30. April 2021, online: „Das Recht auf gewaltfreie Erziehung 2021“ Fachtagung des Kinderschutzbundes

Der Kinderschutzbund (DKSB) setzt sich seit 1979 entschieden für das Recht des Kindes auf gewaltfreies Aufwachsen ein. Er hat sich immer wieder für wirksame gesetzliche Maßnahmen und klare Regelungen eingesetzt. Im Jahr 2000 war es dann soweit: Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und das darin verankerte Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung traten in § 1631 Abs. 2 BGB in Kraft. Gleichzeitig wurde der § 16 SGB VIII Abs. 1, der vorsieht, dass Eltern unterstützt und ermutigt werden sollen, Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei zu lösen, ergänzt.

Neben der politischen Lobbyarbeit leistet der Kinderschutzbund aber vielfältige praktische Arbeit. Das über den Kinderschutzbund hinausgehende und bekannteste Angebot sind die Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder®, die die Kinderrechte und das gewaltfreie Aufwachsen in den Mittelpunkt stellen.

Auch wenn in der Zwischenzeit wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte, dass dieser Schritt nicht nur reine Symbolpolitik war, sondern durch die gesetzlich verankerte Norm des Erziehungsideals zu positiven Entwicklungen in den Familien geführt hat, können wir uns darauf nicht ausruhen. Eine Studie von Prof. Fegert vom Universitätsklinikum Ulm zur Akzeptanz von Körperstrafen, mit Unterstützung von UNICEF und dem DKSB, kam im November 2020 zum Ergebnis, dass trotz der maßgeblichen Reduzierung von Gewalt in der Erziehung seit 2016 keine maßgeblichen Veränderungen mehr festzustellen sind. Stattdessen bewegen sich die Zahlen auf einem gewissen Plateau, was bedeutet, dass rund 40% der Kinder und Jugendlichen noch immer von Gewalt in der Erziehung betroffen sind. Und dabei geht es nicht nur um körperliche Gewalt, sondern auch um Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt und insbesondere psychische Gewalt, die noch viel zu wenig im Bewusstsein ist. Mehr noch: Kinder und Jugendliche erleben Gewalt in ihren unterschiedlichen Formen nicht nur in ihren Familien, sondern auch in institutionellen Strukturen.

Neben diesen Daten und Fakten ist es aber auch wichtig zu erfahren, wie es Kindern und Jugendlichen selbst geht, wie sie ihre Erziehung und ihren Alltag erleben und aktuell natürlich auch die Folgen durch die Ein- und Beschränkungen der Pandemie. Schließlich sind sie die Expert*innen ihrer Lebenssituation.

Da Gesetze allein Menschen nicht ändern, stellt sich somit die Herausforderung, einen neuen Bewusstseinswandel in Politik, Gesellschaft und Institutionen zu schaffen. Dazu will diese Fachtagung einen Beitrag leisten.

Mehr Informationen auf der Website des Kinderschutzbundes

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