04. Juni 2024, online: Impulsworkshop „Recht auf Klima!? Über die Einklagbarkeit von einem besseren Klimaschutz für Familien“

Familien haben ein Recht auf eine intakte natürliche Umwelt. Welche Gesetze legen dies fest, was sind „ökologische Kinderrechte“ und sind diese auch einklagbar? Was sind die Folgen daraus?  Die Veranstaltung will für die Beantwortung dieser Fragen zwei Schwerpunkte setzen:

In einem ersten Input von Nina Eschke und Sophie Funke (Deutsches Institut für Menschenrechte) wird der 2023 vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes formulierte General Comment 26 vorgestellt und diskutiert. Mit Berufung auf die UN-Kinderrechtskonvention, die von 196 Staaten ratifiziert wurde, kann aus der Perspektive der Kinder und Familien für mehr Klimaschutz argumentiert und auf die Verpflichtung der Staaten verwiesen werden. Was bedeutet dies in der politischen Praxis und wie beeinflussen die darin für Deutschland empfohlenen Maßnahmen die Lebensrealität von Familien?

Ein Impulsvortrag von Dr. Manuela Niehaus (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht) zielt auf die Einklagbarkeit und der Wirksamkeit von „Klimaklagen“. Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil im März 2021 wurde als bahnbrechendes Urteil gesehen. Auch die erfolgreiche Klage der Schweizer „Klimaseniorinnen“ gilt als Präzedenzfall, dem weitere folgen könnten. In ihm wird explizit die Familienperspektive erwähnt. Wie sind solche Urteile zu bewerten? Was kommt nach ihnen? Wo sind Handlungsmöglichkeiten, wenn ökologische Kinderrechte bzw. Klimaschutzgesetze zwar festgeschrieben, aber nicht umgesetzt werden? Wer kann klagen und welche Möglichkeiten gibt es für familienpolitische Verbände, sich zu beteiligen?

Impulsworkshop 10:00-12:30, online via Zoom.

Programm

Ein detailliertes Programm wird in Kürze hier veröffentlicht.

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei und den Mitgliedern des Bundesforums Familie vorbehalten. Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung an. Die Anmeldung ist bis zum 02.06.2024 möglich. Sie bekommen eine Bestätigung per Mail. Wenden Sie sich gerne bei Fragen an uns.