf Prävention in der Familienunterstützung werfen. Zudem wird Marianne Burkert-Eulitz (Sprecherin für Familie und Bildung der Grünen in der Berliner Abgeordnetenhausfraktion) sowohl darüber sprechen, wie Haushaltsentscheidungen in der Praxis getroffen werden, als auch darüber, wie sich die fehlenden Mittel in einem Bezirk konkret kurz- und langfristig auswirken. Anschließend wird einer gemeinsamen Diskussion Raum gegeben.

Nachmittag: Wahl des neuen Themas für den Zeitraum 2024/25

Am Nachmittag wird entschieden, welches neue Thema das Bundesforum in den nächsten zwei Jahren begleiten wird. Hier werden wir, wie in den vergangenen Jahren, an vier Themenwänden über die vom Beirat aus den eingereichten Vorschlägen vorsortierten Themenbereiche diskutieren und im Anschluss darüber entscheiden.

Die Teilnahme ist Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen vorbehalten. Die Teilnahme ist kostenlos. Klicken Sie hier für Informationen zur Anfahrt.

Ablauf

10:30  Ankommen und Begrüßungskaffee
11:00 Begrüßung, Organisatorische und inhaltliche Einleitung
11:15 Abschluss der Themenperiode 2022/23
Diskussionsimpuls I: Volkswirtschaftlicher Blick
Referent: Dr. Wido Geis-Thöne
(Institut der deutschen Wirtschaft, Köln)
Diskussionsimpuls II: Blick aus der politischen Praxis
Referentin: Marianne Burkert-Eulitz
(Sprecherin für Familie und Bildung der Grünen in der Berliner Abgeordnetenhausfraktion)
Abschlussdiskussion: „There is no glory in prevention?”
12:45 Mittagsimbiss 
13:45 Wahl des thematischen Schwerpunkts für die Themenperiode 2024/2025
Vorstellung der Vorschläge
Kleingruppendiskussionen an vier Themenwänden, 4 Runden à 15 min
15:15 Kaffeepause
15:30 Abstimmung
15:45  Verkündung des neuen Themenschwerpunkts, Impulsrunde & Ausblick
16:00  Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 09. Oktober 2023 an.

Fachforum am 16. Mai 2023: „Familienunterstützung finanzieren: Rahmenbedingungen, Umsetzungen, Ziele“

16.05.2023, Berlin | Das dritte und letzte Fachforum der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ fand am 16. Mai 2023 im Festsaal der Berliner Stadtmission statt. Die über 40 Teilnehmer*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums diskutierten die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Familienunterstützung, deren Umsetzung und identifizierten gemeinsam notwendige Schritte in Richtung einer flächendeckenden, ausfinanzierten und nachhaltigen Angebotsstruktur für Familien.

Neben den finanziellen Mitteln standen auch Ressourcen wie Personal und strukturelle Fragestellungen im Zentrum der Veranstaltung. Den Auftakt machte Dr. Till Nikolka (Deutsches Jugendinstitut), der zu kommunalen Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe referierte. Anschließend gab Dr. Laura Castiglioni (Deutsches Jugendinstitut) Aufschluss über die Frage nach gesetzlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungspflichten, die sich durch das SGB VIII ergeben. Auf diesen Input aufbauend, wurden konkrete Umsetzungsbeispiele aus Thüringen (Dr. Stefanie Hammer | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) und NRW (Christina Wieda (Universität Speyer / Bertelsmann Stiftung) vorgestellt. Am Nachmittag eröffnete Christina Wieda die Diskussion über kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch. In einer World-Café-Diskussion entwickelten die Teilnehmer*innen konkrete Ideen, wie Familienunterstützung strukturell und finanziell besser in Recht und Gesellschaft verankert werden könnte.

Impulsvortrag: „Kommunale Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“

Dr. Till Nikolka vom Deutschen Jugendinstitut präsentierte Forschungsergebnisse zu kommunalen Finanzen und Angeboten der Kinder und Jugendhilfe (KJH). In die Untersuchung einbezogen waren Daten von öffentlichen Ausgaben der Verwaltungshaushalte anhand der Einnahmen- und Ausgaben-Statistik der KJH, Ausgaben aller öffentlicher Träger der KJH sowie Regionalkennzahlen der amtlichen Statistik (2015—2020). Diese Daten wurden jeweils anhand der Gesamtvolumina pro Einwohnerzahl auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte berechnet. Dr. Till Nikolka gab zu bedenken, dass Ausgaben von freien Trägern und Eigenfinanzierungen nicht in diesen Statistiken erfasst seien. Als Forschungsergebnis habe sich ein deutlicher Anstieg von Ausgaben über die Jahre gezeigt. Dieser sei unter anderem durch die Aufnahme vieler unbegleiteter geflüchteter Jugendlicher zu erklären. Ein weiteres Ergebnis seien die sehr stark variierenden Höhen der Ausgaben pro Einwohner*in. Die Forschungsergebnisse ließen erkennen, so unterstrich Dr. Till Nikolka, dass insgesamt nicht zu wenig Geld im System der KJH für Familien vorhanden sei. Finanzielle Ressourcen für Angebote der KJH seien jedoch in den Regionen sehr unterschiedlich verteilt. Beforscht wurden daher die kausalen Verbindungen zwischen kommunalen Strukturen und der Ausgestaltung der Finanzierung. Schlussfolgernd sei erkennbar: die Konkurrenz um Mittel und Ressourcen steige, je höher die Kommunen belastet seien. Das SGB II und die Hilfen zur Erziehung stünden in Konkurrenz um eine konstante Mittelversorgung. Dies erkläre sowohl die große Variation der einzelnen kommunalen Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung als auch den Anstieg der Mittelausgaben über die Zeit sowie die Varianzen auf der Bundes- und Landesebene. Entscheidend sei daher gewesen, bei der Ergebnisbewertung strukturelle Unterschiede der Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung sei der strukturelle Aufbau innerhalb der Kreise und die wahrgenommene Zuständigkeit der Jugendämter entscheidend.

Dr. Till Nikolka (DJI)

Einschränkend gab Dr. Till Nikolka zu bedenken, dass aufgrund der Datenlage bisher nur eine rein deskriptive Darstellung jedoch keine umfassende Analyse der Zusammenhänge möglich sei. So sei zum Beispiel in den amtlichen Statistiken der KJH keine Differenzierung der Mittelherkunft möglich. Eine interregionale Vergleichbarkeit sei daher nicht gegeben. Auch seien die Produktkataloge der KJH der einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. Eine Datenerweiterung sei geplant, die zukünftig die Jahresrechnungsstatistiken der Kommunen sowie die Personalstatistik der nicht-stationären Einrichtungen der KJH berücksichtige. Zukünftig müsse die Datenqualität jedoch verbessert werden, um u.a. einzelne Themen der Sozialarbeit oder Finanzierungsvariationen, etwa die Kofinanzierung von Angeboten durch die Familien selbst, einzeln zu erfassen und auszuwerten.

Diskussion

Das Fachforum diskutierte die Ergebnisse von Dr. Till Nikolka insbesondere im Hinblick auf die Freiwilligkeit und die verpflichtenden Leistungen der Kommunen sowie auf die Herausforderungen föderaler Strukturen. Als problematisch wurde erkannt, dass laut den Ergebnissen primär die präventiven Maßnahmen von Kürzungen betroffen seien, bei invasiven Maßnahmen hingegen die Ausgaben stiegen. In diesem Zusammenhang wurde gefordert, dass es sei wünschenswert sei, empirisch zu belegen, dass höhere Ausgaben im präventiven Bereich Ausgaben im invasiven Bereich auf lange Sicht mindern.

Wahlmöglichkeit und Umsetzungspflicht

Die Freiwilligkeit und Verpflichtung der Länder und Kommunen zur Finanzierung und Ausgestaltung familiärer Unterstützungsstrukturen war Thema im Beitrag von Dr. Laura Castiglioni. Sie stellte den gesetzlich bindenden Rahmen des Bundes im § 16, SGB VIII vor, dessen rechtliche Stellung sowie die Rolle der Länder bei der Umsetzung. Dr. Laura Castiglioni stellte heraus, dass der allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien eine präventive Funktion zugeordnet sei. Die im Gesetzestext formulierte Konkretisierung der Erziehungshilfen begründeten dafür eine Verbindlichkeit (Sollpflicht). Rechtlich festgehalten sei ebenso in § 16, Abs. 1, dass die näheren Ausführungen durch das Landesrecht geregelt seien. Durch diese Kombination entstehe die Schwierigkeit, dass kein individueller Rechtsanspruch bestehe, der das Recht für Familien einklagbar machen würde. Die Rechtslage zeige weiterhin Überschneidungen der Paragrafen § 16 und § 17 des SGB V III, so dass es zu einem fließenden Übergang zwischen präventiven und invasiven Angeboten komme. Entscheidend sei daher, wie die Länder diese rechtliche Lage handhaben.

Wie es aussehen kann, wenn die Länder diese Ausgestaltungsmöglichkeiten nutzen, zeigten anschließend zwei länderspezifische Umsetzungsbeispiele:

1. Thüringen: Familienförderungssicherungsgesetz

Dr. Stefanie Hammer, Referentin für Familien- und Seniorenpolitik im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellte das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz (ThürFamFöSiG) vor. Das erste ThürFamFöSiG (2006) sei nach einem Paradigmenwechsel 2018 neu aufgestellt und nach einer Modellphase seit 2019 in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes sei eine bedarfsgerechte, Demografie feste und beteiligungsorientierte Familienförderung. Die Reform sei durch den Koalitionsvertrag 2014 angestoßen und unter Beteiligung aller Akteure entwickelt worden.

Dr. Stefanie Hammer (TMASGFF)

Der Paradigmenwechsel sei vom Land Thüringen als notwendig erachtet worden, um auf gesellschaftliche Veränderungen (z.B. neue Familienformen, demografischer Wandel) zu reagieren. Ein nun genutzter inklusiver Familienbegriff werde auch älteren Menschen gerecht, die jetzt explizit als Bestandteil der Familien verstanden würden. Um auch den heterogenen Lebensbedingungen in Thüringen (starke Stadt-Land-Unterschiede) gerecht zu werden, sei auf der Grundlage des Familienförderungssicherungsgesetzes eine regionale und überregionale Trennung der Familienförderung sowie eine regionale und überregionale Sozialplanung eingesetzt worden. Eine Bedarfsermittlung habe Aufschluss über unterschiedliche soziale Lagen gegeben. Durch den überregionalen Landesfamilienförderplan sowie einem überregionalen Landesfamilienrat wird die Finanzierung und Steuerung der Familienförderung auf überregionaler Ebene gewährleistet. Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ist für die Steuerung auf regionaler Ebene zuständig. Damit werden Projekte auf Mikro-, Meso- und Makroebene finanziert; auch die Finanzierung freiwilliger Leistungen ist möglich. Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte, welche die Mittel an die Träger weitergeben. Damit hat das Land die Steuerung der Ausgaben teilweise an die Kommunen abgegeben.
Erfolgsfaktoren des neuen Familienfördergesetzes, so Dr. Stefanie Hammer, seien insbesondere der politische Wille, die gesetzliche Festlegung der Fördersumme von 10 Millionen Euro sowie die Vorerfahrung im Bereich der Sozialplanung auf kommunaler Ebene durch die ESF-Förderungen. Als regionale erfolgreiche Formate nannte Dr. Stefanie Hammer Dorfkümmerer, Familienlotsen, mobile Familienzentren oder das Netzwerk Pflege.

2. NRW: Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen

Als zweites länderspezifisches Umsetzungsbeispiel stellte Christina Wieda von der Universität Speyer die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ aus NRW vor. Ziel sei, den Aufbau kommunaler, ämter- und rechtskreisübergreifender Präventionsketten zu fördern. In der Perspektive „vom Kind aus gedacht“ sollen so entlang des Lebenslaufes eines Kindes Präventionsketten ohne Brüche entstehen. Bis 2020 wurde die Landesinitiative durch die Bertelsmann Stiftung in der Modellphase forschend begleitet. Hinter der Idee der Modellinitiative, kommunale Angebote ineinandergreifen zu lassen, stehe der Gedanke, das Bundes- und Landesebene entlastet würden, wenn Prävention funktioniere.
Als Ergebnis des Projekts zeigte sich die Notwendigkeit eines „Ankerpunkts“ für die unterschiedlichen Lebensphasen. Regelinstitutionen (Schule, Kita, Jugendeinrichtungen) spielten daher für das Gelingen eine große Rolle. Elternbefragungen bestätigten außerdem die Bedeutung von Vertrauenspersonen. Problem sei nach wie vor die Versäulung der Institutionen auf EU-, Bundes- und Länderebene, die europäische Förderprogramme leider oft noch verstärkt würden. Im Ergebnis zeige sich, so Christina Wieda, dass gerade eine frühzeitig datenbasierte, bedarfsorientierte Planung Prävention begünstige.

Diskussion zum Thema Finanzierungsmodelle

In der anschließenden Diskussion wurde die „Pflichtleistung“ des § 16 im SGB VIII, insbesondere aber dessen mangelnde Umsetzung kritisch hinterfragt und diskutiert. In Folge der Novellierung des SGB VIII sei es die Aufgabe der Kreise und öffentlichen Träger, eine sozialräumliche Bestandsaufnahme zu machen und anhand der Themen, wie in SGB V III § 16 benannt, ihre Angebote zu gestalten. Wichtig sei außerdem, dass die Förderung von Familien selbstverständlich sein sollte und nicht an Defiziten festgemacht werden dürfe. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff „Prävention“ kritisch diskutiert, da dieser ein defizitäres Menschenbild reproduziere.
Als Umsetzungs-Barriere wurde erkannt, dass es keine oder zu wenig Anreize für Entscheidungsträger*innen gebe, die Maßnahmen umzusetzen. Präventive Effekte seien zu wenig sichtbar, um damit zum Beispiel Wahlkampf machen zu können. Um hier mehr Sichtbarkeit und damit Handlungsspielräume zu entwickeln, sei Forschung wichtig. Es wurde angeregt, dass das Deutsche Jugendinstitut sich stärker diesem Bereich zuwenden könnte. Letztlich sei aber für einen Paradigmenwechsel der Familienförderung vor allem ein entsprechender politischer Wille notwendig.

Impulsvortrag: „Von der Familie aus denken: Kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch (SGB)“

Christina Wieda stellte ihre Forschung am Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaften der Universität Speyer vor. Ausgangspunkt war die Aufgabenstellung laut Sozialgesetzbuch: Es solle dafür sorgen, dass jedem Kind die gleiche Voraussetzung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschaffen werde und die dafür nötigen Angebote rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Der Aufbau kommunaler, ämter- und rechtskreisübergreifender Präventionsketten entlang des Lebenslaufes eines Kindes seien dafür sinnvoll.

Hinsichtlich der Sozialgesetzgebung seien dafür die Rahmenbedingungen (Auskunfts-, Beratungs-, Hinwirkungs- und Kooperationspflichten) vorhanden und Präventionsketten damit sozialrechtlich gut verankert.
Kommunen seien im Sinne der freien Selbstverwaltung somit in der Lage, Gesetze umzusetzen. Ein Realitätscheck auf Grundlage des Berichts zur Kinderarmut und dessen Auswirkungen auf Teilhabe, Bildung, Wohlbefinden und Gesundheit zeige aber: hier gebe es Handlungsbedarf. Umsetzungsprobleme lägen im Föderalismus und in der Ausgestaltung des Verwaltungsrechts. Auch wenn ein Gleichbehandlungsgrundsatz bestehe, könne dieser nicht immer überall gleich wahrgenommen werden oder sei den Betroffenen nicht bekannt. Beispielsweise würden die Leistungen der Bildung und Teilhabe weniger in Anspruch genommen, als diese den Familien eigentlich zustünden.

World-Café

Im anschließenden World-Café diskutierten die Teilnehmer*innen des Fachforums an vier Tischen konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen. Diese bezogen sich jeweils auf die vier Ebenen: Bundesebene, Landesebene, kommunale Ebene und freie Akteurs-Ebene.

 

Abschlussdiskussion

„Was könnte direkt verändert werden?“, „Wer muss dafür aktiv werden?“ und „Was kann ich dafür tun?“ waren die einleitenden Fragen der Abschlussrunde, in der Elena Gußmann dazu einlud, die zuvor erarbeiteten Ideen zusammenzutragen. Als ein Ansatz wurde die Reformierung der föderalen Strukturen genannt, um zielgerichtet und ohne Reibungsverluste finanzieren zu können. Durch interkommunale Vernetzung, so ein weiterer Vorschlag, könnten sich Kommunen gegenseitig besser beraten und sich über gelingende Umsetzungspraktiken austauschen. Die Umverteilung von Finanzen sei jedoch ein zentraler Punkt, um strategisch anzusetzen: Konnexitätsprinzip und Kooperationsgebot wurden als wichtige Stichworte genannt, ebenso die Notwendigkeit eines Bundesrahmengesetzes und einer integrierten Sozialplanung. Inspiriert von den vorgestellten Familienfördergesetzen der Länder und deren positiven Effekten sowohl auf die strukturelle Fördersituation als auch auf die Sichtbarkeit von Familien auf politischer Ebene, wurde die Ausgestaltung eines Bundesfamilienfördergesetzes angedacht. Auf eine ganz andere Ebene zielte der Aufruf, mehr Aufmerksamkeit auf den Familienbegriff zu legen. Familie verwirkliche sich in einer Vielfalt von Erscheinungsformen und gehe durch viele verschiedene Lebensphasen (bspw. Pflegeaspekte), die zukünftig mehr in der Familienförderung berücksichtigt werden müssten. Familie solle neu gedacht, ihre Sichtbarkeit gestärkt werden. Familie als Verantwortungsgemeinschaft sei eine große, auch volkswirtschaftlich genutzte Ressource. Unbezahlte Sorgearbeit, die hauptsächlich immer noch von Frauen geleistet werde, sei weiterhin zu wenig berücksichtigt. Dies müsse sich in den politischen Entscheidungen widerspiegeln. Auch gelte es, die Wirtschaft mehr in die Verantwortung zu nehmen.

 

12. Juni 2024, Berlin: „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“ Fachtagung des Zukunftsforum Familie

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Auf der Fachtagung soll das Licht auf einen blinden Fleck geworfen werden, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche sollen insgesamt auf den Prüfstand gestellt und gefragt werden, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen.

Referent*innen sind unter anderem Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer).

Mehr Informationen finden Sie in Kürze auf der Website des Zunkunftsforum Familie.

 

04. Juni 2024, online: Impulsworkshop „Recht auf Klima!? Über die Einklagbarkeit von einem besseren Klimaschutz für Familien“

Familien haben ein Recht auf eine intakte natürliche Umwelt. Welche Gesetze legen dies fest, was sind „ökologische Kinderrechte“ und sind diese auch einklagbar? Was sind die Folgen daraus?  Die Veranstaltung will für die Beantwortung dieser Fragen zwei Schwerpunkte setzen:

In einem ersten Input von Nina Eschke und Sophie Funke (Deutsches Institut für Menschenrechte) wird der 2023 vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes formulierte General Comment 26 vorgestellt und diskutiert. Mit Berufung auf die UN-Kinderrechtskonvention, die von 196 Staaten ratifiziert wurde, kann aus der Perspektive der Kinder und Familien für mehr Klimaschutz argumentiert und auf die Verpflichtung der Staaten verwiesen werden. Was bedeutet dies in der politischen Praxis und wie beeinflussen die darin für Deutschland empfohlenen Maßnahmen die Lebensrealität von Familien?

Ein Impulsvortrag von Dr. Manuela Niehaus (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht) zielt auf die Einklagbarkeit und der Wirksamkeit von „Klimaklagen“. Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil im März 2021 wurde als bahnbrechendes Urteil gesehen. Auch die erfolgreiche Klage der Schweizer „Klimaseniorinnen“ gilt als Präzedenzfall, dem weitere folgen könnten. In ihm wird explizit die Familienperspektive erwähnt. Wie sind solche Urteile zu bewerten? Was kommt nach ihnen? Wo sind Handlungsmöglichkeiten, wenn ökologische Kinderrechte bzw. Klimaschutzgesetze zwar festgeschrieben, aber nicht umgesetzt werden? Wer kann klagen und welche Möglichkeiten gibt es für familienpolitische Verbände, sich zu beteiligen?

Impulsworkshop 10:00-12:00, online via Zoom.

Programm

Ab 09:50   Ankommen im digitalen Raum
10:00   Begrüßung und Einleitung
Elena Gußmann, Projektkoordination Bundesforum Familie
10:15   Der General Comment 26 in der politischen Praxis
Nina Eschke, Deutsches Institut für Menschenrechte, wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Menschenrechtspolitik International
Sophie Funke, Deutsches Institut für Menschenrechte, wissenschaftliche Mitarbeiterin Monitoring-Stelle UN-KRK
10:40   Verständnisfragen // Austausch in Breakout-Räumen
11:00   Einklagbarkeit und Wirksamkeit von „Klimaklagen“
Dr. Manuela Niehaus, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht
11:25   Verständnisfragen // Austausch in Breakout-Räumen
11:40 Diskussion in großer Runde: Zusammenfassung & Ausblick
12:00
  Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei und den Mitgliedern des Bundesforums Familie vorbehalten. Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung an. Die Anmeldefrist ist bereits verstrichen. Sollten Sie dennoch Interesse haben, schreiben Sie uns gerne an!

15. Mai 2024, Berlin: „Nachhaltige Männlichkeit – Was ist das?“ Fachtag und politischer Jahresempfang des Bundesforums Männer

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht – auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche, Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus der Sicht des Bundesforums Familie darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Im Anschluss an den Fachtag richtet das bundesforum Männer seinen politischen Jahresempfang aus, zu dessen Anlass Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus ein Grußwort sprechen wird.

Mehr Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Bundesforums Männer.

Fachforum am 14. März 2023: „Familienunterstützung verzahnen, verknüpfen, entsäulen: Potenziale und Ansätze aus der Familienbildung“

14.03.2023 | Im Rahmen des zweiten Fachforums der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ kamen am 14. März 2023 knapp 50 Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen zusammen. Die Online-Veranstaltung thematisierte die Strukturen und Netzwerke von Familienunterstützung und fokussierte dabei insbesondere auf den Bereich der Familienbildung.

Wie wird Familienunterstützung organisiert? Welche Strukturen gibt es, die befördern oder verhindern, dass Angebote ineinandergreifen? Wie müssen Netzwerke strukturell gebaut sein, um Partizipation von Familien zu ermöglichen und Versorgungslücken zu schließen? Der Weg zu einer flächendeckend gelingenden Angebotslandschaft muss an den oft langfristig gewachsenen Strukturen ansetzen. Im System der unterstützenden Angebote spielt gerade die Familienbildung eine wichtige Rolle – historisch gesehen war es die Familienbildung, die stets auf neue gesellschaftliche Herausforderungen reagierte und so strukturelle Lücken auffangen konnte. Mit dieser Rolle gehen jedoch auch strukturelle Eigenheiten, Stärken und Schwächen einher. Das Fachforum hatte das Ziel, ausgehend von der aktuellen Lage der Familienbildung strukturelle Richtungsentscheidungen für familienunterstützende Angebote zu suchen. In einer Gesellschaft, in der sich sowohl Rahmenbedingungen als auch Ansprüche an Unterstützung dynamisch ändern, müssen Strukturen überdacht und angepasst werden.

Impulsvortrag: „Familienbildung – ein Modell für familienunterstützende Systeme?“

Anhand einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Evaluation der Familienbildung ermöglichte Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler (Technische Hochschule Köln) einen Einblick in das Arbeitsfeld und die aktuellen politischen Herausforderungen für die Familienbildung. Sie verdeutlichte, weshalb die Familienbildung ein weiblicher Arbeitsbereich sei und welche strukturell relevanten Konsequenzen sich daraus ergäben.

Die Familien und mit ihr die Familienbildung stehen laut Müller-Giebeler vor vielfältigen internen und externen Herausforderungen. Kritisch sei das Modernisierungsdefizit in der Familienbildung. Die Überzahl der kirchlichen Träger sei ein Indiz, dass sich die Trägerlandschaft nicht zusammen mit der Gesellschaft diversifiziere. Zudem stellten in der Personalstruktur erwerbstätige Mütter seit je her den größten Anteil. Aufgrund gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse habe sich die Rolle der Frauen jedoch gewandelt, weshalb sich die Möglichkeiten, sich ‚nebenfamiliär‘ zu engagieren, reduzierten. Diese gleichstellungspolitisch positive Entwicklung zöge somit personelle Engpässe nach sich, die durch externe Krisen wie zum Beispiel der Pandemie und der Inflation zugespitzt würden.

Frau Müller-Giebeler betonte das breite Spektrum an Alltagsthemen, die durch die Angebote der Familienbildung abgebildet würden. Dies stehe jedoch angesichts von unzureichenden Mitteln häufig im Konflikt mit der geforderten Professionalisierung. So sei zwar angesichts der Vielfalt der Herausforderungen und Themen eine Professionalisierung notwendig. Andererseits zeige sich jedoch, dass Beziehungen und idealistisches Engagement für eine erfolgreiche unterstützende Familienbegleitung weitaus relevanter seien. Wichtig sei es daher, auch bei einer Zunahme der Professionalisierung, die Stärke des (historisch) gewachsenen niedrigschwelligen Zugangs sowohl von Anbietenden als auch Annehmenden nicht aufzugeben. Hierfür seien die Netzwerke in den Sozialraum gut geeignet.

Als eine der neuen politischen Herausforderungen skizzierte Müller-Giebeler, dass das Selbstverständnis der Familienbildung zunehmend in Frage gestellt würde. Seit den 2000er Jahren gäbe es vermehrte Aufmerksamkeit für die Familienbildung. Jedoch rücke die Familie zunehmend Produktionsstätte von Humankapital in den Fokus statt als Ort kritischer Aufklärung und Bildung. Dies sei nicht mit der ursprünglichen Auffassung der Familienbildung vereinbar.

Für die Familienbildung betonte sie folgende charakteristische Strukturmerkmale:

  • gute Netzwerkstrukturen in den Sozialraum
  • hoher Idealismus als Arbeits- und Motivationsfaktor
  • authentische Arbeitsweise nah am lebensweltlichen Geschehen
  • relativ wenig Professionalisierung und relativ wenig hauptberuflich Angestellte
  • historisch gewachsene Peer-to-Peer-Ansätze
  • hohes Vertrauen der Zielgruppen

Diskussion: „Neue Anforderungen an Familienbildung“

Im Anschluss diskutierte das Fachforum die genannten vielfältigen Ansätze der Familienbildung.
Vielversprechend und gleichzeitig kritisch wurde der Ansatz der Familienbildung als „dritter Sozialraum“ gesehen, da die Familienbildung nachweislich überwiegend von Familien der Mittelschicht genutzt werde. Entsprechend spiegele der Sozialraum der Familienbildung nicht die gesellschaftliche und familiäre Heterogenität wider. Gleiches gelte entsprechend für das Personal. Ungelöst bliebe daher auch die Frage nach einer heterogenen Trägerlandschaft: Wie kann die Trägerlandschaft diverser werden? Als größtes Problem wurden die prekären nebenberuflichen bzw. nebenfamiliären Arbeitsbedingungen in der Familienbildung diskutiert. Diese Form der Nebenberuflichkeit könne hier nur unter Bedingungen „echter Selbstständigkeit“ mit entsprechend hohen Honoraren erhalten werden.

Hinsichtlich des angesprochenen strukturellen Dilemmas der Familienbildung sei einerseits sei eine Spezialisierung notwendig, um sich den Bedürfnissen der Familien besser anzupassen. Andererseits sollten breite und niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden, die von im Sozialraum angebundenen und vernetzten Akteuren gestaltet werden. Angemerkt wurde, dass die Geschichte der Familienbildung zugleich auch eine Geschichte der Frauenbildung und Frauenselbstbildung sei. Dies sei eine große Stärke – informelle Bildung solle eine höhere Anerkennung bekommen.

Einigkeit bestand in der Forderung, dass in der Familienbildung die häufige prekäre Beschäftigung von Frauen beendet werden müsse. Auch die Rolle des Ehrenamts wurde diskutiert: Es sei problematisch, wenn staatliche Aufgaben an das Ehrenamt ausgelagert würden, ohne dafür gleichzeitig gute Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde geäußert, dass die Familienbildung mit der Ehrenamtlichkeit im Prinzip von Familien selbst finanziert würden: Schließlich sei davon auszugehen, dass ehrenamtliche Tätigkeit Frauen meist nur dann möglich sei, wenn sich ich auf einen „Ernährer der Familien“ stützen könnten.

Austausch in Kleingruppen: „Unausgeschöpfte Potenziale“

Im zweiten Teil des Fachforums vertieften die Teilnehmer*innen herausfordernde Aspekte der Familienbildung anhand vier verschiedener Themen: Netzwerkarbeit, Personalstruktur, Digitalisierung und gesetzliche Ausgestaltung. Ein- und angeleitet wurde der Austausch von Themenpatinnen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie.

Arbeitsgruppe 1: „Kommunale Netzwerke“

Nach einer kurzen Eröffnung der Fragestellung durch Britta Kreuzer (LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen) diskutierte die Kleingruppe die Rolle der Sozialraumorientierung für die Angebotsstrukturen von Familienunterstützung sowie die Bedingungen guter Zusammenarbeit zwischen Akteuren auf kommunaler Ebene.

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Es wurde betont, dass es eine verantwortliche Stelle geben müsse, die die Angebote kontinuierlich koordiniert, Netzwerke pflegt und um die Bedarfe der Familien weiß. Gesetzlich sei diese Rolle seit in Kraft treten des KJSG 2021 den Jugendämtern zugeschrieben – jedoch setzten nicht alle diesen Auftrag um. Hier brauche es länderübergreifenden Austausch, um gelingende Abläufe bekannt zu machen: So arbeite beispielsweise das bayerische Landesjugendamt eng mit den kommunalen Jugendämtern zusammen, um auf Bedarfslagen mit passenden Angeboten reagieren zu können und Ungleichgewichte in der regionalen Abdeckung abzubauen. Diskutiert wurde, inwiefern eine gute Vernetzung kommunaler Akteure wie z.B. dem Quartiersmanagement, der Gemeinwesenarbeit oder Beratungsstellen Zugang zu Personen schaffen kann, die sonst eher selten erreicht werden –sowohl als Nutzende als auch als potenzielle Familienbildner*innen, z.B. als Trainer*innen, Referent*innen oder Elternbegleiter*innen.

 

Arbeitsgruppe 2: „Personalstruktur in der Familienbildung mit Blick auf den Gender-Aspekt“

Die Kleingruppe rekapitulierte nach einem einleitenden Impuls von Ulrike Stephan (eaf | evangelische arbeitsgemeinschaft familie), dass sich Familienbildung durch einen strukturell bedingten hohen Anteil von (fluktuierenden) Teilzeit- und Honorarkräften sowie Ehrenamt auszeichne.

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Zudem sei aus historischen und strukturellen Gründen der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch.  Vor diesem Hintergrund diskutierte die Kleingruppe die Dilemmata, die mit der strukturellen Verquickung von gesellschaftlichen Rollenbildern, (familien-)ökonomischen Realitäten und gesetzlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Als besonders frustrierend wurde der Umstand genannt, dass diese, aus gleichstellungspolitischer Sicht untragbaren, Schräglagen in der Familienbildung selbst reproduziert würden: Frauen beschäftigten Frauen prekär. Durch die aktuelle Förderstruktur würden für die Familienbildung eben jene Frauen gewonnen, die Teil eines Familienbildes sind, das aus familienpolitischer Sicht immer weniger zu halten sei. Als wichtigste Stellschraube wurde die tarifgerechte Bezahlung genannt. Auf diese Weise könne (weiblicher) Altersarmut entgegnet werden und die Berufe würden für Männer attraktiver. Als weitere Stellschraube wurde die Sichtbarkeit der Familienbildung identifiziert – so gebe es zwar immer mehr männliche Fachkräfte, die in der Sozialen Arbeit oder als Erzieher arbeiteten, die Familienbildung sei aber in der Ausbildung als Arbeitsfeld zu wenig wahrnehmbar.

Das Problem sei außerdem, dass mit dem gesellschaftlichen Wandel von Rollenbildern, aber auch den aktuellen ökonomischen Herausforderungen (Stichworte Pandemie, Inflation) die Zahl der Ehrenamtlichen deutlich zurückgehe. Hier entstehe durch den Wegfall des freiwilligen Engagements eine sehr große Lücke, mit der man umgehen müsse. Hierfür könnten zum Beispiel die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Bereitstellen von finanziellen Mitteln Ansatzpunkte sein. Hilfreich sei auch eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und politische Ermöglichung von Lebensrealitäten, in denen Zeit und Raum für ehrenamtliches Engagement bliebe.

 

Arbeitsgruppe 3: „Digitalisierung“

Dr. Susanne Eggert (JFF | Institut für Medienpädagogik) leitete in die Diskussion mit der Frage ein, wie Digitalisierung sinnvoll strukturell in der Familienbildung verankert werden könnte.

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Übersichtsportale, eine digitale Angebotsstruktur, die Bewerbung der Angebote über Social Media: Digitalisierung biete auf verschiedenen Ebenen Chancen, Familienunterstützung wirksamer zu gestalten. Mit digitalen Angeboten könnten auch Personen erreicht werden, die bisher eher selten Angebote wahrgenommen hätten. Insgesamt seien bspw. mit der digitalen Familienbildung überproportional viele Männer erreicht worden. Auch Alleinerziehenden erhöhe ein digitaler Zugang die Teilnahmemöglichkeiten. Einschränkend wirke die digitale Ausstattung von Familien: Nicht alle Familien hätten die notwendige Hardware oder mediale Kompetenz um digitale Angebote entsprechend zu nutzen. Gerade im ländlichen Raum fehle oft die notwendige Internetverbindung.

Die Diskussionsrunde stellte fest: Digitalisierung gelte es zu gestalten. Hier könne viel aus der Corona-Zeit gelernt werden. Ebenso könnte an die bestehenden Kompetenzen der Eltern und damit bereits an verfügbare Lösungen gedacht werden. Dies ermögliche einen niedrigschwelligen Einstieg und knüpfe zugleich an die Lebenswelt der Zielgruppen an. In der Diskussion blieb jedoch die Blickrichtung offen: Sollten Familien für digitale Formate „fit“ gemacht werden, in dem Geräte, Software, Anwendungen, Kompetenzen, etc. verbessert werden? Oder sollten sich die Formate an den bestehenden Ressourcen der Familien orientieren? Es brauche digitale Lösungen, die technisch und im Sinne der Handlungskompetenz für die Familien leicht erreichbar seien. Dazu müssten digitale Angebote professioneller aufgebaut sein. Als Vorteil benannten die Diskutierenden, dass zielgruppengerechte Informations- bzw. Qualifizierungsangebote (z.B. für Multiplikator*innen und Eltern/Familien) digital gut angepasst werden könnten. Eine Verlagerung der Angebote ins Digitale sei sehr sinnvoll – jedoch nur unter der Voraussetzung, die Technikausstattung, Internet-Abdeckung, Datenschutz, Know-How, etc. sei gegeben. Die Teilnehmer*innen betonten zuletzt, dass sich viele positive soziale Wechselwirkungen des direkten Kontakts nicht in den digitalen Bereich übertragen ließen, Digitalisierung aber die Chance biete, die Vielfalt der Familienbildung sichtbar zu machen.

 

Arbeitsgruppe 4: „Gesetzliche Ausgestaltung“

Braucht es Nachbesserungen in den gesetzlichen Regelungen – wenn ja, welche? Wo sind konkrete Baustellen, woran wird gearbeitet? Sandra Clauß (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter) eröffnete die Diskussion mit einer generellen Einordnung der Lage der Familienbildung in Deutschland

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Sie erinnerte daran, dass es landesspezifisch sehr unterschiedliche Umsetzungen gebe. Eine gesetzliche Grundlage für die Familienbildung bestehe derzeit nur in Berlin: das Familienfördergesetz von 2019. Das Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien solle die Qualität und die Finanzierung der Angebote der Familienförderung und damit auch der Familienbildung im Land Berlin sichern. Andere Länder wie Baden-Württemberg erarbeiteten derzeit vergleichbare Gesetzesentwürfe. Deutlich wurde, dass diese Unterschiedlichkeit besonders in finanzieller Hinsicht zu unterschiedlichen Ausgangslagen führe. Projektfinanzierungen, oft über Drittmittelförderungen, sei in vielen Ländern üblich, obwohl die Familienbildung eine stabile Grundfinanzierung benötige. Problematisch sei insbesondere die Notwendigkeit der Eigenanteile in der Projektfinanzierung. Diese könne insbesondere von kleineren Trägern oft nicht geleistet werden. In der Diskussion wurde betont, dass die Bedarfe aller Familien berücksichtigt werden müssten. Sinnvoll sei daher eine am Sozialraum orientierte Steuerung durch das Jugendamt. Problematisch sei, dass Familien auch sozialräumlich nicht immer erreichbar seien. Der Vorschlag, Programme für verschiedene Zielgruppen themenspezifisch zu konzipieren, wurde von den Teilnehmer*innen kontrovers diskutiert. Eine Ausrichtung nach aktuellen Themen sowie Programme für verschiedene Zielgruppen würde die Finanzierung noch komplizierter machen. Ein Perspektivwechsel hin zur Bedarfsorientierung ermögliche eine präventive Steuerung (wie in Berlin), in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Zukünftig sei zudem denkbar, Familienbildung als aufsuchende Komm- und Gehstrukturen zu entwickeln. Alle genannten Veränderungen seien mit der jetzigen Ausgestaltung des Paragraph § 16 des SGB bereits möglich. Es sei keine Frage der finanziellen Ausstattung, sondern des politischen Willens.

 

Abschlussdiskussion im Plenum

Abschließend wurde in großer Runde diskutiert, inwiefern Stärken der Familienbildung auch auf andere Bereiche der Familienunterstützung übertragbar seien. Diese Transferfrage offenbarte gleich zwei Herausforderungen: Erstens seien die sehr heterogenen Strukturen der Familienbildung – die diverse Trägerlandschaft, die länderspezifischen Umsetzungen, die verschiedenen lokalen Gegebenheiten – kaum zu überblicken. Dadurch würde die Suche nach generellen Aussagen oder Lösungsansätzen erschwert. Zweitens würde die Familienbildung durch historisch gewachsene Spezifika charakterisiert, die heute im Rahmen von sich verändernden Bedingungen und wachsenden Ansprüchen unter starkem Druck stünden. Deutlich wurde, dass gerade der Bereich der Familienbildung strukturell von gesellschaftlichen Verhältnissen – Familienmodell, Geschlechterrollen, Bildungsbegriff – abhängig ist. Dies sind Problematiken, die nicht allein durch Richtungsentscheidungen innerhalb der Institutionen aufgelöst werden können. Ein politischer gesamtgesellschaftlicher Diskurs ist ebenfalls dafür zwingend notwendig.

Impulsworkshop am 28. Februar 2023: „Wenn die Familien wüssten, was wir in unseren Projektanträgen über sie schreiben, würden sie nicht mehr kommen“

Berlin, 20.03.2023 | Sprache in der sozialen Arbeit mit Familien – darüber wurde in einem Impulsworkshop des Bundesforums Familie am 28. Februar gesprochen. Er schloss sich an das Fachforum „Ansprache & Werthaltungen in der Familienunterstützung“ vom 20. Oktober 2022 an. Welche Wirkung kann Sprache haben und wie kann die Arbeit mit und für Familien durch eine sensible Sprache erleichtert werden? Hierzu diskutierten knapp 40 Teilnehmende online mit dem Referenten Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf.

Zu den Teilnehmenden zählten neben Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie auch Studierende und Kolleg*innen von Christian Nixdorf. Nach der Begrüßung vergegenwärtigte Projektkoordinatorin Elena Gußmann den Ursprung der Idee zu diesem Workshop.

Einleitung: Sprache im Fokus

Der Impulsworkshop sei eine Ergänzung zum Fachforum Ansprache & Werthaltungen am 20. Oktober 2022, so Elena Gußmann. Hier war das Thema Sprache kaum thematisiert worden – zumindest nicht systematisch. Punktuell wurde das Thema jedoch gestreift: So habe die Referentin Elizaveta Khan vom Integrations-Haus Köln betont, dass ihr Team den Begriff „Integration“‘ zwar ablehnen würde, ihn aber dennoch zur Ansprache ihrer Zielgruppe verwendete. Der Effekt dieses Signalwortes „Integrationdas ist was für uns, hier werden wir gemeint, da gehen wir hin“ sei hier in der Abwägung wichtiger als die korrekte Bezeichnung dessen, was in dieser Einrichtung gelebt werde. Ebenso berichtete Elizaveta Khan von einem täglichen sprachlichen „Spagat“: Sie müssten in Berichten und Anträgen die Klient*innen als defizitär darstellen, weil für die Behebung akuter Missstände eher Gelder flössen als für Präventivangebote. Aus diesem „2-Sprachen“ bzw. „2-Adressat*innen-System“ stamme der zugegebenermaßen etwas lange Titel dieser Veranstaltung, in der die Sprache im Zentrum stehe.

Impulsvortrag: Sprache und deren Wirkung im Sozialwesen

Der Workshop begann mit einem Impulsvortrag von Christian Nixdorf. Als Sozialwissenschaftler, Organisationspädagoge und Sozialarbeiter unterrichtet er als Professor für Soziale Arbeit und Integrationsmanagement an der Hochschule der Wirtschaft für Management in Mannheim. Er ist Autor des Buches „Sprachverwendung im Jobcenter – Wenn Kunden keine Kunden sind“ (2020). Für einen Kommentar war Sandra Clauß vom Landesjugendamt Rheinland und dem Beirat des Bundesforums Familie eingeladen, bedauerlicherweise konnte sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.

Der Titel des Vortrags von Christian Nixdorf lautete „Sprache und deren Wirkung im Sozialwesen“. Christian Nixdorf stellte zu Beginn die These auf, dass der Sprache im Sozialwesen eine herausragende Bedeutung zukomme. Sozialarbeitende seien darauf angewiesen, dass Klient*in­nen bereit sind, mit ihnen zu sprechen. Diese Bereitschaft werde durch die Art beeinflusst, wie mit und über Klient*innen gesprochen wird. Kleine Unterschiede im Formulieren könnten große Wirkung haben – im Positiven wie im Negativen.

Sozial schwach: Unwort oder nicht?

Christian Nixdorf stellte Aussagen aus dem Bereich der sozialen Arbeit zum Ausdruck „sozial schwach“ vor (s. Präsentation, Folie 5) und fragte die Teilnehmenden: Wie verstehen Sie diesen Ausdruck „sozial Schwache“? Die Teilnehmenden antworteten:

  • „Menschen mit wenig sozialer Kompetenz und Empathie“
  • „Menschen mit wenig Empowerment, die kommen mit ihrem Leben nicht klar, brauchen Hilfe; aber besser wäre es, Elon Musk als sozial schwach zu bezeichnen“
  • „Menschen, die nicht sozial kompetent sind und andere ausgrenzen“
  • „Menschen, die sich nicht sozial verhalten.“

Christian Nixdorf bestätigte diese Assoziationen, die auftreten, wenn insbesondere in den Medien Arme als „sozial Schwache“ bezeichnet würden. In der Soziologie jedoch sei der Begriff nicht abwertend, sondern neutral beschreibend gemeint. In der Netzwerkforschung beziehe sich soziale Schwäche nicht auf individuelles (Fehl)verhalten, sondern auf das Fehlen von Strukturen und Kontakten, mit denen man Interessen durchsetzen oder Gehör finden kann. Arme hätten genauso wie andere Menschen starke soziale Beziehungen in ihrem nahen Umfeld (Familie, Freundschaften), aber weniger an schwachen sozialen Beziehungen und losen Kontakten zu Personen, die ihnen bei der beruflichen Entwicklung oder anderen Herausforderungen hilfreich sein können (Anwält*innen, Universitätsangehörige, Führungskräfte usw.). Arme oder in diesem Sinne sozial schwache Menschen seien strukturell benachteiligt.

Die Rahmung unserer Worte macht den Unterschied

Christian Nixdorf nannte weitere Beispiele für Ausdrücke und Formulierungen, die je nach fachlichem Hintergrund oder Milieu unterschiedlich aufgefasst würden. Auf die divergenten Verständnisse von sprachlichen Ausdrücken zu achten, sei im Sozialwesen sehr wichtig, so Nixdorf, weil das Sozialwesen oft mit Menschen zu tun habe, die Abwertung erfahren oder psychisch krank sind. Sie seien daher in besonderem Maße auf Sprache sensibilisiert. Es mache z. B. einen Unterschied, ob man sagt „Frau S. ist hilflos“ oder „Frau S. benötigt viel Unterstützung.“ Der Ausdruck „Systemsprenger“ wecke Zerstörungsassoziationen, wo eher Hilfeassoziationen angebracht wären.

Warum Worte im Sozialwesen so wichtig sind. Folie.

Die Herausforderung hierbei bestehe darin, dass das Reden von einer Normalität nötig ist, um einen Vergleichsmaßstab zu haben – das impliziere aber auch, dass das, was dieser Normalität nicht entspricht, anormal (und behandlungsbedürftig) sei. Probleme sollten benannt werden, aber um negative Assoziationen insbesondere bei den Klient*innen zu vermeiden, sollte auf die Rahmung oder Einbettung (engl. Framing) geachtet werden.

Framing/Rahmung „bezeichnet den Effekt, dass ein und dieselbe inhaltliche Information vom Empfänger unterschiedlich aufgenommen wird, je nachdem, wie sie (z. B. positiv oder negativ) formuliert oder (mit unterschiedlichen Begleitinformationen) verknüpft wird.“ (Schubert & Klein 2020)

Beispiel: Soziales Netz oder soziale Hängematte? Bei „soziales Netz“ sei das Framing Absicherung, die Wirkung Neutralität oder Zufriedenheit. Bei „soziale Hängematte“ hingegen sei das Framing Ausnutzung, und die Reaktion Wut über die „Sozialschmarotzer*innen“.

Christian Nixdorf führte diverse Begrifflichkeiten an, die Handlungsweisen und Überzeugungen professioneller Sozialer Arbeit beschreiben, wie Lebensweltorientierung, Ressourcenorientierung, Empowerment, etc. Diese Begriffe seien positiv besetzt und würden die Fähigkeiten der Klient*innen betonen. In der Praxis spräche man in der Sozialen Arbeit aber oft negativ über Klient*innen – das sei jedoch keine Anklage, denn es gebe Gründe dafür, z. B. Anreize bei der Antragstellung.

Fazit: Sprachsensibilität erleichtert die Arbeit

Sozialpädagogisch angemessen sei es, achtsam zu reflektieren, was trotz der Probleme noch alles möglich wäre – und das sprachlich abzubilden. Sprachsensibilität bedeute nicht Selbstzensur. Der Vorwurf der Sprachpolizei verkenne, dass es etwas mit Wertschätzung zu tun habe, wie gesprochen wird. Sprachsensibel vorzugehen sei gerade im Sozialwesen hilfreich, weil viele Klient*innen sie in ihrem Leben sonst oft eher selten erfahren. Eine sprachsensible Rahmung bedeute keinesfalls, alles durch die rosarote Brille zu sehen und Probleme schönzureden oder zu leugnen. Aber eine wirksame Unterstützung sei kaum möglich, wenn unsere Sprache zu sehr problemgeprägt sei. Klient*innen helfe eine lösungsorientierte Rahmung, da diese Machbarkeitsassoziationen wecke.

Diskussion: Menschenrechte der Kund*innen

Im Anschluss diskutierte die Runde zunächst, ob der Ausdruck „Kund*in“ für Unterstützungsnehmer*innen adäquat sei. Diese benenne die Menschen richtig als als Inanspruchnehmer*innen von Leistungen. Christian Nixdorf wies darauf hin, dass die „Kund*innen“ nur leider die Leistung oft nicht ablehnen dürften und dieser Umstand in dem Begriff nicht abgebildet werde. Eine andere Teilnehmerin hielt den Ausdruck „Kunde/Kundin“ für schwierig, „Ratsuchende“ sei besser geeignet als „Klient*innen“. Auch von „ALG II“ statt von „Hartz IV“ zu sprechen, mache etwas mit den Menschen.

Wie lassen sich nicht nur Fachkräfte, sondern auch große Träger für diese sprachlich wirkmächtigen Feinheiten sensibilisieren? Christian Nixdorf schlug vor, mit gutem Beispiel voranzugehen und in Briefen und Gesprächen auf eine sensible Sprache hinzuweisen. In seiner Zeit im Jobcenter habe er Briefe an die Leitung geschrieben und damit eine Änderung der Begriffe in offiziellen Schreiben erwirkt. Elena Gußmann fragte, ob es einen Code of Conduct oder Leitfaden gebe, der zu empfehlen sei. Christian Nixdorf nannte den Sprachleitfaden der Bundesagentur für Arbeit.

Fazit der Diskussion: an vielen Stellen intervenieren

Aus der Runde wurde auf das Problem hingewiesen, dass Alleinerziehende in der meist verwendeten Sprache oft kaum vorkämen, sie würden nicht mitgedacht. Hier müsse es eine Änderung geben, besonders in der Politik. Eine angemessene Sprache müsse als Menschenrecht gelten. Vorgeschlagen wurde, dass die Runde einen Brief an die Politik und die Medien für mehr Selbstreflektivität in der Sprache im Sozialwesen formulieren solle. Die Soziale Arbeit müsse sich ebenfalls verändern, das wäre eher intern zu bewerkstelligen. Christian Nixdorf teilte die Einschätzung, dass hierin eine große Chance läge – es sei auch die Verantwortung der Verbände. Man müsse selbst – da, wo man ist – aktiv werden und nicht auf die Aktivität von Anderen warten.

Download: Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf: „Sprache und deren Wirkung im Sozialwesen“ (Präsentation, 28.02.2023)

04./05. September 2023, Hannover: „Hybride Familien? Familienbildung und -beratung digital“ Fachtagung des Deutschen Vereins

Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
„Hybride Familien? Familienbildung und – beratung digital“| 04. – 05. September 2023 | Ganztags | Wyndham Hannover Atrium | Karl Wiechert-Allee 68, Hannover

Digitale Angebote sind aus der Familienbildung und -beratung nicht mehr wegzudenken und werden spätestens seit der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt. Auch die Ergebnisse der Erhebung im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Familienberatung in Deutschland verweisen auf die Notwendigkeit, diese Angebote auszubauen und auf die Chancen die damit verbunden sind, möglichst viele Familien zu erreichen. Der Deutsche Verein möchte auf einer Fachtagung verschiedene best practice Beispiele vorstellen und gemeinsam mit Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Familienförderung, Familienbildung und Familienberatung über die Herausforderungen und Chancen solcher Angebote diskutieren.

Anmeldung bitte bis: 04.07.2023, 23:59 Uhr
Mehr Informationen auf der Website des Deutschen Vereins

16. Mai 2023, Berlin: Fachforum „Familienunterstützung finanzieren: Rahmenbedingungen, Umsetzungen, Ziele“

Fachforum des Bundesforum Familie
10:30-16:00 | Festsaal der Berliner Stadtmission

 

Inhalt

„Ohne Moos nix los“ – das Problem ist alles andere als neu. Auch der 9. Familienbericht bestätigt noch einmal, dass verbindliche Förderung und Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen maßgeblich für gelingende Familienunterstützung ist. In Zeiten knapper Kassen, multipler Krisen und Fachkräftemangel bei gleichzeitig wachsendem Anspruch wird diese Thematik noch präsenter und drängender.

Doch es ist nicht nur eine Frage der Quantität, die uns beschäftigen sollte. Verteilungsfragen, länderspezifische Ausgestaltungen und verwaltungstechnische Abläufe bestimmen, wohin das Geld fließt und welche Personengruppen am Ende davon profitieren. Finanzierungsstrukturen müssen auf die jeweiligen sehr unterschiedlichen Bedarfslagen von Familien reagieren und kommunale Gegebenheiten integrieren – es gibt keine perfekte Einheitslösung für alle. Wie können bei unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort passende Lösungen für eine verbindliche Förderung von flächendeckenden und wirksamen Angebotsstrukturen gefunden werden? Unabhängig von den unterschiedlichen Umsetzungen: Welche Steuerungsmöglichkeiten und Ansätze sind länderübergreifend relevant?

Ziel

Ziel des Fachforums soll es nicht sein, festzustellen, dass es im Bereich der Familienunterstützung an Geld und Ressourcen fehlt. Dies ist vielmehr die Ausgangslage der Veranstaltung. Ziel ist erstens, zu identifizieren, wohin politische, juristische, organisatorische Energie und Aufmerksamkeit fließen muss, damit familienunterstützende Strukturen finanziell und personell jetzt und in Zukunft gut ausgestattet werden. Dafür sollen am Vormittag aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu kommunalen Finanzen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und unterschiedliche Umsetzungsansätze des §16 SGB VIII in den Ländern kennengelernt und diskutiert werden. Ziel ist zweitens, am Nachmittag die Perspektive zu wechseln und über diese Ansätze hinaus zu denken. Dabei sollen durch verschiedene Diskussionsformate konkrete Ideen für verbessernde Vorstöße auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene entwickelt werden.

Programm

10:30 Ankommen und Begrüßungskaffee

11:00 Einführung durch die Geschäftsstelle

THEMENBLOCK I: Rahmenbedingungen & Finanzierungsmodelle

11:15 Input: Dr. Till Nikolka (DJI)
„Kommunale Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“

12:10 Input & Diskussion: SGB VIII – Wahlmöglichkeit und Umsetzungspflicht

      • Gesetzlicher Rahmen: SGB VIII §16
        Dr. Laura Castiglioni | DJI
      • Umsetzungsbeispiel 1: Thüringen – „Familienförderungssicherungsgesetz“
        Dr. Stefanie Hammer | Referentin Familien- und Seniorenpolitik, TMASGFF
      • Umsetzungsbeispiel 2: NRW – „Kein Kind zurücklassen!“
        Christina Wieda | Universtität Speyer / Bertelsmann Stiftung

13:10 Mittagsimbiss

THEMENBLOCK II: Ziele und konkrete Schritte

14:00 Input: Christina Wieda | Universtität Speyer / Bertelsmann Stiftung
„Von der Familie aus denken: Kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch (SGB)“

14:30 Diskussion im World-Café: Konkrete Schritte & Handlungsempfehlungen

15:45 Abschlussrunde im großen Plenum

16:00 Ende der Veranstaltung

 

Anmeldung

Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung bis an. Die Anmeldung ist bis zum 09.05.2023 möglich. Sie bekommen eine Bestätigung per Mail. Wenden Sie sich gerne bei Fragen an uns.

14. März 2023, online: Fachforum „Familienunterstützung verzahnen, verknüpfen, entsäulen: Potenziale und Ansätze aus der Familienbildung“

Online-Fachforum des Bundesforum Familie
14. März 2023 | 10:30-15:15 | Online via Zoom

Inhalt
Familienunterstützende Strukturen leisten viel, ihre Potenziale scheinen jedoch lange nicht ausgeschöpft. Ein zentraler Ansatzpunkt ist eine bessere Strukturierung. Insbesondere wird eine zu starke Versäulung als Hindernis für eine wirksame Familienunterstützung erkannt. Unter anderem fehlende Informationsflüsse und Vakanzen an koordinativen Positionen sorgen dafür, dass Unterstützungsstrukturen oft mehr nebeneinander-, statt ineinandergreifen. Häufige Folge: Angebotslücken, Angebotsdopplungen, Familien oder Familienmitglieder fallen „durchs Netz“ oder werden gar nicht erst erreicht. Alters- oder Zuständigkeitsgrenzen beenden existierende Unterstützungsbeziehungen abrupt.

Strukturen sind fast immer gewachsene Strukturen. Eine wichtige Rolle spielt die Familienbildung, die von Beginn an stets auf neue gesellschaftliche Herausforderungen reagiert und damit strukturelle Lücken in der Familienunterstützung auffängt. Durch ihre „Doppelrolle“ zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenbildung bleibt ihre Zielsetzung (Bildung, Prävention, Partizipation) oft uneindeutig. Genau diese Mehrfachfunktion kann jedoch auch Chance für eine bessere Vernetzung sein, die auf das gesamte familienunterstützende System ausstrahlt.

Ziel
Das Fachforum will die Potenziale im Bereich der Familienbildung thematisieren und diskutieren, welche Akteure aktiviert und welche organisatorischen/kommunikativen/politischen Stellschrauben gedreht werden müssen, um einem wachsenden Anspruch an die Unterstützung gerecht zu werden. Die Diskussion zielt über den Tellerrand der Familienbildung hinaus: Inwiefern können positive Effekte einer besser koordinierten Familienbildung für die Familienunterstützung als Ganzes genutzt werden? Sind Praktiken der Familienbildung überhaupt auf andere Bereiche übertragbar?

Aufbau
Themenblock 1 | INPUT: „Neue Anforderungen an Familienbildung“
Impulsvortrag von Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler (TH Köln, Co-Herausgeberin „Familienbildung – Praxisbezogene, empirische und theoretische Perspektiven“ (2002) und Verantwortliche für den Abschlussbericht zur Evaluation der familienpolitischen Leistungen in NRW), anschließend Q&A und Diskussion.

Themenblock 2 | AUSTAUSCH: „Unausgeschöpfte Potenziale“
In zwei aufeinanderfolgenden Kleingruppenphasen können sich die Teilnehmenden in moderierten Breakout-Rooms mit jeweils zwei der folgenden Aspekte vertiefend beschäftigen: Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene, gesetzliche Ausgestaltung, heterogene Personalstruktur, heterogene Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen, Digitalisierung, Gender.

Ablauf

10:15 Ankommen im digitalen Raum
10:30 Eröffnung und Begrüßung
THEMENBLOCK 1 | „Neue Anforderungen an Familienbildung“
10:45 Impulsvortrag Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler
11:15 Verständnisfragen und Diskussion
11:50 Ergebnissicherungs-Phase
12:00 Mittagspause
THEMENBLOCK 2 | „Unausgeschöpfte Potenziale“
13:00 Einleitung
13:10 Arbeitsphase in Kleinguppen | Slot 1
13:35 Arbeitsphase in Kleinguppen / Gruppenwechsel | Slot 2
14:05 Rekapitulation: Stimmen aus den Kleingruppen
14:30 Abschlussdiksussion „Über den Tellerrand“
15:00 Ausblick
15:15 Ende der Veranstaltung

Anmeldung
Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung bis an. Die Anmeldung ist bis zum 09. März 2023 möglich. Sie bekommen eine Bestätigung per Mail. Die Einwahldaten werden ebenfalls per Mail kurz vor der Veranstaltung allen angemeldeten Teilnehmer*innen zugesendet. Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder des Bundesforum Familie.

28. Februar 2023, online: Impulsworkshop „Wenn die Familien wüssten, was wir in unseren Projektanträgen über sie schreiben, würden sie nicht mehr kommen.“

Ein selbstreflexiver Blick auf den Sprachgebrauch in Unterstützungsstrukturen
28. Februar 2023 | 11:00-12:15 | online via zoom


Kontext

Wie über Personen und Kontexte gesprochen wird, ist keine Nebensache. Sprache bildet Werthaltungen ab, reproduziert Verhältnisse, Ausschlüsse und Stigmatisierungen und formt Erwartungen, Normen und Ideale. Dies kann subtil oder brutal, unbeabsichtigt oder ganz bewusst geschehen. Im Rahmen der aktuellen Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ soll daher der Zusammenhang von Sprache, Ansprache und gelingender Unterstützung genauer betrachtet werden. Die Veranstaltung antwortet damit auf Fragen, die in den Diskussionen des Fachforums „Ansprache und Werthaltungen in der Familienunterstützung“ am 20. Oktober 2022 identifiziert wurden.

Leitfragen

  • Wie kann vermieden werden, dass über Familien („Antrags-Prosa“, „Beantragungssprache“) anders gesprochen wird als mit Familien (wertschätzende Ansprache)?
  • Wie können Übersetzungsbedarfe zwischen unterschiedlichen Sprachen (Verwaltungssprache, juristische Sprache, Alltagssprache, etc.) reflektiert und ein Raum für diese Reflexion strukturell verankert werden?
  • Welche Ansätze gibt es, Unterstützung in Problemlagen anzubieten, ohne die Unterstützungsnehmenden zu problematisieren? („Das Problem ist strukturell“ statt „Die Familien sind problematisch“)

Der Impulsworkshop fokussiert auf die Kommunikation innerhalb der unterstützenden Strukturen und fragt, wie ein Bewusstsein für Sprache auf allen Ebenen geschaffen werden kann.

Input

Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf ist Sozialwissenschaftler, Organisationspädagoge, Sozialarbeiter und unterrichtet als Professor für Soziale Arbeit und Integrationsmanagement an der Hochschule der Wirtschaft für Management in Mannheim. Er ist Autor des Buches „Die Verwaltungssprache des Jobcenters – Semantik der Grundsicherungsarbeit“ (2020). Im Input wird am Beispiel der „sozialen Schwäche“ nicht nur dargelegt, warum bestimmte Begriffe, die täglich im Sozialwesen genutzt werden, problematisch sein können. Beleuchtet wird ebenfalls, wie die Herkunft der Begriffe und das jeweilige Framing zu unterschiedlichen Konnotationen führen kann. Wie kann ein professioneller, sprachsensibler Umgang mit den Widersprüchen gelingen?

Im Anschluss wird Sandra Clauß (Landesjugendamt Rheinland, Beirat Bundesforum Familie) den Input einordnend kommentieren und in eine offene Diskussion überleiten.

Ablauf des Workshops

11:00 Begrüßung und Einleitung: BFF Geschäftsstelle
11:10 Impuls: Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf
11:35 Kommentar: Sandra Clauß
11:45 Offene Diskussionsrunde
12:15 Abschluss

Anmeldung

Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung bis an. Die Anmeldung ist bis zum 26.02.2023 möglich. Sie bekommen eine Bestätigung per Mail. Die Einwahldaten werden ebenfalls per Mail kurz vor der Veranstaltung allen angemeldeten Teilnehmer*innen zugesendet. Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder des Bundesforum Familie sowie die Studierenden von Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf.

Fachforum am 20. Oktober 2022: „Ansprache & Werthaltungen in der Familienunterstützung“

Berlin, 20.10.2022 | Knapp 40 Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen anlässlich des ersten Fachforums der aktuellen Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ im Festsaal der Berliner Stadtmission zusammen. Im Fokus der fachlichen Diskussion stand der enge Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit von Unterstützung und den Werthaltungen seitens der unterstützungsgebenden Fachkräfte sowie der Träger und Fördermittelgeber. Damit stellte das Fachforum bewusst eine selbstreflexive Perspektive in den Vordergrund: Welche Werthaltungen in den Organisationen führen zu Ansprachen, die eine Unterstützung ermöglichen oder verhindern? Wie kann hier Veränderung stattfinden?

Einleitung durch die Ad-Hoc-AG „Ansprache und Werthaltungen“

DSabine Felgenhauer (PEKiP)r. Verena Wittke (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband) und Sabine Felgenhauer (PEKiP) stellten im Auftrag ihrer das Fachforum vorbereitenden Arbeitsgruppe den bisherigen Diskussionsstand vor: Im Austausch innerhalb der AG sei bewusst geworden, dass sowohl Wissen als auch Sensibilität für die unterschiedlichen Lebenslagen der Familien Voraussetzung für eine wirksame Zusammenarbeit sei. Zuschreibungen durch gesellschaftliche Familienbilder sowie die eigene sozial erworbene Werthaltung beeinflusse die Arbeit mit den Familien.

Von elementarer Bedeutung sei es daher, dass Institutionen bzw. deren Fachkräfte die eigenen Werthaltungen und die eigene „Hauskultur“ hinterfragten, da gerade hier etablierte Machtebenen oft unmerklich reproduziert würden. Es brauche diese kritische Beschäftigung mit „dem Eigenen“, um von einer zuschreibenden zu einer zuhörenden Unterstützungsstruktur zu kommen. Im Zuge dessen sei es wichtig, dass die Partizipation von Familien gestärkt werde – unter anderem dadurch, dass Familien ihren Unterstützungsbedarf selbst definieren können.

Dr. Verena Wittke (AWO Bundesverband)Im Kontext von Partizipation sei der Begriff des „Empowerments“ im Verlauf der bisherigen Themenperiode von den Mitgliedsorganisationen sehr kritisch diskutiert worden. Klar geworden sei, dass es in der Unterstützung von Familien eher um ein „Powersharing“ ginge: „Menschen oder Gruppen können nur sich selbst empowern und nicht von Anderen empowert werden“, so Dr. Verena Wittke. Im Sinne des Powersharings sei zufragen, wer in der Unterstützungs-Begegnung die Definitionsmacht habe, welche Privilegien die Fachkraft besitze (oder gerade nicht) und letztlich auch, wie und welche Ressourcen geteilt und verteilt werden könnten.

Als Ergebnis der AG-Diskussion wurden vier Fragen vorgestellt, die das Fachforum inhaltlich leiten sollten:

  1. Wie gehen wir mit der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Lebenswelten um?
  2. Inwieweit ist die vielzitierte „Begegnung auf Augenhöhe“ in familienbegleitenden und -unterstützenden Angeboten möglich?
  3. Welche Bedeutung haben die Art der Sprache und die Wortwahl in der Ansprache von Familien?
  4. Partizipation – wer definiert Bedarfe und Themen? Wie können die Menschen vor Ort in Bedarfsentwicklung und Angebotsgestaltung einbezogen werden?

Ziel sei es, so Sabine Felgenhauer abschließend, in der Diskussion des Fachforums nicht nur theoretische Ansätze, sondern auch Umsetzungsideen zur Frage: „Was bedeutet Powersharing für die Arbeit mit Familien?“ zu finden.

Praxisimpuls „Partizipation als Antwort auf Hürden bei der Inanspruchnahme Früher Hilfen“

Till Hoffmann (NZFH)Till Hoffmann vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) stellte in seinem Beitrag am Beispiel der Frühen Hilfen vor, auf welche konkreten Hürden Unterstützungsstrukturen in der Praxis stoßen und zeigte auf, welche Bedeutung Werthaltungen und Ansprache in diesem Kontext einnehmen. Ein bekanntes Grundproblem sei das Präventionsdilemma – ein Effekt, der beschreibt, dass durch Präventionsmaßnahmen der Abstand zwischen erreichten ressourcen-starken und nicht erreichten ressourcen-schwachen Familien noch verstärkt wird. Um auf diese Problemlage zu antworten, setze das NZFH auf einen partizipativen Ansatz bei der Inanspruchnahme Früher Hilfen.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

Till Hoffman stellte zunächst den Aufbau und die Arbeit des NZFH vor. Der Aufbau der Frühen Hilfen werde in Form von Netzwerken gestaltet und koordiniert. Ausgangspunkt und Bestandteil seien dabei die bereits bestehenden kommunalen Strukturen. Die Kommune definiere den Bedarf an Frühen Hilfen und sei für deren Organisation zuständig. Frühe Hilfen würden dabei von allen Mitgliedern des Netzwerkes geleistet, die Kontakt zu psychosozial belasteten Familien und deren Kindern haben, insbesondere Kinderärzt*innen und Hebammen etc. Der Schwerpunkt der Arbeit läge bei den benachteiligten Familien, die Arbeit im Netzwerk der Frühen Hilfen richte sich jedoch prinzipiell an alle werdenden bzw. jungen Eltern und deren Kinder bis zum 3. Lebensjahr. Die regelmäßige Evaluation habe gezeigt, dass die Angebote eine hohe Akzeptanz erfahren und eine nachhaltige Wirkung entwickelten, so Till Hoffmann.

Partizipationsansatz

Der Ansatz des NZFH sehe vor, die Zusammenarbeit jeweils an den Ressourcen der Familie auszurichten, das Selbsthilfepotential zu stärken und in der Praxis an der elterlichen Verantwortung anzusetzen. Ziel sei es, durch einen niedrigschwelligen Zugang Hilfen für alle, insbesondere aber für psychosozial belastete Familien zu bieten. Partizipation sei hier auch auf der institutionellen und professionellen Ebene ein wichtiger Ansatz. Till Hoffmann stellte in dem Zusammenhang die Partizipationspyramide nach Straßburger und Rieger vor, welche die Stufen der Partizipation sowohl aus der Perspektive der Institutionen als auch der Bürger*innen beschreibt.

Partizipationspyramide nach Straßburger/Rieger (Hg.): Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014, S. 232f.

Partizipationspyramide nach Straßburger/Rieger (Hg.): Partizipation kompakt – Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014, S. 232f.

Partizipation brauche vor allem Zeit und Flexibilität, um der dafür notwendigen Interaktion Raum zu geben. Von den Fachkräften verlange der Ansatz mehr Risikobereitschaft und die Offenheit, auf die Lebensweltperspektive der Eltern einzugehen. Till Hoffman betonte, dass dies für Beratungssituationen in Zwangskontexten umso wichtiger sei. Dafür seien hohe soziale Kompetenzen sowie methodische Kenntnisse von den Fachkräften gefordert.

Erreichbarkeitsstudie

Till Hoffmann betonte, dass Partizipation und Erreichbarkeit sich wechselseitig bedingen. Um besser zu verstehen, warum Familien nicht erreicht und so auch nicht beteiligt werden können, gab das NZFH 2018 eine Erreichbarkeitsstudie in Auftrag, die subjektive Lebensrealitäten und Bedürfnisse von Familien erfragte. In einem Studiendesign wurden 123 Mütter mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren in Form von häuslichen Interviews befragt. Die qualitative Studie bestand aus Leitfadeninterviews sowie standardisierten Fragebögen. Anhand der Erreichbarkeitsstudie konnten als Fazit verschiedene Hürden für die Inanspruchnahme Früher Hilfen abgeleitet werden: gesellschaftliche Rollenbilder wie „die gute Mutter“, die eigene soziale Identität, der Anspruch, es „alleine zu schaffen“. Ebenso bestehe eine Angst vor Stigmatisierung bei Inanspruchnahme Früher Hilfen, was wiederum zu Versagensgefühlen und Selbstzweifeln führe. Das Ziel Früher Hilfen müsse es daher sein, diese Zweifel, Sorgen und Ängste der Eltern bereits in der Ansprache und in der Kommunikation von Angeboten ernst zu nehmen und soweit möglich aufzufangen. Die Schaffung einer wertungsfreien und vertrauensbildenden Atmosphäre „auf Augenhöhe“ sei hier besonders wichtig. Für die konkrete Zusammenarbeit bedeute dies z.B. mit sprachlicher Sensibilität vorzugehen und das fachliche Wissen unterstützend anzubieten, anstatt zu belehren.

Partizipation sei immer eine Querschnittsaufgabe, die auf allen Netzwerkebenen verankert werden müsse. Um diese Verankerung zu unterstützen, habe das Netzwerk das Projekt „Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“ entwickelt, das im Qualitätsrahmen im Zeitraum 2017—2021 umgesetzt wurde. Das Projekt entwickelte Praxismaterialien, die den Fachkräften ermöglichen, das Thema Partizipation und damit konkrete Vorgehensweisen zu deren Umsetzung gemeinsam im Netzwerk zu erarbeiten.

Diskussion

In der anschließenden Diskussion wurden einzelne Aspekte der Frühen Hilfen kritisch sowie im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf andere Unterstützungsstrukturen diskutiert. Im Kontext von Werthaltungen diskutierten die Teilnehmenden das Verständnis von Augenhöhe, die Definitionen von Zielgruppen sowie den Umgang mit Diversität in der Zusammenarbeit mit den Familien.

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Augenhöhe: Kontrovers diskutiert wurde insbesondere der Begriff der Augenhöhe. Einerseits sei fraglich, was genau unter Augenhöhe verstanden werde und ob andererseits Augenhöhe in einer asymmetrischen Begegnung von Unterstützungsnehmenden und –gebenden überhaupt möglich sei. Unabhängig davon sei es jedoch auf jeden Fall möglich und wichtig, eine respektvolle Beziehung zwischen Fachkräften und Familien zu entwickeln, in der beide Seiten als Expert*innen ihres Fachs bzw. ihrer Lebenswelt anerkannt werden. Seitens der Fachkräfte sei es wichtig, sich die Gründe für den eigenen Wissensvorsprung vor Augen zu führen. Insbesondere in der Frage, wer den Unterstützungsbedarf bestimmt, sei besondere Sensibilität gefordert.

Zielgruppen: Einerseits ermögliche eine Definition von Zielgruppen eine genauere Zuschreibung der Angebote und Bedarfe der Familien. Andererseits gehe mit der Definition von Zielgruppen häufig bereits eine Stigmatisierung einher. Wie die Erreichbarkeitsstudie des NZFH festgestellt habe, könne dieses Gefühl der (potentiellen) Stigmatisierung eine Hürde für die Inanspruchnahme von Hilfen darstellen. Dies führe letztlich zu einer Ablehnung von Hilfsangeboten. Fraglich sei daher, ob eine universelle Ausrichtung nicht besser sei. Till Hoffmann betonte, das Angebot des NZFH richte sich zwar im Schwerpunkt an psychosozial belastete Familien, sei aber vom Leitgedanken her ein Angebot für alle Familien. Bedeutend sei, dass die Zielgruppen in den Netzwerken vor Ort festgelegt werden, da diese den Bedarf und die Strukturen vor Ort kennen.

Diversity: Es wurde diskutiert, dass es im Sinne eines Diversity-Ansatzes notwendig sei, diesen auch im Monitoring der Netzwerkakteure zu berücksichtigen. Die Frühen Hilfen seien mit ihren Angeboten an alle Formen von Familien adressiert. Da die konkrete Ausgestaltung jedoch vor Ort stattfinde, variierten die Angebote je nach Bedarf der kommunalen Strukturen vor Ort. Hierzu verwies Till Hoffman an noch offene Kommunalbefragungen, die dazu mehr Ergebnisse bringen werden.

Erreichbarkeit: Deutlich wurde, dass der Aufbau von gut funktionierenden Netzwerken mit vermittelnden Akteuren vor Ort als ein wichtiges Kriterium für Unterstützung gelten muss. So könnten bspw. Familienhebammen den Bedarf in den Familien erkennen und Angebote unmittelbar an die Familien herantragen. Lotsendienste in den Geburtskliniken könnten eine ähnlich wichtige Funktion einnehmen. Die gelungene Erreichbarkeit durch die Frühen Hilfen müssten durch lebenslauforientierte Anschluss-Angebote weitergeführt werden. Wenn die Frühen Hilfen beendet seien, in der Regel mit dem erreichten 3. Lebensjahr, entstehe bisher unter Umständen ein Kompetenzverlust der teilnehmenden Eltern und Familien. Es werde hierzu bereits diskutiert, die Frühen Hilfen auf ein anderes Altersspektrum auszuweiten. Offen sei dazu die Finanzierung: Seit 2012 seien 50 Millionen Euro für Angebote für 0–3-Jährige bereits nicht ausreichend gewesen. Ohne finanzielle Absicherung könne das Angebot nicht ausgeweitet werden. Wie hier sinnvoll Übergänge geschaffen werden können, müssten die Kommunen klären.

Aufbau von wirksamen Strukturen: Es wurde die Möglichkeit diskutiert, dass bestimmte Angebote der Frühen Hilfen, wie zum Beispiel Familienhebammen, als Regelleistung angeboten werden könnten. Davon sei die derzeitige Versorgungslage noch weit entfernt, fehle an diesem Punkt doch die Finanzierung, die Fachkräfte und teils der strukturelle Aufbau. Um daran zu arbeiten, sei es notwendig, redundante Strukturen zu erkennen und Akteure wie Selbsthilfeinitiativen oder Kitas besser zu verknüpfen. Till Hoffman betonte die Notwendigkeit, die Konzeptionen der Frühen Hilfen durch Kommunalbefragungen mit der Realität abzugleichen und gegebenenfalls anzupassen. Problematisch sei es jedoch, dass die Befragung der kommunalen Akteure fast ausschließlich über kommunale Hilfen erfolge. Die Kinder- und Jugendhilfe sei jedoch auf allen Landes- und Bundesebenen anders. Förderale Strukturen seien hier für ein sehr heterogenes Bild in der Ausgestaltung der Netzwerke verantwortlich. Till Hoffmann verwies außerdem darauf, dass Partizipation auf Fachkräfte-Ebene im Kontakt mit den Familien mitgedacht werde, die Partizipationsmöglichkeiten innerhalb von Behörden jedoch sehr gering seien. Hier lohne eine weitere Diskussion.

Workshop-Phase

Am Nachmittag kamen die Teilnehmer*innen des Fachforums in zwei verschiedenen Workshops zusammen:

1. „Für oder mit? Familien erreichen, Familien beteiligen – eine Frage der Haltung?“

Britta Kreuzer von derBritta Kreuzer, Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. und Jasmin Harbers, Koordinatorin der bundesweiten Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ im Landkreis Ammerland, stellten Projekte vor, deren kultursensible Ansätze in der Familienarbeit anschließend diskutiert wurden. Fokus der Programme sei ein Angebot an mehrsprachige Eltern, welches wiederum von mehrsprachigen Eltern umgesetzt werde.

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Das Angebot richte sich an Familien mit Kindern in einem Alter ab einem Jahr bis zur 2. Schulklasse. Die Eltern und Kinder fänden sich über ein Jahr in gemeinsamen festen Gruppen zusammen, die von Elternbegleiter*innen angeleitet würden. Die Gruppen seien mehrsprachig. Gemeinsam arbeiteten die Eltern an verschiedenen Themen zu Erziehungs- und Bildungsfragen, zum Angebot zählten zudem Spiele oder Gruppenaktivitäten (z.B. Eltern-Kind-Frühstück). Die Themen würden parallel der Themen in Kita, Schule und Elterngruppe festgelegt. Zur Umsetzung und Begleitung der Gruppen arbeiteten Elternbegleiter*innen mit den pädagogischen Fachkräften der jeweiligen Partnereinrichtung (Kita bzw. Schule) zusammen. Dafür würden Eltern aus den am Programm beteiligten Kitas und Schulen ausgebildet. Die pädagogischen Fachkräfte der Bildungseinrichtungen fungierten als Gruppenleiter.

Britta Kreuzer und Jasmin Harbers betonten, dass durch die Umsetzung dieses Peer-Ansatzes (von Eltern für Eltern) gleich mehrere Effekte erreicht würden, die für eine gelungene Ansprache und Werthaltung in der Familienarbeit zentral seien.

Die Augenhöhe würde unter anderem dadurch erreicht, dass Elternbegleiter*innen und Eltern beide mehrsprachig seien und aus dem gleichen Sozialraum stammten. Ohnehin entstehe durch die Sozialraumorientierung eine authentische Verbundenheit und Vertrauensstärkung zwischen den Eltern. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stünden zwar die beteiligten Familien und deren Kinder, aber auch die Elternbegleiter*innen selbst würden dadurch in ihren Kompetenzen gestärkt. Die Eltern erlebten, dass ihre eigenen Lebenserfahrungen und ihre Erziehungskompetenz anerkannt werde und sie diese in die Förderung ihrer Kinder einbringen könnten. Eltern würden sich hier gleichzeitig als Teilnehmende und Mitgestaltende erleben. Das Programm verfolge einen Multiplikatorenansatz von Eltern für Eltern, statt Fachkräfte „von außen“ einzusetzen. Zudem würden die Elternbegleiter*innen durch die Qualifizierung Fachkompetenzen erlangen und sich für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren. Die Stärkung der Sprachbildung, insbesondere durch das mehrsprachige Angebot, stärke dabei die Familiensprache und verhelfe zur einer Anregung zur Spracherziehung.

Ein weiterer Leitgedanke sei, dass der partizipative Ansatz auf allen Ebenen Wirksamkeit entfalte: Die Eltern hätten Mitsprache und Gestaltungsspielraum in der Angebotsentwicklung. Die Familienbegleiter*innen würden als Akteure im Gemeinwesen wahrgenommen. Pädagogische Fachkräfte und Bildungsinstitutionen würden von der Wechselseitigkeit profitieren und sich hinsichtlich einer effektiveren Unterstützungsleistung weiterentwickeln. Für die Umsetzung des partizipativen Ansatzes sei das Projekt auf Offenheit und Flexibilität der Bildungseinrichtungen angewiesen. Es brauche eine hohe (Kultur-)Sensibilität sowie eine Bedarfsorientierung für die Erreichbarkeit der Familien und die Annahme der Angebote. Hervorgehoben wurde, dass generell eine stärkere Diversitätsorientierung der Bildungseinrichtungen notwendig sei, um Familien besser anzusprechen. Die Bildungseinrichtungen müssten sich stärker auf Mehrsprachigkeit und Vielfalt der Familien einstellen und diese als Ressource begreifen. Die Kultursensibilität sei insbesondere in der aufsuchenden Arbeit erforderlich. Programme wie „Griffbereit“ und „Rucksack-Kita“ seien grundsätzlich auf „Komm-Strukturen“ ausgelegt, könnten hier jedoch auch für „Geh-Strukturen“ einen Beitrag leisten: eine Hauskultur verändere sich, wenn dort regelmäßig mehrsprachige Familien teilnehmen würden.

Als herausfordernd für die Umsetzung des Programms wurden die sehr sprachheterogenen Gruppen sowie eine eingeschränkte Mobilität in den Flächenländern beschrieben. Letztlich sei auch eine Lebensweltorientierung nur realisierbar, wenn die Organisationsentwicklung personell und strukturell entsprechend aufgestellt sei. Britta Kreuzer hob hervor, dass sich in der Durchführung von derartigen Projekten stets folgende Fragen stellten:  Worum geht es in den Familien? Wie werden sie erreicht? Wo ist Beteiligung möglich? Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Wünschenswert sei, dass die Programme langfristig wirken können. Dazu gehöre auch eine entsprechende Finanzierung. Statt als Einjahresprojekt über ein Bundes- oder Landesprogramm sei über die Anschubfinanzierung hinaus eine dauerhafte Finanzierung, zum Beispiel über kommunale Mittel notwendig. Dies sei auch gut begründbar, schließlich böten derartige Projekte für Kommunen einen vielfältigen Mehrwert. Positiv sei beispielsweise die Qualifizierung der Elternbegleiter*innen für den ersten Arbeitsmarkt, woraus sich für die Personen neue Zukunftsperspektiven ergeben würden. Für die Projekte hätte dies jedoch den praktischen Nachteil, dass qualifizierte Elternbegleiter*innen für das Projekt verloren gingen. Eine bessere finanzielle Entschädigung der Elternbegleiter*innen könnte dem entgegenwirken. Letztlich wurde herausgestellt, dass die Erreichbarkeit der Familien auch in diesem Programm auf dem Aufbau eines funktionierenden Netzwerkes angewiesen sei. Die Ansprache von Eltern erfolge in den Projekten vielfach über Mund-zu–Mund-Propaganda. Die Netzwerke müssten jedoch zunächst aufgebaut werden, wenn sie nicht ohnehin bereits vorhanden seien; Kinderärzte, Hebammen und Gynäkolog*innen sowie Stadtteilzentren, Familienzentren und aufsuchende Arbeit müssten dabei miteinbezogen werden.

 

2. „Powersharing in der Praxis“

Elizaveta Khan (In-Haus | Integrationshaus e.V.)Wie die eigene Werthaltung die Praxis konkret beeinflussen kann, zeigte Elizaveta Khan vom In-Haus | Integrationshaus e.V. in Köln. Das In-Haus ist interkulturelles Zentrum der Stadt Köln, Träger der freien Jugendhilfe und Integrationskursträger. Mit vielen Beispielen aus ihrer täglichen Arbeit stellte Elizaveta Khan im Workshop die im Integrationshaus gelebte Idee des Powersharings vor. Dabei wurden die Workshop-Teilnehmenden angeregt, die vorgestellten theoretischen Überlegungen in ihre jeweiligen persönlichen Tätigkeitsfelder zu übertragen.

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Jede Ebene von Unterstützungsstruktur habe, so Khan, Macht in Form von Ressourcen, Zugängen, Mitteln und Räumen, die mit gesellschaftlich minorisierten Individuen und Gruppen geteilt werden könnten. Eine „Poweranalyse“ frage im ersten Schritt nach den Möglichkeiten und Spielräumen von Individuen und Institutionen, die eigene „Power“ (dazu gehören z.B. Handlungsmacht, Definitionsmacht, Spielräume, Möglichkeiten, Privilegien) zu erkennen und zu reflektieren. Im zweiten Schritt setze das „Powersharing“ die Erkenntnisse in die Praxis um. Damit bilde „Powersharing“ das unterstützende Gegenstück zum „Empowerment“, welches die Selbst-Ermächtigung von minorisierten Gruppen und Individuen bezeichne.

Die Förderung von Resilienz sei, so Elizaveta Khan, eines der ausgewiesenen Ziele sozialer Arbeit. Da sich Resilienz aus internen und externen Ressourcen ausbilde, müsse sich Soziale Arbeit vor allem auf die gerechte Verteilung von und dem Zugang zu Ressourcen fokussieren. Dazu gehöre zum Beispiel das Bereitstellen von Räumen, Mitteln oder auch juristischer Trägerschaft bei gleichzeitiger Abgabe von Entscheidungsmacht. An dieser Stelle bezog sich Khan auf das Neun-Stufen-Modell der Partizipation nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993), das Entscheidungsmacht als höchste Form der Partizipation ausweist. Das Modell könne Unterstützungsgebenden als „Selbstcheck“ dienen, inwiefern die eigenen Angebote tatsächlich partizipativ gestaltet seien.

Neun-Stufen-Modell der Partizipation nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993)

Neun-Stufen-Modell der Partizipation nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993).  Quelle: Präsentation Elizaveta Khan.

Problematisch sei, so Elizaveta Khan, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen echte Partizipation oft verhinderten – so müssten zum Beispiel in Förderanträgen Zielgruppen problematisiert und eine ressourcenorientierte Beschreibung vermieden werden, um erfolgreich zu sein: „Wenn die Familien wissen würden, wie wir in den Projektanträgen über sie schreiben, würden sie nicht mehr kommen“, so Elizaveta Khan. Auch benötigten partizipative Prozesse Zeit und Ergebnisoffenheit, was mit der Realität von Bewilligungszeiträumen und Projektvorgaben in Konflikt stünde.

Elizaveta Khan regte die Workshop-Teilnehmer*innen mit folgenden Fragen an, im eigenen Einflussbereich „Powersharing“ umzusetzen: „Was kann ich/meine Institution teilen?“ und „Wo stehen die Angebote meiner Institution im Neun-Stufen-Modell und wie könnte ich die nächste Stufe der Partizipation erreichen?“. Es gehe um einen gemeinsamen Lernprozess, der fortwährend diese Fragen stellt und Unterstützungsgebende ausbildet, die gut und aktiv Zuhören.

Abschlussdiskussion & Ausblick

Elena Gußmann, BFFElena Gußmann verabschiedete die Runde mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Diskussionspunkte, die zugleich einen Ausblick auf die folgenden Fachforen darstellten: Es habe sich gezeigt, dass partizipative Ansätze und eine selbstkritische Auseinandersetzung mit eigenen Werthaltungen Voraussetzung für gelingende Familienunterstützung seien. Benannt wurde der Bedarf, Partizipationsmöglichkeiten nicht nur auf der Ebene der Fachkräfte im Blick zu haben. Auch auf der Verbands- und Leitungsebene sollten sich eine wertschätzende Haltung und Einflussnahme auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen widerspiegeln. Welche finanziellen und strukturellen Veränderungen dafür notwendig seien, werde in folgenden Veranstaltungen der Themenperiode diskutiert.

Fotos: Holger Adolph, AGF

13./14. November 2023, Erfurt: „INKLUSION: Beratungsangebote passend gestalten – Worauf kommt es an?“ Fachtagung der EKFuL

Was ist – und was ist nicht – Inklusion? Welche Implikationen aber auch Blindstellen stehen damit in Verbindung? Neben dem Inklusionsfokus des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stehen auch grundsätzliche Fragen im Raum. Wie sieht die Situation von Familien mit einem Kind mit Behinderung aus? Mit welchen (ersten) Schritten können wir Teil der Reformbewegung hin zu einer inklusiveren Gesellschaft sein?

Mit einführenden Vorträgen wird die theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema eingeleitet, angeregt und es werden Impulse gesetzt. Die daran anschließenden Arbeitsgruppen dienen dazu, Erfahrungen aus bereits inklusiv arbeitenden Beratungsstellen zu sammeln, sich auszutauschen, Inspiration zu erhalten sowie zur Fallbesprechung und Vernetzung.

Die Arbeitsgruppen werden jeweils den Fokus auf die Arbeit mit beeinträchtigten Eltern und/oder Kindern legen, die Zugänglichkeit der Angebote beleuchten, Entlastungsangebote für Eltern und Familien vorstellen sowie sich an Leitungskräfte richten, um sich vorrangig mit Struktur- und Leitungsaspekten bei der Etablierung inklusiver Beratungsangebote auseinanderzusetzen.

Das detaillierte Programm der Fachtagung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung und eine Übersicht der Arbeitsgruppen finden Sie auf der Website der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V.  (EKFuL).

09. November 2023, Berlin: „Verteilungsfragen in Krisenzeiten – Soziale Spaltung bekämpfen, Transformation gerecht gestalten“ Konferenz des DGB und der Hans-Böckler-Stiftung

Verteilungskonferenz im Berliner Spreespeicher, 09:30-18:00.

Wirtschaft und Gesellschaft kommen nicht aus dem Krisenmodus: Corona, Energiekrise, Inflation und die näher rückende Bedrohung durch den Klimawandel treffen die Menschen hart. Die Krisenlasten sind dabei keineswegs gerecht verteilt. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheit nehmen zu.

  • Wer ist am stärksten von den multiplen Krisen betroffen und wie können wir sozialen Verwerfungen entgegenwirken?
  • Wie können wir die sozial-ökologische Transformation erfolgreich bewältigen und dabei gerecht gestalten?
  • Welche Antworten liefert die Politik und wie sind diese zu bewerten?

Diese und andere Fragen möchten die Hans-Böckler-Stiftung und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Gästen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik auf einer verteilungspolitischen Konferenz diskutieren.

Mehr Informationen, das vollständige Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung.

08. November 2023, Berlin: „Selbstbestimmt leben – Demokratie stärken“ Fachtag Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“

Was bedeutet selbstbestimmtes Leben zur Stärkung der Demokratie? Wie können wir die Solidarität in Zeiten eines Shitstorms fördern? Diesen Leitfragen gehen wir im Rahmen unseres Fachtages nach.
Im Fokus der Diskussionen werden Querschnittsthemen wie intersektionale Perspektiven, Empowerment und nachhaltige Demokratiearbeit stehen. Ausgangspunkt des Fachtags ist die Aufarbeitung eines deutlichen Gegensatzes: die gesetzliche Gegebenheit der Menschenwürde im gültigen rechtlichen Rahmen gegenüber der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und (Mehrfach-)diskriminierung ohne Selbstbestimmung.
Zum Fachtag laden wir Vertreter*innen aus den Kompetenznetzwerken, Modellprojekten des Bundesprogramms „Demokratie leben“!, Interessierte aus der Zivilgesellschaft sowie Mitarbeitende aus der Bundesverwaltung zum gegenseitigen Austausch und Lernen ein. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann wird den Fachtag mit einem Grußwort eröffnen. Die Teilnahme am Fachtag ist nach Anmeldung kostenfrei möglich.

Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier

Veranstaltungsort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Veranstalter
Fachtag des Kompetenznetzwerks „Selbst.verständlich Vielfalt“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“

 

 

 

 

 

 

 

 

03. November 2023, Frankfurt a.M.: „Ist das noch fair?“ Fachtagung des Paritätischen Bildungswerks

„Ist das noch fair?“
Politische und Ethische Grundhaltungen in der Eltern- und Familienbildung

Das Paitätische Bildungswerk Bundesverband widmet die diesjährige Fachtagung zur Eltern- und Familienbildung dem Thema Politischer und Ethischer Grundhaltungen. Dabei stellt sich die Frage: Wie können Familien dabei begleitet werden, die Herausforderungen zu bewältigen, die mit der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage verknüpft sind?

Dr*in phil. Anja Kerle wird mit einem Impulsvortrag zum Thema „Armutssensible Arbeit“ in den Tag starten. Dr*in phil. Anja Kerle ist Hochschullehrende in der Sozialen Arbeit an der FH Vorarlberg. Im Rahmen der Dissertationsstudie „Armut im Blick“ beschäftigte sich Anja Kerle mit Armut und Klassismus im Kontext von Early Excellence Einrichtungen.

Im Anschluss erwarten Sie verschiedene Thementische für den kollegialen Austausch. Der Nachmittag wird mit Workshops gestaltet, die unterschiedliche Akteur*innen aus der Praxis mit ihren fachlichen Inputs bereichern. Gemeinsam mit den Referierenden arbeiten Sie zu den Themen „Haltung in der Praxis, Teilhabe, Empowerment und Vernetzung“ auf Basis unterschiedlicher Praxisfelder. Folgende Verbände bieten einen Workshop an:

Veranstaltungsort: Ökohaus Frankfurt am Main
Teilnahmebeitrag: EUR 75, 

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Paritätischen Bildungswerks.