Publikation “Unterstützungsstrukturen für Familien” vom Bundesforum Familie an die Vorsitzende des Familienausschusses übergeben

Am 15. Januar übergaben Elena Gußmann, die Projektkoordinatorin des Bundesforums Familie und Sven Iversen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen die Abschlusspublikation der Ende 2023 abgeschlossenen Themenperiode an die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Ulrike Bahr.

Übergabe der aktuellen BFF-Publikation an Ulrike Bahr

Bild: Dr. Ruth Vornefeld / Büro Ulrike Bahr

In den Jahren 2022/2023 arbeiteten die Mitglieder intensiv zum inhaltlichen Schwerpunkt „Unterstützungsstrukturen für Familien: Wie sind Angebotsstrukturen der Familienunterstützung in Deutschland konzipiert, organisiert und umgesetzt?“. Die nun übergebene Publikation „Unterstützungsstrukturen für Familien – Zielsetzungen, Zugänge, Angebote“ fasst den Prozess, der aus Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppentreffen bestand, zusammen.

Bei der Übergabe unterstützen alle Beteiligten die im Bericht betonte Bedeutung des politischen Willens, präventive Maßnahmen umzusetzen. Dies stets zu betonen sei auch deshalb wichtig, weil deren Effekte oft schwer quantifizierbar seien und sich erst Jahre später zeigen. Im Bericht heißt es dazu: „There is no glory in prevention“. Gleichzeitig wird dort der zwingend notwendige gesamtgesellschaftliche, von den (monetären) Interessen von Einzelressorts befreite Blick hervorgehoben.

In einem zweiten Teil des Gesprächs wurde die neue Themenperiode des Bundesforum Familie in den Jahren 2024 und 2025 thematisiert: Familie und Klima. Hier begrüßten die Beteiligten die Themenwahl der Mitglieder des Bundesforums Familie und betonten die hohe Bedeutung für Familien. Insbesondere wird die nächsten Generationen wird dies existenziell beschäftigen, aber auch Älteren macht die klimatische Veränderung zu schaffen. Angesprochenw urde auch, dass zum Beispiel monetär benachteiligte Familien sowohl von den Auswirkungen des Klimawandels, als auch von den politischen Maßnahmen zu deren Abschwächung verhältnismäßig stärker getroffen als wohlhabende Familien, obwohl sie verhältnismäßig wenig zu deren Ursachen beitragen. Betont wurde auch, dass bei der Behandlung des Themas die Klimafolgenanpassung und der Klimaschutz sowohl auf der individuellen als auch auf der gesellschaftlich / politischen Ebene angesprochen werden müssen und auch die Rolle der Organisationen und Akteure selbst thematisiert werden sollten.

Die Ausschussvorsitzende wird im Anschluss an das Gespräch die Publikation des Bundesforums Familie an die einzelnen Mitglieder des Familienausschusses übergeben.

Diese kann hier auch als PDF abgerufen werden. Für Druckexemplare wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Bundesforums Familie: info@bundesforum-familie.de.

Umfrage „Familien und Klima“

Fachforum am 16. Mai 2023: „Familienunterstützung finanzieren: Rahmenbedingungen, Umsetzungen, Ziele“

16.05.2023, Berlin | Das dritte und letzte Fachforum der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ fand am 16. Mai 2023 im Festsaal der Berliner Stadtmission statt. Die über 40 Teilnehmer*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums diskutierten die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Familienunterstützung, deren Umsetzung und identifizierten gemeinsam notwendige Schritte in Richtung einer flächendeckenden, ausfinanzierten und nachhaltigen Angebotsstruktur für Familien.

Neben den finanziellen Mitteln standen auch Ressourcen wie Personal und strukturelle Fragestellungen im Zentrum der Veranstaltung. Den Auftakt machte Dr. Till Nikolka (Deutsches Jugendinstitut), der zu kommunalen Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe referierte. Anschließend gab Dr. Laura Castiglioni (Deutsches Jugendinstitut) Aufschluss über die Frage nach gesetzlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungspflichten, die sich durch das SGB VIII ergeben. Auf diesen Input aufbauend, wurden konkrete Umsetzungsbeispiele aus Thüringen (Dr. Stefanie Hammer | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) und NRW (Christina Wieda (Universität Speyer / Bertelsmann Stiftung) vorgestellt. Am Nachmittag eröffnete Christina Wieda die Diskussion über kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch. In einer World-Café-Diskussion entwickelten die Teilnehmer*innen konkrete Ideen, wie Familienunterstützung strukturell und finanziell besser in Recht und Gesellschaft verankert werden könnte.

Impulsvortrag: „Kommunale Finanzen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“

Dr. Till Nikolka vom Deutschen Jugendinstitut präsentierte Forschungsergebnisse zu kommunalen Finanzen und Angeboten der Kinder und Jugendhilfe (KJH). In die Untersuchung einbezogen waren Daten von öffentlichen Ausgaben der Verwaltungshaushalte anhand der Einnahmen- und Ausgaben-Statistik der KJH, Ausgaben aller öffentlicher Träger der KJH sowie Regionalkennzahlen der amtlichen Statistik (2015—2020). Diese Daten wurden jeweils anhand der Gesamtvolumina pro Einwohnerzahl auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte berechnet. Dr. Till Nikolka gab zu bedenken, dass Ausgaben von freien Trägern und Eigenfinanzierungen nicht in diesen Statistiken erfasst seien. Als Forschungsergebnis habe sich ein deutlicher Anstieg von Ausgaben über die Jahre gezeigt. Dieser sei unter anderem durch die Aufnahme vieler unbegleiteter geflüchteter Jugendlicher zu erklären. Ein weiteres Ergebnis seien die sehr stark variierenden Höhen der Ausgaben pro Einwohner*in. Die Forschungsergebnisse ließen erkennen, so unterstrich Dr. Till Nikolka, dass insgesamt nicht zu wenig Geld im System der KJH für Familien vorhanden sei. Finanzielle Ressourcen für Angebote der KJH seien jedoch in den Regionen sehr unterschiedlich verteilt. Beforscht wurden daher die kausalen Verbindungen zwischen kommunalen Strukturen und der Ausgestaltung der Finanzierung. Schlussfolgernd sei erkennbar: die Konkurrenz um Mittel und Ressourcen steige, je höher die Kommunen belastet seien. Das SGB II und die Hilfen zur Erziehung stünden in Konkurrenz um eine konstante Mittelversorgung. Dies erkläre sowohl die große Variation der einzelnen kommunalen Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung als auch den Anstieg der Mittelausgaben über die Zeit sowie die Varianzen auf der Bundes- und Landesebene. Entscheidend sei daher gewesen, bei der Ergebnisbewertung strukturelle Unterschiede der Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung sei der strukturelle Aufbau innerhalb der Kreise und die wahrgenommene Zuständigkeit der Jugendämter entscheidend.

Dr. Till Nikolka (DJI)

Einschränkend gab Dr. Till Nikolka zu bedenken, dass aufgrund der Datenlage bisher nur eine rein deskriptive Darstellung jedoch keine umfassende Analyse der Zusammenhänge möglich sei. So sei zum Beispiel in den amtlichen Statistiken der KJH keine Differenzierung der Mittelherkunft möglich. Eine interregionale Vergleichbarkeit sei daher nicht gegeben. Auch seien die Produktkataloge der KJH der einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich. Eine Datenerweiterung sei geplant, die zukünftig die Jahresrechnungsstatistiken der Kommunen sowie die Personalstatistik der nicht-stationären Einrichtungen der KJH berücksichtige. Zukünftig müsse die Datenqualität jedoch verbessert werden, um u.a. einzelne Themen der Sozialarbeit oder Finanzierungsvariationen, etwa die Kofinanzierung von Angeboten durch die Familien selbst, einzeln zu erfassen und auszuwerten.

Diskussion

Das Fachforum diskutierte die Ergebnisse von Dr. Till Nikolka insbesondere im Hinblick auf die Freiwilligkeit und die verpflichtenden Leistungen der Kommunen sowie auf die Herausforderungen föderaler Strukturen. Als problematisch wurde erkannt, dass laut den Ergebnissen primär die präventiven Maßnahmen von Kürzungen betroffen seien, bei invasiven Maßnahmen hingegen die Ausgaben stiegen. In diesem Zusammenhang wurde gefordert, dass es sei wünschenswert sei, empirisch zu belegen, dass höhere Ausgaben im präventiven Bereich Ausgaben im invasiven Bereich auf lange Sicht mindern.

Wahlmöglichkeit und Umsetzungspflicht

Die Freiwilligkeit und Verpflichtung der Länder und Kommunen zur Finanzierung und Ausgestaltung familiärer Unterstützungsstrukturen war Thema im Beitrag von Dr. Laura Castiglioni. Sie stellte den gesetzlich bindenden Rahmen des Bundes im § 16, SGB VIII vor, dessen rechtliche Stellung sowie die Rolle der Länder bei der Umsetzung. Dr. Laura Castiglioni stellte heraus, dass der allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien eine präventive Funktion zugeordnet sei. Die im Gesetzestext formulierte Konkretisierung der Erziehungshilfen begründeten dafür eine Verbindlichkeit (Sollpflicht). Rechtlich festgehalten sei ebenso in § 16, Abs. 1, dass die näheren Ausführungen durch das Landesrecht geregelt seien. Durch diese Kombination entstehe die Schwierigkeit, dass kein individueller Rechtsanspruch bestehe, der das Recht für Familien einklagbar machen würde. Die Rechtslage zeige weiterhin Überschneidungen der Paragrafen § 16 und § 17 des SGB V III, so dass es zu einem fließenden Übergang zwischen präventiven und invasiven Angeboten komme. Entscheidend sei daher, wie die Länder diese rechtliche Lage handhaben.

Wie es aussehen kann, wenn die Länder diese Ausgestaltungsmöglichkeiten nutzen, zeigten anschließend zwei länderspezifische Umsetzungsbeispiele:

1. Thüringen: Familienförderungssicherungsgesetz

Dr. Stefanie Hammer, Referentin für Familien- und Seniorenpolitik im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellte das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz (ThürFamFöSiG) vor. Das erste ThürFamFöSiG (2006) sei nach einem Paradigmenwechsel 2018 neu aufgestellt und nach einer Modellphase seit 2019 in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes sei eine bedarfsgerechte, Demografie feste und beteiligungsorientierte Familienförderung. Die Reform sei durch den Koalitionsvertrag 2014 angestoßen und unter Beteiligung aller Akteure entwickelt worden.

Dr. Stefanie Hammer (TMASGFF)

Der Paradigmenwechsel sei vom Land Thüringen als notwendig erachtet worden, um auf gesellschaftliche Veränderungen (z.B. neue Familienformen, demografischer Wandel) zu reagieren. Ein nun genutzter inklusiver Familienbegriff werde auch älteren Menschen gerecht, die jetzt explizit als Bestandteil der Familien verstanden würden. Um auch den heterogenen Lebensbedingungen in Thüringen (starke Stadt-Land-Unterschiede) gerecht zu werden, sei auf der Grundlage des Familienförderungssicherungsgesetzes eine regionale und überregionale Trennung der Familienförderung sowie eine regionale und überregionale Sozialplanung eingesetzt worden. Eine Bedarfsermittlung habe Aufschluss über unterschiedliche soziale Lagen gegeben. Durch den überregionalen Landesfamilienförderplan sowie einem überregionalen Landesfamilienrat wird die Finanzierung und Steuerung der Familienförderung auf überregionaler Ebene gewährleistet. Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ist für die Steuerung auf regionaler Ebene zuständig. Damit werden Projekte auf Mikro-, Meso- und Makroebene finanziert; auch die Finanzierung freiwilliger Leistungen ist möglich. Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte, welche die Mittel an die Träger weitergeben. Damit hat das Land die Steuerung der Ausgaben teilweise an die Kommunen abgegeben.
Erfolgsfaktoren des neuen Familienfördergesetzes, so Dr. Stefanie Hammer, seien insbesondere der politische Wille, die gesetzliche Festlegung der Fördersumme von 10 Millionen Euro sowie die Vorerfahrung im Bereich der Sozialplanung auf kommunaler Ebene durch die ESF-Förderungen. Als regionale erfolgreiche Formate nannte Dr. Stefanie Hammer Dorfkümmerer, Familienlotsen, mobile Familienzentren oder das Netzwerk Pflege.

2. NRW: Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen

Als zweites länderspezifisches Umsetzungsbeispiel stellte Christina Wieda von der Universität Speyer die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ aus NRW vor. Ziel sei, den Aufbau kommunaler, ämter- und rechtskreisübergreifender Präventionsketten zu fördern. In der Perspektive „vom Kind aus gedacht“ sollen so entlang des Lebenslaufes eines Kindes Präventionsketten ohne Brüche entstehen. Bis 2020 wurde die Landesinitiative durch die Bertelsmann Stiftung in der Modellphase forschend begleitet. Hinter der Idee der Modellinitiative, kommunale Angebote ineinandergreifen zu lassen, stehe der Gedanke, das Bundes- und Landesebene entlastet würden, wenn Prävention funktioniere.
Als Ergebnis des Projekts zeigte sich die Notwendigkeit eines „Ankerpunkts“ für die unterschiedlichen Lebensphasen. Regelinstitutionen (Schule, Kita, Jugendeinrichtungen) spielten daher für das Gelingen eine große Rolle. Elternbefragungen bestätigten außerdem die Bedeutung von Vertrauenspersonen. Problem sei nach wie vor die Versäulung der Institutionen auf EU-, Bundes- und Länderebene, die europäische Förderprogramme leider oft noch verstärkt würden. Im Ergebnis zeige sich, so Christina Wieda, dass gerade eine frühzeitig datenbasierte, bedarfsorientierte Planung Prävention begünstige.

Diskussion zum Thema Finanzierungsmodelle

In der anschließenden Diskussion wurde die „Pflichtleistung“ des § 16 im SGB VIII, insbesondere aber dessen mangelnde Umsetzung kritisch hinterfragt und diskutiert. In Folge der Novellierung des SGB VIII sei es die Aufgabe der Kreise und öffentlichen Träger, eine sozialräumliche Bestandsaufnahme zu machen und anhand der Themen, wie in SGB V III § 16 benannt, ihre Angebote zu gestalten. Wichtig sei außerdem, dass die Förderung von Familien selbstverständlich sein sollte und nicht an Defiziten festgemacht werden dürfe. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff „Prävention“ kritisch diskutiert, da dieser ein defizitäres Menschenbild reproduziere.
Als Umsetzungs-Barriere wurde erkannt, dass es keine oder zu wenig Anreize für Entscheidungsträger*innen gebe, die Maßnahmen umzusetzen. Präventive Effekte seien zu wenig sichtbar, um damit zum Beispiel Wahlkampf machen zu können. Um hier mehr Sichtbarkeit und damit Handlungsspielräume zu entwickeln, sei Forschung wichtig. Es wurde angeregt, dass das Deutsche Jugendinstitut sich stärker diesem Bereich zuwenden könnte. Letztlich sei aber für einen Paradigmenwechsel der Familienförderung vor allem ein entsprechender politischer Wille notwendig.

Impulsvortrag: „Von der Familie aus denken: Kommunales Handeln vor dem Hintergrund der Kooperationsgesetze im Sozialgesetzbuch (SGB)“

Christina Wieda stellte ihre Forschung am Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaften der Universität Speyer vor. Ausgangspunkt war die Aufgabenstellung laut Sozialgesetzbuch: Es solle dafür sorgen, dass jedem Kind die gleiche Voraussetzung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschaffen werde und die dafür nötigen Angebote rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Der Aufbau kommunaler, ämter- und rechtskreisübergreifender Präventionsketten entlang des Lebenslaufes eines Kindes seien dafür sinnvoll.

Hinsichtlich der Sozialgesetzgebung seien dafür die Rahmenbedingungen (Auskunfts-, Beratungs-, Hinwirkungs- und Kooperationspflichten) vorhanden und Präventionsketten damit sozialrechtlich gut verankert.
Kommunen seien im Sinne der freien Selbstverwaltung somit in der Lage, Gesetze umzusetzen. Ein Realitätscheck auf Grundlage des Berichts zur Kinderarmut und dessen Auswirkungen auf Teilhabe, Bildung, Wohlbefinden und Gesundheit zeige aber: hier gebe es Handlungsbedarf. Umsetzungsprobleme lägen im Föderalismus und in der Ausgestaltung des Verwaltungsrechts. Auch wenn ein Gleichbehandlungsgrundsatz bestehe, könne dieser nicht immer überall gleich wahrgenommen werden oder sei den Betroffenen nicht bekannt. Beispielsweise würden die Leistungen der Bildung und Teilhabe weniger in Anspruch genommen, als diese den Familien eigentlich zustünden.

World-Café

Im anschließenden World-Café diskutierten die Teilnehmer*innen des Fachforums an vier Tischen konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen. Diese bezogen sich jeweils auf die vier Ebenen: Bundesebene, Landesebene, kommunale Ebene und freie Akteurs-Ebene.

 

Abschlussdiskussion

„Was könnte direkt verändert werden?“, „Wer muss dafür aktiv werden?“ und „Was kann ich dafür tun?“ waren die einleitenden Fragen der Abschlussrunde, in der Elena Gußmann dazu einlud, die zuvor erarbeiteten Ideen zusammenzutragen. Als ein Ansatz wurde die Reformierung der föderalen Strukturen genannt, um zielgerichtet und ohne Reibungsverluste finanzieren zu können. Durch interkommunale Vernetzung, so ein weiterer Vorschlag, könnten sich Kommunen gegenseitig besser beraten und sich über gelingende Umsetzungspraktiken austauschen. Die Umverteilung von Finanzen sei jedoch ein zentraler Punkt, um strategisch anzusetzen: Konnexitätsprinzip und Kooperationsgebot wurden als wichtige Stichworte genannt, ebenso die Notwendigkeit eines Bundesrahmengesetzes und einer integrierten Sozialplanung. Inspiriert von den vorgestellten Familienfördergesetzen der Länder und deren positiven Effekten sowohl auf die strukturelle Fördersituation als auch auf die Sichtbarkeit von Familien auf politischer Ebene, wurde die Ausgestaltung eines Bundesfamilienfördergesetzes angedacht. Auf eine ganz andere Ebene zielte der Aufruf, mehr Aufmerksamkeit auf den Familienbegriff zu legen. Familie verwirkliche sich in einer Vielfalt von Erscheinungsformen und gehe durch viele verschiedene Lebensphasen (bspw. Pflegeaspekte), die zukünftig mehr in der Familienförderung berücksichtigt werden müssten. Familie solle neu gedacht, ihre Sichtbarkeit gestärkt werden. Familie als Verantwortungsgemeinschaft sei eine große, auch volkswirtschaftlich genutzte Ressource. Unbezahlte Sorgearbeit, die hauptsächlich immer noch von Frauen geleistet werde, sei weiterhin zu wenig berücksichtigt. Dies müsse sich in den politischen Entscheidungen widerspiegeln. Auch gelte es, die Wirtschaft mehr in die Verantwortung zu nehmen.

 

12. Juni 2024, Berlin: „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“ Fachtagung des Zukunftsforum Familie

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Auf der Fachtagung soll das Licht auf einen blinden Fleck geworfen werden, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche sollen insgesamt auf den Prüfstand gestellt und gefragt werden, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen.

Referent*innen sind unter anderem Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer).

Mehr Informationen finden Sie in Kürze auf der Website des Zunkunftsforum Familie.

 

Fachforum am 14. März 2023: „Familienunterstützung verzahnen, verknüpfen, entsäulen: Potenziale und Ansätze aus der Familienbildung“

14.03.2023 | Im Rahmen des zweiten Fachforums der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ kamen am 14. März 2023 knapp 50 Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen zusammen. Die Online-Veranstaltung thematisierte die Strukturen und Netzwerke von Familienunterstützung und fokussierte dabei insbesondere auf den Bereich der Familienbildung.

Wie wird Familienunterstützung organisiert? Welche Strukturen gibt es, die befördern oder verhindern, dass Angebote ineinandergreifen? Wie müssen Netzwerke strukturell gebaut sein, um Partizipation von Familien zu ermöglichen und Versorgungslücken zu schließen? Der Weg zu einer flächendeckend gelingenden Angebotslandschaft muss an den oft langfristig gewachsenen Strukturen ansetzen. Im System der unterstützenden Angebote spielt gerade die Familienbildung eine wichtige Rolle – historisch gesehen war es die Familienbildung, die stets auf neue gesellschaftliche Herausforderungen reagierte und so strukturelle Lücken auffangen konnte. Mit dieser Rolle gehen jedoch auch strukturelle Eigenheiten, Stärken und Schwächen einher. Das Fachforum hatte das Ziel, ausgehend von der aktuellen Lage der Familienbildung strukturelle Richtungsentscheidungen für familienunterstützende Angebote zu suchen. In einer Gesellschaft, in der sich sowohl Rahmenbedingungen als auch Ansprüche an Unterstützung dynamisch ändern, müssen Strukturen überdacht und angepasst werden.

Impulsvortrag: „Familienbildung – ein Modell für familienunterstützende Systeme?“

Anhand einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Evaluation der Familienbildung ermöglichte Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler (Technische Hochschule Köln) einen Einblick in das Arbeitsfeld und die aktuellen politischen Herausforderungen für die Familienbildung. Sie verdeutlichte, weshalb die Familienbildung ein weiblicher Arbeitsbereich sei und welche strukturell relevanten Konsequenzen sich daraus ergäben.

Die Familien und mit ihr die Familienbildung stehen laut Müller-Giebeler vor vielfältigen internen und externen Herausforderungen. Kritisch sei das Modernisierungsdefizit in der Familienbildung. Die Überzahl der kirchlichen Träger sei ein Indiz, dass sich die Trägerlandschaft nicht zusammen mit der Gesellschaft diversifiziere. Zudem stellten in der Personalstruktur erwerbstätige Mütter seit je her den größten Anteil. Aufgrund gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse habe sich die Rolle der Frauen jedoch gewandelt, weshalb sich die Möglichkeiten, sich ‚nebenfamiliär‘ zu engagieren, reduzierten. Diese gleichstellungspolitisch positive Entwicklung zöge somit personelle Engpässe nach sich, die durch externe Krisen wie zum Beispiel der Pandemie und der Inflation zugespitzt würden.

Frau Müller-Giebeler betonte das breite Spektrum an Alltagsthemen, die durch die Angebote der Familienbildung abgebildet würden. Dies stehe jedoch angesichts von unzureichenden Mitteln häufig im Konflikt mit der geforderten Professionalisierung. So sei zwar angesichts der Vielfalt der Herausforderungen und Themen eine Professionalisierung notwendig. Andererseits zeige sich jedoch, dass Beziehungen und idealistisches Engagement für eine erfolgreiche unterstützende Familienbegleitung weitaus relevanter seien. Wichtig sei es daher, auch bei einer Zunahme der Professionalisierung, die Stärke des (historisch) gewachsenen niedrigschwelligen Zugangs sowohl von Anbietenden als auch Annehmenden nicht aufzugeben. Hierfür seien die Netzwerke in den Sozialraum gut geeignet.

Als eine der neuen politischen Herausforderungen skizzierte Müller-Giebeler, dass das Selbstverständnis der Familienbildung zunehmend in Frage gestellt würde. Seit den 2000er Jahren gäbe es vermehrte Aufmerksamkeit für die Familienbildung. Jedoch rücke die Familie zunehmend Produktionsstätte von Humankapital in den Fokus statt als Ort kritischer Aufklärung und Bildung. Dies sei nicht mit der ursprünglichen Auffassung der Familienbildung vereinbar.

Für die Familienbildung betonte sie folgende charakteristische Strukturmerkmale:

  • gute Netzwerkstrukturen in den Sozialraum
  • hoher Idealismus als Arbeits- und Motivationsfaktor
  • authentische Arbeitsweise nah am lebensweltlichen Geschehen
  • relativ wenig Professionalisierung und relativ wenig hauptberuflich Angestellte
  • historisch gewachsene Peer-to-Peer-Ansätze
  • hohes Vertrauen der Zielgruppen

Diskussion: „Neue Anforderungen an Familienbildung“

Im Anschluss diskutierte das Fachforum die genannten vielfältigen Ansätze der Familienbildung.
Vielversprechend und gleichzeitig kritisch wurde der Ansatz der Familienbildung als „dritter Sozialraum“ gesehen, da die Familienbildung nachweislich überwiegend von Familien der Mittelschicht genutzt werde. Entsprechend spiegele der Sozialraum der Familienbildung nicht die gesellschaftliche und familiäre Heterogenität wider. Gleiches gelte entsprechend für das Personal. Ungelöst bliebe daher auch die Frage nach einer heterogenen Trägerlandschaft: Wie kann die Trägerlandschaft diverser werden? Als größtes Problem wurden die prekären nebenberuflichen bzw. nebenfamiliären Arbeitsbedingungen in der Familienbildung diskutiert. Diese Form der Nebenberuflichkeit könne hier nur unter Bedingungen „echter Selbstständigkeit“ mit entsprechend hohen Honoraren erhalten werden.

Hinsichtlich des angesprochenen strukturellen Dilemmas der Familienbildung sei einerseits sei eine Spezialisierung notwendig, um sich den Bedürfnissen der Familien besser anzupassen. Andererseits sollten breite und niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden, die von im Sozialraum angebundenen und vernetzten Akteuren gestaltet werden. Angemerkt wurde, dass die Geschichte der Familienbildung zugleich auch eine Geschichte der Frauenbildung und Frauenselbstbildung sei. Dies sei eine große Stärke – informelle Bildung solle eine höhere Anerkennung bekommen.

Einigkeit bestand in der Forderung, dass in der Familienbildung die häufige prekäre Beschäftigung von Frauen beendet werden müsse. Auch die Rolle des Ehrenamts wurde diskutiert: Es sei problematisch, wenn staatliche Aufgaben an das Ehrenamt ausgelagert würden, ohne dafür gleichzeitig gute Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde geäußert, dass die Familienbildung mit der Ehrenamtlichkeit im Prinzip von Familien selbst finanziert würden: Schließlich sei davon auszugehen, dass ehrenamtliche Tätigkeit Frauen meist nur dann möglich sei, wenn sich ich auf einen „Ernährer der Familien“ stützen könnten.

Austausch in Kleingruppen: „Unausgeschöpfte Potenziale“

Im zweiten Teil des Fachforums vertieften die Teilnehmer*innen herausfordernde Aspekte der Familienbildung anhand vier verschiedener Themen: Netzwerkarbeit, Personalstruktur, Digitalisierung und gesetzliche Ausgestaltung. Ein- und angeleitet wurde der Austausch von Themenpatinnen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie.

Arbeitsgruppe 1: „Kommunale Netzwerke“

Nach einer kurzen Eröffnung der Fragestellung durch Britta Kreuzer (LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen) diskutierte die Kleingruppe die Rolle der Sozialraumorientierung für die Angebotsstrukturen von Familienunterstützung sowie die Bedingungen guter Zusammenarbeit zwischen Akteuren auf kommunaler Ebene.

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Es wurde betont, dass es eine verantwortliche Stelle geben müsse, die die Angebote kontinuierlich koordiniert, Netzwerke pflegt und um die Bedarfe der Familien weiß. Gesetzlich sei diese Rolle seit in Kraft treten des KJSG 2021 den Jugendämtern zugeschrieben – jedoch setzten nicht alle diesen Auftrag um. Hier brauche es länderübergreifenden Austausch, um gelingende Abläufe bekannt zu machen: So arbeite beispielsweise das bayerische Landesjugendamt eng mit den kommunalen Jugendämtern zusammen, um auf Bedarfslagen mit passenden Angeboten reagieren zu können und Ungleichgewichte in der regionalen Abdeckung abzubauen. Diskutiert wurde, inwiefern eine gute Vernetzung kommunaler Akteure wie z.B. dem Quartiersmanagement, der Gemeinwesenarbeit oder Beratungsstellen Zugang zu Personen schaffen kann, die sonst eher selten erreicht werden –sowohl als Nutzende als auch als potenzielle Familienbildner*innen, z.B. als Trainer*innen, Referent*innen oder Elternbegleiter*innen.

 

Arbeitsgruppe 2: „Personalstruktur in der Familienbildung mit Blick auf den Gender-Aspekt“

Die Kleingruppe rekapitulierte nach einem einleitenden Impuls von Ulrike Stephan (eaf | evangelische arbeitsgemeinschaft familie), dass sich Familienbildung durch einen strukturell bedingten hohen Anteil von (fluktuierenden) Teilzeit- und Honorarkräften sowie Ehrenamt auszeichne.

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Zudem sei aus historischen und strukturellen Gründen der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch.  Vor diesem Hintergrund diskutierte die Kleingruppe die Dilemmata, die mit der strukturellen Verquickung von gesellschaftlichen Rollenbildern, (familien-)ökonomischen Realitäten und gesetzlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Als besonders frustrierend wurde der Umstand genannt, dass diese, aus gleichstellungspolitischer Sicht untragbaren, Schräglagen in der Familienbildung selbst reproduziert würden: Frauen beschäftigten Frauen prekär. Durch die aktuelle Förderstruktur würden für die Familienbildung eben jene Frauen gewonnen, die Teil eines Familienbildes sind, das aus familienpolitischer Sicht immer weniger zu halten sei. Als wichtigste Stellschraube wurde die tarifgerechte Bezahlung genannt. Auf diese Weise könne (weiblicher) Altersarmut entgegnet werden und die Berufe würden für Männer attraktiver. Als weitere Stellschraube wurde die Sichtbarkeit der Familienbildung identifiziert – so gebe es zwar immer mehr männliche Fachkräfte, die in der Sozialen Arbeit oder als Erzieher arbeiteten, die Familienbildung sei aber in der Ausbildung als Arbeitsfeld zu wenig wahrnehmbar.

Das Problem sei außerdem, dass mit dem gesellschaftlichen Wandel von Rollenbildern, aber auch den aktuellen ökonomischen Herausforderungen (Stichworte Pandemie, Inflation) die Zahl der Ehrenamtlichen deutlich zurückgehe. Hier entstehe durch den Wegfall des freiwilligen Engagements eine sehr große Lücke, mit der man umgehen müsse. Hierfür könnten zum Beispiel die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Bereitstellen von finanziellen Mitteln Ansatzpunkte sein. Hilfreich sei auch eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und politische Ermöglichung von Lebensrealitäten, in denen Zeit und Raum für ehrenamtliches Engagement bliebe.

 

Arbeitsgruppe 3: „Digitalisierung“

Dr. Susanne Eggert (JFF | Institut für Medienpädagogik) leitete in die Diskussion mit der Frage ein, wie Digitalisierung sinnvoll strukturell in der Familienbildung verankert werden könnte.

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Übersichtsportale, eine digitale Angebotsstruktur, die Bewerbung der Angebote über Social Media: Digitalisierung biete auf verschiedenen Ebenen Chancen, Familienunterstützung wirksamer zu gestalten. Mit digitalen Angeboten könnten auch Personen erreicht werden, die bisher eher selten Angebote wahrgenommen hätten. Insgesamt seien bspw. mit der digitalen Familienbildung überproportional viele Männer erreicht worden. Auch Alleinerziehenden erhöhe ein digitaler Zugang die Teilnahmemöglichkeiten. Einschränkend wirke die digitale Ausstattung von Familien: Nicht alle Familien hätten die notwendige Hardware oder mediale Kompetenz um digitale Angebote entsprechend zu nutzen. Gerade im ländlichen Raum fehle oft die notwendige Internetverbindung.

Die Diskussionsrunde stellte fest: Digitalisierung gelte es zu gestalten. Hier könne viel aus der Corona-Zeit gelernt werden. Ebenso könnte an die bestehenden Kompetenzen der Eltern und damit bereits an verfügbare Lösungen gedacht werden. Dies ermögliche einen niedrigschwelligen Einstieg und knüpfe zugleich an die Lebenswelt der Zielgruppen an. In der Diskussion blieb jedoch die Blickrichtung offen: Sollten Familien für digitale Formate „fit“ gemacht werden, in dem Geräte, Software, Anwendungen, Kompetenzen, etc. verbessert werden? Oder sollten sich die Formate an den bestehenden Ressourcen der Familien orientieren? Es brauche digitale Lösungen, die technisch und im Sinne der Handlungskompetenz für die Familien leicht erreichbar seien. Dazu müssten digitale Angebote professioneller aufgebaut sein. Als Vorteil benannten die Diskutierenden, dass zielgruppengerechte Informations- bzw. Qualifizierungsangebote (z.B. für Multiplikator*innen und Eltern/Familien) digital gut angepasst werden könnten. Eine Verlagerung der Angebote ins Digitale sei sehr sinnvoll – jedoch nur unter der Voraussetzung, die Technikausstattung, Internet-Abdeckung, Datenschutz, Know-How, etc. sei gegeben. Die Teilnehmer*innen betonten zuletzt, dass sich viele positive soziale Wechselwirkungen des direkten Kontakts nicht in den digitalen Bereich übertragen ließen, Digitalisierung aber die Chance biete, die Vielfalt der Familienbildung sichtbar zu machen.

 

Arbeitsgruppe 4: „Gesetzliche Ausgestaltung“

Braucht es Nachbesserungen in den gesetzlichen Regelungen – wenn ja, welche? Wo sind konkrete Baustellen, woran wird gearbeitet? Sandra Clauß (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter) eröffnete die Diskussion mit einer generellen Einordnung der Lage der Familienbildung in Deutschland

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Sie erinnerte daran, dass es landesspezifisch sehr unterschiedliche Umsetzungen gebe. Eine gesetzliche Grundlage für die Familienbildung bestehe derzeit nur in Berlin: das Familienfördergesetz von 2019. Das Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien solle die Qualität und die Finanzierung der Angebote der Familienförderung und damit auch der Familienbildung im Land Berlin sichern. Andere Länder wie Baden-Württemberg erarbeiteten derzeit vergleichbare Gesetzesentwürfe. Deutlich wurde, dass diese Unterschiedlichkeit besonders in finanzieller Hinsicht zu unterschiedlichen Ausgangslagen führe. Projektfinanzierungen, oft über Drittmittelförderungen, sei in vielen Ländern üblich, obwohl die Familienbildung eine stabile Grundfinanzierung benötige. Problematisch sei insbesondere die Notwendigkeit der Eigenanteile in der Projektfinanzierung. Diese könne insbesondere von kleineren Trägern oft nicht geleistet werden. In der Diskussion wurde betont, dass die Bedarfe aller Familien berücksichtigt werden müssten. Sinnvoll sei daher eine am Sozialraum orientierte Steuerung durch das Jugendamt. Problematisch sei, dass Familien auch sozialräumlich nicht immer erreichbar seien. Der Vorschlag, Programme für verschiedene Zielgruppen themenspezifisch zu konzipieren, wurde von den Teilnehmer*innen kontrovers diskutiert. Eine Ausrichtung nach aktuellen Themen sowie Programme für verschiedene Zielgruppen würde die Finanzierung noch komplizierter machen. Ein Perspektivwechsel hin zur Bedarfsorientierung ermögliche eine präventive Steuerung (wie in Berlin), in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Zukünftig sei zudem denkbar, Familienbildung als aufsuchende Komm- und Gehstrukturen zu entwickeln. Alle genannten Veränderungen seien mit der jetzigen Ausgestaltung des Paragraph § 16 des SGB bereits möglich. Es sei keine Frage der finanziellen Ausstattung, sondern des politischen Willens.

 

Abschlussdiskussion im Plenum

Abschließend wurde in großer Runde diskutiert, inwiefern Stärken der Familienbildung auch auf andere Bereiche der Familienunterstützung übertragbar seien. Diese Transferfrage offenbarte gleich zwei Herausforderungen: Erstens seien die sehr heterogenen Strukturen der Familienbildung – die diverse Trägerlandschaft, die länderspezifischen Umsetzungen, die verschiedenen lokalen Gegebenheiten – kaum zu überblicken. Dadurch würde die Suche nach generellen Aussagen oder Lösungsansätzen erschwert. Zweitens würde die Familienbildung durch historisch gewachsene Spezifika charakterisiert, die heute im Rahmen von sich verändernden Bedingungen und wachsenden Ansprüchen unter starkem Druck stünden. Deutlich wurde, dass gerade der Bereich der Familienbildung strukturell von gesellschaftlichen Verhältnissen – Familienmodell, Geschlechterrollen, Bildungsbegriff – abhängig ist. Dies sind Problematiken, die nicht allein durch Richtungsentscheidungen innerhalb der Institutionen aufgelöst werden können. Ein politischer gesamtgesellschaftlicher Diskurs ist ebenfalls dafür zwingend notwendig.

Impulsworkshop am 28. Februar 2023: „Wenn die Familien wüssten, was wir in unseren Projektanträgen über sie schreiben, würden sie nicht mehr kommen“

Berlin, 20.03.2023 | Sprache in der sozialen Arbeit mit Familien – darüber wurde in einem Impulsworkshop des Bundesforums Familie am 28. Februar gesprochen. Er schloss sich an das Fachforum „Ansprache & Werthaltungen in der Familienunterstützung“ vom 20. Oktober 2022 an. Welche Wirkung kann Sprache haben und wie kann die Arbeit mit und für Familien durch eine sensible Sprache erleichtert werden? Hierzu diskutierten knapp 40 Teilnehmende online mit dem Referenten Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf.

Zu den Teilnehmenden zählten neben Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie auch Studierende und Kolleg*innen von Christian Nixdorf. Nach der Begrüßung vergegenwärtigte Projektkoordinatorin Elena Gußmann den Ursprung der Idee zu diesem Workshop.

Einleitung: Sprache im Fokus

Der Impulsworkshop sei eine Ergänzung zum Fachforum Ansprache & Werthaltungen am 20. Oktober 2022, so Elena Gußmann. Hier war das Thema Sprache kaum thematisiert worden – zumindest nicht systematisch. Punktuell wurde das Thema jedoch gestreift: So habe die Referentin Elizaveta Khan vom Integrations-Haus Köln betont, dass ihr Team den Begriff „Integration“‘ zwar ablehnen würde, ihn aber dennoch zur Ansprache ihrer Zielgruppe verwendete. Der Effekt dieses Signalwortes „Integrationdas ist was für uns, hier werden wir gemeint, da gehen wir hin“ sei hier in der Abwägung wichtiger als die korrekte Bezeichnung dessen, was in dieser Einrichtung gelebt werde. Ebenso berichtete Elizaveta Khan von einem täglichen sprachlichen „Spagat“: Sie müssten in Berichten und Anträgen die Klient*innen als defizitär darstellen, weil für die Behebung akuter Missstände eher Gelder flössen als für Präventivangebote. Aus diesem „2-Sprachen“ bzw. „2-Adressat*innen-System“ stamme der zugegebenermaßen etwas lange Titel dieser Veranstaltung, in der die Sprache im Zentrum stehe.

Impulsvortrag: Sprache und deren Wirkung im Sozialwesen

Der Workshop begann mit einem Impulsvortrag von Christian Nixdorf. Als Sozialwissenschaftler, Organisationspädagoge und Sozialarbeiter unterrichtet er als Professor für Soziale Arbeit und Integrationsmanagement an der Hochschule der Wirtschaft für Management in Mannheim. Er ist Autor des Buches „Sprachverwendung im Jobcenter – Wenn Kunden keine Kunden sind“ (2020). Für einen Kommentar war Sandra Clauß vom Landesjugendamt Rheinland und dem Beirat des Bundesforums Familie eingeladen, bedauerlicherweise konnte sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.

Der Titel des Vortrags von Christian Nixdorf lautete „Sprache und deren Wirkung im Sozialwesen“. Christian Nixdorf stellte zu Beginn die These auf, dass der Sprache im Sozialwesen eine herausragende Bedeutung zukomme. Sozialarbeitende seien darauf angewiesen, dass Klient*in­nen bereit sind, mit ihnen zu sprechen. Diese Bereitschaft werde durch die Art beeinflusst, wie mit und über Klient*innen gesprochen wird. Kleine Unterschiede im Formulieren könnten große Wirkung haben – im Positiven wie im Negativen.

Sozial schwach: Unwort oder nicht?

Christian Nixdorf stellte Aussagen aus dem Bereich der sozialen Arbeit zum Ausdruck „sozial schwach“ vor (s. Präsentation, Folie 5) und fragte die Teilnehmenden: Wie verstehen Sie diesen Ausdruck „sozial Schwache“? Die Teilnehmenden antworteten:

  • „Menschen mit wenig sozialer Kompetenz und Empathie“
  • „Menschen mit wenig Empowerment, die kommen mit ihrem Leben nicht klar, brauchen Hilfe; aber besser wäre es, Elon Musk als sozial schwach zu bezeichnen“
  • „Menschen, die nicht sozial kompetent sind und andere ausgrenzen“
  • „Menschen, die sich nicht sozial verhalten.“

Christian Nixdorf bestätigte diese Assoziationen, die auftreten, wenn insbesondere in den Medien Arme als „sozial Schwache“ bezeichnet würden. In der Soziologie jedoch sei der Begriff nicht abwertend, sondern neutral beschreibend gemeint. In der Netzwerkforschung beziehe sich soziale Schwäche nicht auf individuelles (Fehl)verhalten, sondern auf das Fehlen von Strukturen und Kontakten, mit denen man Interessen durchsetzen oder Gehör finden kann. Arme hätten genauso wie andere Menschen starke soziale Beziehungen in ihrem nahen Umfeld (Familie, Freundschaften), aber weniger an schwachen sozialen Beziehungen und losen Kontakten zu Personen, die ihnen bei der beruflichen Entwicklung oder anderen Herausforderungen hilfreich sein können (Anwält*innen, Universitätsangehörige, Führungskräfte usw.). Arme oder in diesem Sinne sozial schwache Menschen seien strukturell benachteiligt.

Die Rahmung unserer Worte macht den Unterschied

Christian Nixdorf nannte weitere Beispiele für Ausdrücke und Formulierungen, die je nach fachlichem Hintergrund oder Milieu unterschiedlich aufgefasst würden. Auf die divergenten Verständnisse von sprachlichen Ausdrücken zu achten, sei im Sozialwesen sehr wichtig, so Nixdorf, weil das Sozialwesen oft mit Menschen zu tun habe, die Abwertung erfahren oder psychisch krank sind. Sie seien daher in besonderem Maße auf Sprache sensibilisiert. Es mache z. B. einen Unterschied, ob man sagt „Frau S. ist hilflos“ oder „Frau S. benötigt viel Unterstützung.“ Der Ausdruck „Systemsprenger“ wecke Zerstörungsassoziationen, wo eher Hilfeassoziationen angebracht wären.

Warum Worte im Sozialwesen so wichtig sind. Folie.

Die Herausforderung hierbei bestehe darin, dass das Reden von einer Normalität nötig ist, um einen Vergleichsmaßstab zu haben – das impliziere aber auch, dass das, was dieser Normalität nicht entspricht, anormal (und behandlungsbedürftig) sei. Probleme sollten benannt werden, aber um negative Assoziationen insbesondere bei den Klient*innen zu vermeiden, sollte auf die Rahmung oder Einbettung (engl. Framing) geachtet werden.

Framing/Rahmung „bezeichnet den Effekt, dass ein und dieselbe inhaltliche Information vom Empfänger unterschiedlich aufgenommen wird, je nachdem, wie sie (z. B. positiv oder negativ) formuliert oder (mit unterschiedlichen Begleitinformationen) verknüpft wird.“ (Schubert & Klein 2020)

Beispiel: Soziales Netz oder soziale Hängematte? Bei „soziales Netz“ sei das Framing Absicherung, die Wirkung Neutralität oder Zufriedenheit. Bei „soziale Hängematte“ hingegen sei das Framing Ausnutzung, und die Reaktion Wut über die „Sozialschmarotzer*innen“.

Christian Nixdorf führte diverse Begrifflichkeiten an, die Handlungsweisen und Überzeugungen professioneller Sozialer Arbeit beschreiben, wie Lebensweltorientierung, Ressourcenorientierung, Empowerment, etc. Diese Begriffe seien positiv besetzt und würden die Fähigkeiten der Klient*innen betonen. In der Praxis spräche man in der Sozialen Arbeit aber oft negativ über Klient*innen – das sei jedoch keine Anklage, denn es gebe Gründe dafür, z. B. Anreize bei der Antragstellung.

Fazit: Sprachsensibilität erleichtert die Arbeit

Sozialpädagogisch angemessen sei es, achtsam zu reflektieren, was trotz der Probleme noch alles möglich wäre – und das sprachlich abzubilden. Sprachsensibilität bedeute nicht Selbstzensur. Der Vorwurf der Sprachpolizei verkenne, dass es etwas mit Wertschätzung zu tun habe, wie gesprochen wird. Sprachsensibel vorzugehen sei gerade im Sozialwesen hilfreich, weil viele Klient*innen sie in ihrem Leben sonst oft eher selten erfahren. Eine sprachsensible Rahmung bedeute keinesfalls, alles durch die rosarote Brille zu sehen und Probleme schönzureden oder zu leugnen. Aber eine wirksame Unterstützung sei kaum möglich, wenn unsere Sprache zu sehr problemgeprägt sei. Klient*innen helfe eine lösungsorientierte Rahmung, da diese Machbarkeitsassoziationen wecke.

Diskussion: Menschenrechte der Kund*innen

Im Anschluss diskutierte die Runde zunächst, ob der Ausdruck „Kund*in“ für Unterstützungsnehmer*innen adäquat sei. Diese benenne die Menschen richtig als als Inanspruchnehmer*innen von Leistungen. Christian Nixdorf wies darauf hin, dass die „Kund*innen“ nur leider die Leistung oft nicht ablehnen dürften und dieser Umstand in dem Begriff nicht abgebildet werde. Eine andere Teilnehmerin hielt den Ausdruck „Kunde/Kundin“ für schwierig, „Ratsuchende“ sei besser geeignet als „Klient*innen“. Auch von „ALG II“ statt von „Hartz IV“ zu sprechen, mache etwas mit den Menschen.

Wie lassen sich nicht nur Fachkräfte, sondern auch große Träger für diese sprachlich wirkmächtigen Feinheiten sensibilisieren? Christian Nixdorf schlug vor, mit gutem Beispiel voranzugehen und in Briefen und Gesprächen auf eine sensible Sprache hinzuweisen. In seiner Zeit im Jobcenter habe er Briefe an die Leitung geschrieben und damit eine Änderung der Begriffe in offiziellen Schreiben erwirkt. Elena Gußmann fragte, ob es einen Code of Conduct oder Leitfaden gebe, der zu empfehlen sei. Christian Nixdorf nannte den Sprachleitfaden der Bundesagentur für Arbeit.

Fazit der Diskussion: an vielen Stellen intervenieren

Aus der Runde wurde auf das Problem hingewiesen, dass Alleinerziehende in der meist verwendeten Sprache oft kaum vorkämen, sie würden nicht mitgedacht. Hier müsse es eine Änderung geben, besonders in der Politik. Eine angemessene Sprache müsse als Menschenrecht gelten. Vorgeschlagen wurde, dass die Runde einen Brief an die Politik und die Medien für mehr Selbstreflektivität in der Sprache im Sozialwesen formulieren solle. Die Soziale Arbeit müsse sich ebenfalls verändern, das wäre eher intern zu bewerkstelligen. Christian Nixdorf teilte die Einschätzung, dass hierin eine große Chance läge – es sei auch die Verantwortung der Verbände. Man müsse selbst – da, wo man ist – aktiv werden und nicht auf die Aktivität von Anderen warten.

Download: Prof. Dr. Christian Philipp Nixdorf: „Sprache und deren Wirkung im Sozialwesen“ (Präsentation, 28.02.2023)

04./05. September 2023, Hannover: „Hybride Familien? Familienbildung und -beratung digital“ Fachtagung des Deutschen Vereins

Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
„Hybride Familien? Familienbildung und – beratung digital“| 04. – 05. September 2023 | Ganztags | Wyndham Hannover Atrium | Karl Wiechert-Allee 68, Hannover

Digitale Angebote sind aus der Familienbildung und -beratung nicht mehr wegzudenken und werden spätestens seit der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt. Auch die Ergebnisse der Erhebung im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Familienberatung in Deutschland verweisen auf die Notwendigkeit, diese Angebote auszubauen und auf die Chancen die damit verbunden sind, möglichst viele Familien zu erreichen. Der Deutsche Verein möchte auf einer Fachtagung verschiedene best practice Beispiele vorstellen und gemeinsam mit Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Familienförderung, Familienbildung und Familienberatung über die Herausforderungen und Chancen solcher Angebote diskutieren.

Anmeldung bitte bis: 04.07.2023, 23:59 Uhr
Mehr Informationen auf der Website des Deutschen Vereins

Viel Austausch und wichtige Einblicke bei Fachforum „Familienzusammenführung von Geflüchteten“

Berlin, 03. Mai 2017:
Was bedeutet es konkret für eine Familie, wenn sie den Prozess der Familienzusammenführung durchläuft? Wo liegen bei der Familienzusammenführung von Geflüchteten in der Praxis die Spannungsfelder und Herausforderungen? Was müsste in der Handhabung der Familienzusammenführung verändert werden? Über diese und weitere Fragen diskutierten die rund 40 Teilnehmer_innen beim Fachforum „Familienzusammenführung von Geflüchteten“ des Bundesforums Familie am 03. Mai 2017.

Die Veranstaltung wurde eingeleitet von einer thematischen Hinführung „Familienzusammenführung als familienpolitisches Thema?“ von Hiltrud Stöcker-Zafari (Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.). Darin erläuterte sie das Spannungsverhältnis der Zuständigkeiten beim Thema Familienzusammenführung zwischen Familienpolitik und Innenpolitik und gab einen kurzen historischen Einblick in Familienzusammenführungsprozesse der letzten 40 Jahre in Deutschland. Abschließend ging sie auf die besondere Bedeutung ein, die der Familiennachzug bei Geflüchteten für das Ankommen in einer Gesellschaft hat.

Es folgte ein Impulsreferat von Rebecca Einhoff (UNHCR) zum Thema „Familienzusammenführung von Flüchtlingen: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Hindernisse“ (PDF). Dabei gab Rebecca Einhoff einen Überblick über die völkerrechtlichen Grundsätze zur Familienzusammenführung und erläuterte die unterschiedlichen Definitionen des Familienbegriffs der verschiedenen internationalen Konventionen, Institutionen und Organe. Einhoff berichtete, dass die Einheit der Familie in völkerrechtlichen Dokumenten zwar geschützt werde, „Familienzusammenführung“ jedoch in nur wenigen Dokumenten ausdrücklich Erwähnung finde. Sie stellte ausführlich die völkerrechtlichen, europäischen und nationalen Grundsätze zur Familienzusammenführung dar und verdeutlichte, unter welchen Voraussetzungen sie möglich sei und welche Bestimmungen dabei gelten. Dabei wies sie darauf hin, dass es in der Praxis der Familienzusammenführung große Probleme vor allem mit den unterschiedlichen Terminvergabesystemen und den langen Wartezeiten auf Termine und Verfahren gebe. Auch die praktische Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen (insbesondere im Libanon und der Türkei) stelle oftmals ein großes Hindernis für eine rasche Familienzusammenführung dar.

Anschließend ging Einhoff näher auf aktuelle rechtliche Probleme in Deutschland aus Sicht von UNHCR ein, die vor allem mit der engen Definition des Familienbegriffs (z.B. der Schwierigkeit, Geschwisterkinder von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) gemeinsam mit den Eltern nachziehen zu lassen) sowie auch mit der aktuellen Aussetzung der Familienzusammenführung von Personen mit subsidiärem Schutz zusammenhängen. Auch die Zumutbarkeit der Pass- und Dokumentenbeschaffung (Identitätsnachweis, Nachweis der familiären Verbindungen) und alternative Formen der Glaubhaftmachung seien problematisch. Zum Abschluss gab Einhoff einen kurzen Exkurs zu den Grundsätzen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung und zu anderen Aufnahme- bzw. Einreisemöglichkeiten für Familienangehörige (Resettlement, Humanitäre Aufnahmeprogramme, Aufnahmeprogramme der Bundesländer etc.).

In Anschluss fand die anregende Podiumsdiskussion „Familienzusammenführung von Geflüchteten: Chancen und Herausforderungen“ mit Karim Al Wasiti (Flüchtlingsrat Niedersachsen), Mohammed Jouni (Jugendliche Ohne Grenzen), Sebastian Muy (BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen), Gerhard Scholz (Ausländerbehörde München) und Ulrike Wolz (Landesjugendamt Berlin) statt.

Gerhard Scholz, der seit 1992 in der Ausländerbehörde München arbeitet, beschrieb die enorme Erhöhung des Arbeitsumfangs und die damit einhergehenden großen personellen Herausforderungen, die mit dem aktuellen Anstieg der Anzahl Geflüchteter aus Syrien einhergingen. Er berichtete von teilweise sehr langen Wartezeiten für die Familienangehörigen bei den Auslandsvertretungen, denen dann wiederum lange Bearbeitungszeiten bei den Ausländerbehörden folgen würden, sodass der Prozess des Familiennachzugs insgesamt zu lange dauere.

Dabei sei das grundsätzliche Problem des Zuzugs nicht neu. So sei es gleich zu Beginn seiner Arbeit bei der Ausländerbehörde im Zuge der Balkankrise zu einer großen Zuwanderung von geflüchteten Familien gekommen. Einige Aspekte hätten sich jedoch seit der damaligen Zeit verbessert, beispielsweise sei das Thema Beschäftigung von Geflüchteten viel besser aufgegriffen worden. Auch die Einsicht, dass Deutschland Zuwanderer_innen brauche, habe sich deutlich zum Positiven gewandelt. Vieles sei jedoch nach wie vor verbesserungsfähig: wünschenswert wären z. B. Verwaltungsanweisungen oder eine entsprechende Gesetzgebung, die mehr Klarheit in die Familienzusammenführung bringen würde, vor allem beim Thema Nachzug von Geschwisterkindern.

Sebastian Muy stellte seine Arbeit beim Beratungszentrum BBZ vor, wo er seit Oktober 2014 tätig ist. Die größte Gruppe, die er dort berate, seien syrische Geflüchtete. Er habe im Prozess der Familienzusammenführung Wartezeiten von 15 Monaten bis zu zwei Jahren miterlebt. Daneben stelle die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten eines der größten Probleme dar. Dies sei vor allem für unbegleitete Jugendliche und deren Familien hoch problematisch, da diese nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Anspruch auf Nachzug der Eltern verlören. Er betonte, dass Familiennachzug oftmals auch außerhalb der Kernfamilie von den Geflüchteten erwünscht sei. Dass dem nicht stattgegeben wird, liege am engen Familienbegriff des Aufenthaltsgesetzes und der restriktiven Auslegung der bestehenden Härtefallregelungen. In jüngster Zeit würden die Behörden zunehmend die Visaanträge von Geschwistern von UMF ablehnen und damit selbst Kernfamilien auseinanderreißen.

Muy wünschte sich, dass Gesetze, Behörden und Gerichte den Familien jenen Wert beimessen, den sie – unter anderem nach der UN-Kinderrechtskonvention – tatsächlich haben, anstatt Familien auseinander zu reißen. Dabei müsse die Situation der Familienangehörigen im Ausland ebenso berücksichtigt werden wie die emotionale Belastung und der Druck, dem sich insbesondere unbegleitete Minderjährige in Deutschland ausgesetzt fühlten. Viele wagten es daher nicht, ihren Eltern das Ausmaß der Hürden und Schwierigkeiten zu berichten. Dies stelle oftmals eine Zerreißprobe für die gesamte Familie dar.

Karim Al Wasiti berichtete, dass die Familienzusammenführung ein wichtiges Arbeitsfeld des Flüchtlingsrats Niedersachsen sei und er das Thema seit Anfang der Krise in Syrien intensiv begleite. Seit Anfang 2016 arbeite er sogar hauptsächlich im Thema Familienzusammenführung zu anerkannten Flüchtlingen in den Feldern Beratung, Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Flüchtlingsrat formuliere durch enge Begleitung dieses Prozesses politische Forderungen, damit das Recht auf Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschützte nicht durch jahrelange Wartezeiten, bürokratische Hürden und gesetzliche Verschärfungen auf die lange Bank geschoben werde. Zusammen mit anderen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtverbänden und Kirchen habe der Flüchtlingsrat daran gearbeitet, dass Angehörige von syrischen Geflüchteten in Deutschland durch Aufnahmeprogramme einreisen könnten.

Al Wasiti kritisierte, dass viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland hätten, diesen aufgrund immenser bürokratischer Hürden nicht einlösen könnten. So seien 200.000 Menschen aus Syrien und dem Irak nach Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 2016 in Deutschland anerkannt worden, während im selben Zeitraum nur 48.000 Visa an die anspruchsberechtigten Angehörigen erteilt worden seien. Er bemängelte ebenfalls, dass seit Sommer 2016 neue Dimensionen der Verhinderung von Familiennachzug zu UMF durch Ausnutzung von Gesetzeslücken durch das Verwaltungshandeln zu beobachten seien. Dabei würden den Eltern dieser UMF Visa erteilt, den minderjährigen Geschwistern aber nicht. Deshalb stünden diese Eltern oftmals vor einer schwierigen Entscheidung: Sie müssten sich zwischen dem Zusammenleben mit einem Teil ihrer Kinder und dem Zusammenleben als Ehepaar entscheiden. Er appellierte dementsprechend deutlich an die Familienverbände, sie sollten verstärkt zusammenarbeiten und ihre Forderungen deutlich lauter werden lassen.

Ulrike Wolz stellte dar, dass in ihrer Arbeit beim Landesjugendamt Berlin die hochgradig schutzbedürftigen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von besonderer Relevanz seien. Das Landesjugendamt sei zunächst für sie zuständig und übernehme dann die Verteilung auf die Bezirke. Auch in ihrer Arbeit sei Familienzusammenführung bislang kein großes Thema gewesen. Nun schlage es immer mehr auf, denn die meisten UMF äußerten sehr rasch den Wunsch nach Familiennachzug. Problematisch sei aber auch die innerdeutsche Familienzusammenführung, da im Gesetz nicht näher definiert sei, wer genau als Verwandte_r gelte und wer nicht. Eine Zusammenführung sei dadurch in manchen Fällen ausgeschlossen gewesen, auch wenn es tatsächlich Verwandte in anderen deutschen Städten gab und alle Beteiligten eine Zusammenführung wünschten. Besonders problematisch sei es, wenn sich innerhalb des Prozesses der Familienzusammenführung die Zuständigkeiten der Behörden ändere. Auch gebe es in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, die sich wiederum ebenfalls viel Fluktuation unterlägen, beispielsweise habe sich die Anerkennung des afghanischen Identitätsdokuments Tazkira in Berlin zweimal kurzfristig geändert. Wolz äußerte den Wunsch, die innerdeutsche Familienzusammenführung leichter zu ermöglichen. Auch müssten die Ausländerbehörden und die Jugendämter besser zusammenarbeiten und die Prozesse der Familienzusammenführung insgesamt besser begleitet werden.

Mohammed Jouni stellte die von ihm mit gegründete Organisation Jugendliche ohne Grenzen vor. Seit 2004 betreibe die Organisation Lobbyarbeit zu den Themen Bildung und Ausbildung, Duldung und Bleiberecht. Bis 2014 sei der Begriff der Duldung weitestgehend unbekannt gewesen. Das habe sich mittlerweile geändert und die Öffentlichkeit sei inzwischen viel besser informiert.

Aus der Praxis schilderte er eine große Intransparenz bei der Terminvergabe und von Agenturen, die sich durch Familienzusammenführungsprozesse bereichern wollten. Die Situation von UMF, die einen Nachzug ihrer Familie begehrten, sei besonders problematisch: Es sei nahezu unmöglich, mit 17,5 Jahren noch einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Es gebe auch Probleme bei der Alterseinschätzung, teilweise dauere der Prozess zwei Jahre. Dann seien die Betroffenen bereits volljährig und damit ihre letzte Chance auf einen Aufenthaltstitel entfallen würde. Jouni berichtete auch von der hohen Erwartungshaltung der Eltern an die Jugendlichen, sie schnellstmöglich nachzuholen und von dem enormen Druck, der dadurch auf den Jugendlichen laste. Innerhalb kürzester Zeit müssten sie die deutsche Sprache erlernen, ins Schul- oder Ausbildungssystem finden und sich mit den bürokratischen Hürden des Familiennachzugs auseinandersetzen. Diese hohen Anforderungen führten teils zu Depressionen und Belastungsstörungen. Von den Beratungsorganisationen erfordere dies in der Beratung oft sehr spezielle Qualifikationen in einzelnen Fragen. Gleichzeitig müsse man jedoch auch bedenken, was konkret mit den jungen Menschen passiert, wenn tatsächlich die ganze Familie nachkäme und sie dann die gesamte Verantwortung für die Familie trügen. Jouni wünschte sich eine schnelle Überarbeitung der momentan unzureichenden Gesetzeslage und einen sofortigen Stopp der Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiärem Schutz: Familienzusammenführung sei ein Grundrecht und ein Menschenrecht.

Anmerkungen aus dem Plenum

Im Plenum wurde betont, dass der Fokus bei der Diskussion zum Thema Familienzusammenführung nicht allein auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete gesetzt werden sollte. Es gebe auch viele begleitete minderjährige Geflüchtete, die ebenfalls wichtige Bedarfe hätten. Dennoch schätzten die Teilnehmer_innen die langen Wartezeiten und die hohen bürokratischen Hürden im Familienzusammenführungsprozess als dramatisch und dringend reformbedürftig ein. Es sei zudem wichtig, sich die Geflüchteten und ihre Familien genau anzuschauen, denn entgegen der oftmals vorherrschenden öffentlichen Meinung würden nicht alle Transferleistungen beziehen und seien „bildungsfern“. Sprachprobleme würden häufig mit „Bildungsferne“ gleichgesetzt, dies sei problematisch.

Insgesamt wurde resümiert, dass es sich beim Familiennachzug um ein altbekanntes und aus familienpolitischer Sicht hochgradig wichtiges Thema handele, dass jedoch bislang nicht genügend im Fokus stehe. Bedauerlicherweise finde eine Bündelung der Zuständigkeiten nicht statt und die Stimme der Familienpolitik sei dabei insgesamt deutlich zu leise. Die Verantwortung könne jedoch auch nicht allein beim Gesetzgeber gesucht werden. „Was können die Organisationen des Bundesforums Familie ganz konkret dafür tun, damit Familienzusammenführung besser gelingen kann?“

In ihrem Abschlusskommentar nahm Dr. Karin Jurczyk (Deutsches Jugendinstitut), die Themen Sicherheit, Angst und Sorge um die Angehörigen in den Fokus. Ein wichtiger Aspekt dabei müsse es sein, dass Familienpolitik, Asylpolitik und Integrationspolitik mehr und effektiver zusammenarbeiten und die Familienpolitik als „weiches“ Politikfeld sich dabei offensiver und selbstbewusster behaupte. Sie ging auch auf die Frage ein, was konkret mit geflüchteten Familien passiere, wenn sie nach Deutschland gekommen sind. „Wie kann dann die ganze Familie gestützt werden?“ Bei diesen Fragen müsse auch die sozio-ökonomische und kulturelle Vielfalt von Familien  und die Vielfalt der Familienformen (z.B. Alleinerziehende) hinsichtlich ihrer Bedarfe, aber auch ihrer Ressourcen – auch und gerade beim Thema Bildung – deutlicher berücksichtigt  werden.

Spannende Inputs und Diskussionen beim Fachforum „Zugänge von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu Regelangeboten der Bildung“

Berlin, 06. Dezember 2016:
Wie wird der Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu Kindertagesbetreuung und Schule gewährleistet? Was sind die bestehenden Herausforderungen und welche Lösungsansätze gibt es? Um diese Fragen drehte sich das zweite Fachforum des Bundesforums Familie im Themenzyklus „Familie und Flucht“ am 6. Dezember 2016. Rund 40 Teilnehmer_innen aus den Mitgliedsorganisationen nahmen die Gelegenheit zum Informationsaustausch und zur Vernetzung wahr.

In einem ersten spannenden Impulsvortrag berichtete Rainer Ohliger (Netzwerk Migration in Europa) über die formalen und strukturellen Zugänge und Hürden, denen Geflüchtete im Bildungsbereich begegnen. Grundlage seiner Ausführungen bildete die Arbeit der Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik. Dabei sei zu bedenken, dass noch nicht ausreichend quantitative Daten vorlägen, um belastbare Aussagen zu treffen. Ausgehend von den bisherigen Forschungsergebnissen könne man aber in etwa damit rechnen, dass die Zahl der Kinder in der Kindertagesbetreuung um 1,4 – 3,5 Prozent und die Zahl der zu beschulenden Kinder um 0,6 – 1,4 Prozent steige, wenn die seit 2015 nach Deutschland geflüchteten Kinder und Jugendliche in den Bildungsinstitutionen ankämen. Die Institution Schule sei, auch aufgrund der relativ geringen zusätzlichen Schüler_innen bei ansonsten sinkenden Schüler_innenzahlen, vergleichsweise gut in der Lage, die Herausforderungen zu bewältigen. Größere Probleme seien in der Kindertagesbetreuung zu sehen, denn es gebe generell hier zu wenig Plätze, zu wenig Personal und einen großen Bedarf an interkultureller Qualifikation der bereits hoch beanspruchten Fachkräfte.

Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte spielten auch im zweiten Impulsvortrag „Kinder geflüchteter Familien in der Kita“ von Petra Wagner (Fachstelle Kinderwelten, Institut für den Situationsansatz) eine Rolle. Sie erläuterte den Ansatz der vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung, der dazu befähigen soll, Diversität zu respektieren und Diskriminierungen zu widerstehen. Der Leitsatz „Alle Kinder sind gleich, jedes Kind ist besonders!“ verdeutliche die Spannung zwischen der Anerkennung gleicher Rechte und der Notwendigkeit, dabei die unterschiedlichen Lebensumstände von Kindern und Familien zu berücksichtigen. Anhand von praktischen Beispielen machte Wagner deutlich, wie Gemeinsamkeiten und Anknüpfungspunkte gefunden und thematisiert werden können. Kitas und Schulen könnten so zu Orten „kultureller Demokratie“ werden. Dies erfordere kontinuierliche Aushandlungsprozesse zwischen den Familienkulturen und den institutionellen Kulturen, mit einer Orientierung an der Leitlinie „Vielfalt respektieren, Ausgrenzung widerstehen!“. Konkret bestehe dies darin, Unterschiede weder zu ignorieren noch überzubetonen, sondern respektvoll zum Thema zu machen. Gleichzeitig gelte es, Ausgrenzung und Diskriminierung zu erkennen und zu bekämpfen – und nicht den geflüchteten Familien die Schuld für (bildungs-)politische Versäumnisse zu geben.

Die beiden Hauptvorträge wurden ergänzt durch Praxisbeispiele aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie. Dr. Apolonia Franco Elizondo berichtete von Sprachlernangeboten für geflüchtete Familien, die die IMPULS Deutschland Stiftung organisiert. Eine Mitarbeiterin des Zentralrats der Muslime in Deutschland stellte das Patenschaftsprojekt „Wir sind Paten“ vor. Die Vernetzung und fachliche Begleitung von Modellkitas in Berlin, die mit geflüchteten Kindern arbeiten, war Gegenstand des Inputs von Marlies Knoops von der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder. Dass geflüchtete Kinder aber auch in der Kindertagespflege unterkommen können und welche Schritte aktuell zur Vernetzung und Unterstützung der Tagespflegepersonen wie auch der geflüchteten Familien unternommen werden, verdeutlichte Ilka Ruhl vom Bundesverband für Kindertagespflege.

Nach der Mittagspause kamen die Teilnehmer_innen in zwei parallelen Foren mit Expert_innen zusammen. Forum 1 hatte die frühkindliche Bildung zum Thema, in Forum 2 wurde zum Themenbereich Schule diskutiert. In beiden Gruppen waren die leitenden Fragen: Was sind die Faktoren, die dazu beitragen, dass Zugänge zu Bildungsangeboten geschaffen und genutzt werden? Wo liegen die Herausforderungen? Was muss geschehen, dass bestehende Probleme bewältigt werden können?

Dr. Jürgen Wüst von der Karl-Kübel-Stiftung moderierte das Forum 1 zum Bereich frühkindliche Bildung. Zwei Expertinnen eröffneten hier die Diskussion. Helena Saba stellte die Aktivitäten von „Willkommen KONKRET“ vor, dem Berliner Bündnis für Kinder geflüchteter Familien, einer zivilgesellschaftlichen Initiative von Menschen aus der frühpädagogischen Praxis und Theorie, aus Verwaltung, Therapie sowie Fort- und Weiterbildung. Das Bündnis arbeite gemeinsam daran, allen in Berlin lebenden Kindern von Beginn an Zugang zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung zu verschaffen und ihnen die Rechte zu sichern, die ihnen laut Kinderrechtskonvention zustehen. Sie machte deutlich, welche Akteure an der Inklusion von Kindern in Einrichtungen frühkindlicher Bildung beteiligt sind und wie wichtig deren Vernetzung ist, nicht zuletzt auch um sich gegenseitig in den entsprechenden Praxisfeldern zu unterstützen und zu stärken. Maria Korte-Rüther vom Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) ergänzte dies mit Erfahrungen aus der Qualifizierung und Vernetzung von Fachkräften und Einrichtungen. Die Kita sei ein, wenn nicht sogar der Ort der Vielfalt von Anfang an. Hier kämen Familien und Kinder aus den unterschiedlichsten Ländern und Kulturen, mit unterschiedlichsten sozio-ökonomischen Hintergründen und unterschiedlichsten körperlichen und geistigen Fähigkeiten zusammen, um gemeinsam zu spielen und zu lernen, um Freundschaften zu knüpfen und Freude zu haben. Zurzeit würden in Niedersachsen beispielsweise etwa 200 Multiplikator_innen im Rahmen der Qualifizierungsinitiative des Kultusministeriums „Vielfalt fördert! Vielfalt fordert“ fortgebildet, um Fachkräfte beim Umgang mit Diversität in Kitas zu unterstützen. Dabei seien die Reflexion des professionellen Selbstverständnisses und der eigenen pädagogischen Orientierungen zentrale Bestandteile der folgenden Qualifizierungen in den Einrichtungen. Zudem gehe es zentral um die Frage, welchen Beitrag die Einrichtungen darüber hinaus leisten können, um sich in den Sozialraum zu öffnen.

Forum 2, welches parallel stattfand und von Dr. Mehmet Alpbek (FÖTED) moderiert wurde, hatte die Zugänge von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zur Schule im Blick. Hier berichtete zunächst Lara Stothfang, Grundschullehrerin in Berlin, von ihren Erfahrungen mit geflüchteten Kindern in der Schule und der von ihr ins Leben gerufenen Initiative HUCKEPACK, die sehr erfolgreich Patenschaften an geflüchtete Kinder zwischen 6 und 18 Jahren in Berlin vermittelt. Die ehrenamtlichen Pat_innen würden sich etwa einmal wöchentlich mit ihren Patenkindern treffen und gemeinsam Freizeitaktivitäten unternehmen, sowie sie beim Deutschlernen und auch bei schulischen Belangen unterstützen. Die erklärten Ziele der Initiative seien es, Geflüchtete Willkommen zu heißen, ihnen das Ankommen zu erleichtern, Vorurteile abzubauen, Kinder zu stärken und einen gegenseitigen Austausch zu fördern, indem Barrieren abgebaut würden. Anschließend schilderte Tom Erdmann (GEW Berlin) die gewerkschaftliche Sichtweise auf die Zugänge von jungen Geflüchteten zur Schule im Land Berlin. Das System der sogenannten „Willkommensklassen“, in denen geflüchtete Kinder separat unterrichtet werden und dort vor allem die deutsche Sprache lernten, sei in den letzten zwei Jahren rasant ausgebaut worden: mittlerweile gebe es 1000 solcher Klassen mit insgesamt etwa 12000 geflüchteten Schüler_innen in Berlin. Allerdings fehlten vielerorts geeignete Lehrkräfte für diese Klassen, auch würde der Unterricht bei Erkrankung der Lehrkräfte oft nicht vertreten, sondern falle aus. Wichtig sei der GEW ein Ausbau von Erzieher_innenstellen im Ganztagsbereich, eine deutliche Stärkung der Schulpsychologie wie auch ein klarer Abschiebestopp für Kinder. Sybille Siegling, Referentin beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz, legte abschließend die teils recht unterschiedlichen Bemühungen der Bundesländer im Bereich der schulischen Inklusion junger Geflüchteter dar. So greife die Schulpflicht beispielsweise in Hamburg „ab dem ersten Tag“, in vielen anderen Ländern erst nach Zuweisung der geflüchteten Kinder in die Kommunen, wenn diese „ihren gewöhnlichen Aufenthalt“ dort etabliert hätten. Flächendeckend gebe es in allen Ländern den Anspruch, so schnell wie möglich alle Kinder zu beschulen. Die angewandten Sprachförderkonzepte seien aufgrund der Gegebenheiten vor Ort vielfältig. Leider fehle bislang aber eine konsistente wissenschaftliche Evaluation der eingesetzten Methoden und Praktiken, um entsprechende Empfehlungen aussprechen zu können. Als vorteilhaft hob Siegling hervor, dass sich durch die notwendige Handhabe des Zuzugs geflüchteter Kinder vielerorts neue Kommunikations- und Kooperationsstrukturen auf kommunaler Ebene gebildet hätten, was auch für andere Bereiche durchaus positive Synergien freisetzen könne.

Die Leitfragen der Foren wurden in der abschließenden Fishbowl-Diskussion mit allen Teilnehmenden noch einmal aufgegriffen. Dabei wurde deutlich, dass der Bedarf in erster Linie auf personeller Seite gesehen wird. Zum einen sei es unbedingt notwendig, über ausreichend personelle Ressourcen verfügen zu können, um mit der Diversität in den Bildungsinstitutionen angemessen umzugehen. Zum anderen bedürfe es bei den Fachkräften einer bestimmten Haltung als Teil ihrer Professionalität, die es zu entwickeln gelte. Elemente einer solchen Haltung seien Offenheit und Augenhöhe. „Der eigentliche Gelingensfaktor ist, dass wir es wirklich wollen!“, formulierte es eine Teilnehmerin.

Ausführlicher Bericht der Auftaktveranstaltung „Familie und Flucht“

„Familie und Flucht“ – für dieses Rahmenthema hatte sich die Netzwerkversammlung des Bundesforums Familie im Dezember 2015 ausgesprochen. Am 12. April trafen sich die Netzwerkpartner nun erneut im Centre Monbijou in Berlin, um den Fahrplan für die kommenden zwei Jahre zu konkretisieren. In dieser Themenperiode wird die Arbeit des Bundesforums stärker als in der Vergangenheit auf Veranstaltungen und Fachforen mit Ad-hoc-Arbeitsgruppen zu deren Vorbereitung und inhaltlichen Auswertung ausgerichtet sein. Dies hatte der Beirat vorgeschlagen, um die Arbeitsweise des Bundesforums der gesellschaftlichen Dynamik des Themenfeldes und dem hohen Bedarf der Mitgliedsorganisationen an Input und Austausch anzupassen.

Doch wo stehen die Mitglieder des Bundesforums beim Thema Familie und Flucht? Inwiefern ist die Arbeit der Verbände und Institutionen von den aktuellen Fluchtbewegungen betroffen? Vor welchen Herausforderungen stehen sie? Auf welche Erfahrungen können sie, kann das Bundesforum Familie zurückgreifen? Diese Fragen wurden im ersten Veranstaltungsteil der Auftaktveranstaltung behandelt. Fünf Vertreter_innen verschiedener Mitglieder des Bundesforums berichteten auf dem Podium exemplarisch aus ihren Organisationen.

Dr. Heidemarie Arnhold vom Arbeitskreis Neue Erziehung (ANE) legte dar, dass die IMG_4613Elternarbeit schon immer damit konfrontiert gewesen sei, dass Familien mit einem Migrationshintergrund besondere Bedürfnisse hätten, dass diese jedoch ganz unterschiedlich seien und man nicht von einer homogenen Gruppe ausgehen könne. Fluchterfahrung sei ebenfalls kein neues Thema, aber die Bedeutung habe in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Als kleiner Verein könne man ihm nicht an allen Stellen angemessen begegnen. Als größte Herausforderung nannte Arnhold die enorme Sprachenvielfalt. Um Familien über Unterstützungsangebote zu informieren, brauche man einheitliche Übersetzungen bestimmter sozialstaatlicher Begrifflichkeiten. Der ANE habe dafür ein internes Glossar entwickelt, damit die eigenen Handreichungen einheitlich seien. Andere Institutionen verwendeten jedoch teilweise andere Übersetzungen.

Sebastian Ludwig erläuterte, dass auch bei der Diakonie das Thema Flucht Konjunktur habe. Die Diakonie unterstütze geflüchtete Menschen durch verschiedenste Strukturen vor Ort wie spezielle Beratungsangebote zu Asylverfahren. Auch „reguläre“ Angebote wie Schwangerschaftskonfliktberatung oder Jugendhilfe würden zunehmend von geflüchteten Menschen genutzt. Im Diakonie Bundesverband werde zum Thema Flucht außerdem gezielt Lobbyarbeit betrieben. Familienbezug habe aus seiner Sicht vor allem das Thema Familienzusammenführung sowie die Bedingungen, unter denen Familien in Unterkünften zusammenleben. Hierzu habe die Diakonie eine gemeinsame Initiative mit dem BMFSFJ zu Schutzmaßnahmen in Einrichtungen vorangetrieben.

Das Paritätische Bildungswerk hingegen sei wiederum auf einer anderen Ebene mit dem Thema konfrontiert, nämlich in den Fortbildungen für Erzieher_innen, ergänzte Maria Rocholl. Diese seien außerordentlich herausgefordert, wenn es darum gehe, mit geflüchteten Familien umzugehen. Es sei zum einen eine Haltung vonnöten, die von Offenheit und interkulturellen Kompetenzen geprägt ist, zum anderen brauche es auch Kenntnisse über die spezifischen Bedürfnisse von geflüchteten Kindern, die eventuell traumatisiert seien, sowie über Unterstützungsangebote, auf die weiterverwiesen werden könne. All dies sei kaum zu gewährleisten in der derzeitigen Situation, in der nahezu alle Stellen überlastet seien und an allen Ecken und Enden Personal fehle. Hierin liege die nächste Herausforderung: Welche Aufgaben können an ehrenamtliches Personal übertragen werden? Was kann das Ehrenamt gut leisten, wozu braucht es Profis? Welche Begleitung brauchen beide Seiten?

Die Notwendigkeit von Begleitung und Supervision betonte auch Andrea Domke von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Die Mitarbeiter_innen der Beratungsstellen seien bei Familien mit Fluchterfahrung oft mit großem Leid konfrontiert, mit dem es umzugehen gelte. Da die Sprache das Medium der Beratung sei, liege in der Sprachvermittlung die größte Herausforderung. Hier gelte es flexibel zu sein, die drittbeste mögliche Lösung sei besser als gar keine Lösung. Sie teile ebenfalls die Erfahrung, dass die Gruppe der Geflüchteten keineswegs homogen sei. Dies sei stets im Hinterkopf zu behalten, um auf die spezifischen Bedürfnisse einer jeden Familie gezielt eingehen zu können.

Eine weitere Dimension, auf der Verbände mit dem Thema Familie und Flucht betroffen sein können, brachte Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) ein. Bei ihnen gehörten häufig Verwandte der eigenen Verbandsmitglieder zur Gruppe der Geflüchteten. Die iaf biete für Geflüchtete Information, Beratung und Sprachvermittlung. Verbandsspezifisch seien hier die Themen Trennung und Eheschließung. Insgesamt stelle die iaf eine allgemeine Verunsicherung bei interkulturellen Fragen fest. Die notwendige Aufklärung sei ein „Fass ohne Boden“.

Im anschließenden Plenum wurde deutlich, wie breit das Themenfeld Familie und Flucht IMG_4607abzustecken ist. Aufgezeigt wurde unter anderem, dass es kaum Erkenntnisse dazu gebe, wie viele Geflüchtete mit Behinderung es gebe und wie auf deren Bedürfnisse in den Aufnahmeeinrichtungen eingegangen werde. Klar wurde, dass die jüngste Fluchtbewegung an keiner Organisation vorbeigegangen ist und sogar das Potenzial hat, einen Verband intern zu verändern. Eine Teilnehmerin berichtete beispielsweise, dass das Thema Flucht ihren Verband im letzten Jahr stark politisiert habe. Es habe sich nun im Verband eine Arbeitsgruppe „Gesellschaftspolitik“ gegründet, die sich inzwischen nicht mehr nur mit dem Thema Flucht, sondern auch mit den Themen Armut und Arbeit auseinandersetze. Der Verband habe zudem einen Pool an ehrenamtlichen Supervisoren und Coaches gebildet, um Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten zu stärken. Die Einschätzung des Podiums, dass eine solche Begleitung der Menschen, die mit geflüchteten Menschen arbeiten (sowohl ehrenamtlich als auch professionell), von enormer Bedeutung sei, wurde von mehreren Seiten bekräftigt.

Zuspruch erhielt auch der Vorschlag, den Blick darauf zu richten, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Die Fluchtthematik spalte das Land, deswegen sei es wichtig, sich mit so grundlegenden Fragen auseinanderzusetzen wie: In was für einer Gesellschaft wollen wir leben? Was verbindet uns? In einer solchen konstruktiven Debatte gelte es auch, die Ressourcen und Potentiale in den Fokus zu rücken, die von den Zugewanderten mitgebracht würden. Konsens herrschte ebenfalls darüber, dass das Bundesforum dabei zu politischen Schlussfolgerungen gelangen solle.

Der zweite Veranstaltungsteil widmete sich der Frage, welche Teilaspekte des breiten Themenfeldes Familie und Flucht vom Bundesforum genauer zu diskutieren seien. Hierfür standen acht Stellwände zur Verfügung, um darauf die Unterthemen und konkreten Fragestellungen festzuhalten, zu denen sich die Teilnehmer_innen Veranstaltungen des Bundesforums wünschten. Der Beirat hatte im Vorfeld die Themenbereiche Arbeit & Qualifikation, Bildung, Gesundheit & Krankheit, Sprache, Trauma & Gewalt sowie Wohnen identifiziert, welche jeweils an einer IMG_4665Stellwand diskutiert werden konnten. Darüber hinaus standen zwei „Blankotafeln“ zur Verfügung, um Fragestellungen außerhalb dieser Themen zu erörtern. Es gab auf jeder Stellwand zudem die Möglichkeit, Expert_inn_en zu benennen sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Vor- und Nachbereitung der zu planenden Fachforen zu erklären, welche von den Teilnehmenden rege genutzt wurde. Besonders viel Andrang herrschte beim Thema Bildung, aber auch die „Blankotafeln“ für alle Fragestellungen, die sich nicht den sechs genannten Oberthemen zuordnen ließen, fanden viel Anklang. Hier wurde unter anderem über Rassismus und Diskriminierung lebhaft diskutiert. Die in diesem zweiten Teil der Veranstaltung entstandenen Poster dienten im Nachgang des Auftakttreffens dem Beirat als Grundlage für die Entscheidung, mit welchen Themen sich die kommenden Veranstaltungen des Bundesforums befassen werden. Die ersten beiden Fachforen sind für Herbst 2016 geplant und werden die Themen Bildungszugang und Wertebildung behandeln.

Material- und Linksammlung „Familie und Flucht“: Allgemein – Informationssammlungen

•     Broschüre „Flucht, Asyl und Integration. Die Flüchtlingsinitiativen der Bertelsmann Stiftung“ (Bertelsmann Stiftung)
Nachdem im Herbst 2015 die große Zahl an zufluchtsuchenden Menschen Deutschland erreichte, hat die Bertelsmann Stiftung kurzfristig beschlossen, sich dieser Herausforderung zu widmen. Sie möchte durch praktische, alltagsorientierte Projekte schnelle und konkrete Hilfe leisten, gleichzeitig aber auch dazu beitragen, die neue Situation zu analysieren und langfristig nachhaltige Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dazu wurden zunächst über 30 Projektinitiativen entwickelt. Die Broschüre gibt eine detaillierte Übersicht über Ansätze und Zielsetzungen.

•      Übersicht aller Arbeitshilfen des Paritätischen Gesamtverbands in der Flüchtlingshilfe (Der Paritätische Gesamtverband)

•     Dossier „Für Menschen, die bei uns ankommen“ (Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein)
Auf der Themenseite sind Informationen zur Arbeit mit geflüchteten Menschen zusammengestellt. Das Augenmerk als Frauen- und Fachverband gilt in besonderer Weise der praktischen Hilfe für Menschen, die hier vorübergehend oder dauerhaft leben, besonders der Frauen und Mädchen.

•     Materialsammlung zum Thema „Flüchtlinge“ (Pestalozzi-Fröbel-Verband | pfv)
Der pfv hat verschiedenste Materialen und hilfreiche Links – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – für Fachkräfte der Jugendhilfe sowie für engagierte Bürger_innen, die sich um Menschen mit Fluchterfahrung kümmern, zusammengestellt.

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Abschließende Diskussion im Plenum

Das Plenum des Bundesforums Familie während der Netzwerkversammlung 2014

Das Plenum des Bundesforums Familie während der Netzwerkversammlung 2014

Die abschließende Diskussion drehte sich um drei zentrale Aspekte. Zum einen diskutierte das Plenum die Bedeutung von Partizipation für Inklusion mit den drei Referent/innen. Hierzu wurde festgestellt, dass Partizipation deutlich mehr sei als nur Teilhabe: es gehe vielmehr um Mitentscheidung beziehungsweise Mitbestimmung. Auch in der BRK spiele Partizipation eine bedeutende Rolle, so definiere die BRK in ihrer Präambel Behinderung Resultat der Interaktion zwischen Menschen mit Einschränkungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die die volle und effektive Partizipation an der Gesellschaft auf gleicher Basis mit anderen behindere. Dr. Wrase verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es Ziel von Inklusion sei, die größtmögliche Partizipation zu ermöglichen. Die Partizipation selbst sei also das Ziel, währenddessen Inklusion die Ausgestaltung der Systeme beträfe, um eben jenes Ziel zu erreichen. Im Umkehrschluss sei Inklusion nur dann erreichbar, wenn – am Beispiel der inklusiven Schule – Eltern und Kinder an dem Prozess der Ausgestaltung eines inklusiven Bildungssystems partizipieren könnten, im Sinne von mitentscheiden.

Ein zweiter Diskussionsstrang befasste sich mit der Frage, wie es zu dem aktuell bestehenden Bildungssystem Deutschlands gekommen sei, schließlich sei die deutsche Sonder- oder Förderschule weltweit einmalig. Dr. Arnade beleuchtete den Sachverhalt historisch und hielt fest, dass auch mit Ende des nationalsozialistischen Deutschlands 1945 leider nicht automatisch das damals vorherrschende Gedankengut „Behindertes Leben ist minderwertig“ in der Gesellschaft ausgelöscht gewesen sei. So hätten die Sonderschulen zu Beginn auch eine ganz klare Schutzfunktion gehabt. Die Entwicklung in Deutschland sei an dieser Stelle einfach stehen geblieben. Prof. Dr. Eckert gab vor diesem Hintergrund auch zu bedenken, dass das deutsche Schulsystem Inklusion in sich nicht vorgesehen habe, schließlich beruhe es mit seinen Gymnasien, Haupt- und Realschulen grundsätzlich auf dem Prinzip von homogenen Lerngruppen. Das angelsächsische Schulsystem beispielsweise sei mit seinen comprehensive schools und dem Prinzip der möglichst langen gemeinsamen Beschulung für Inklusion deutlich besser geeignet, bestätigte auch Dr. Wrase. Hierüber entspann sich zudem die Frage inwieweit die in Deutschland stark ideologisch aufgeladene Debatte über die inklusive Schule ihre Berechtigung in der BRK habe, ob also ein Elternwahlrecht in der Konvention vorgesehen sei. Dr. Arnade führte hierzu aus, dass mit der Ratifizierung der BRK sich die Staaten ganz klar zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichteten, ein Elternwahlrecht sehe die BRK nicht vor. Wie in der öffentlichen Debatte gab es auch im Plenum zu diesem Punkt unterschiedliche Meinungen, aber unabhängig von der Frage ob zwei parallel bestehende Schulsysteme als wünschenswert betrachtet wurden, waren sich alle Beteiligten darin einig, dass die Elternperspektive von zentraler Bedeutung für die Ausgestaltung von Inklusion ist.

Auf dem Podium: Prof. Dr. Andreas Eckert, Dr. Michael Wrase, Dr. Sigrid Arnade (v.l.n.r.)

Auf dem Podium: Prof. Dr. Andreas Eckert, Dr. Michael Wrase, Dr. Sigrid Arnade (v.l.n.r.)

Mit der ganz praktischen Umsetzung der BRK in der Realität beschäftigte sich ein dritter Aspekt der Diskussion und zwar mit der Frage nach der Deutung der Formulierung „im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren“. So sei eben jene Formulierung häufig ein Hinderungsgrund in der Umsetzung inklusiver Maßnahmen vor Ort, da sie interpretierbar wäre. Dr. Wrase räumte ein, dass diese konkrete Passage bewusst so gehalten wäre um der Individualität der Kinder gerecht werden zu können. Allerdings gäbe es durchaus Konkretisierungen. So müssten die Vorkehrungen zu den individuellen Beeinträchtigungen passen. Im Sinne des Zumutbaren müsse sich das Niveau aktuell dem der Förderschulen entsprechen. Dr. Arnade fügte hinzu, dass die BRK sehr wohl darauf einginge, dies jedoch nicht ins deutsche Recht übertragen sei. So sollte der Aspekt der Vorkehrungen in das Behindertengesetz und der der Vorhaltung dieser in das AGG aufgenommen werden, um eine Ahndung zu ermöglichen.

Die Diskussion schloss damit, dass viele bisher unbefriedigende Punkte bei der Umsetzung von Inklusion durch die Einführung der „großen Lösung“ und eine Lockerung im Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern erreicht werden könnte.

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Andreas Eckert: Lebenslagen von Familien mit einem Kind mit einer Behinderung

Den dritten und letzen Input an diesem Tag hielt Prof. Dr. Andreas Eckert von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich. Als Pädagoge beleuchtete er die Lebenslagen von Familien mit einem Kind mit Behinderung vor dem Hintergrund der UN-BRK. Zunächst ordnete er hierzu die Begriffe „Familie“ und „Behinderung“ im Zusammenhang mit der BRK ein. So hielt er fest, dass Behinderung ein sehr relativer Begriff sei, bei dem es um die Wechselwirkung zwischen Bedingungen, Hilfsangeboten und subjektiver Wahrnehmung ginge. Befasse man sich mit Familien mit Behinderung müsse die Ressourcenperspektive im Vordergrund stehen und nicht die Belastung, so würden sich die betroffenen Familien selbst zwar in einem „ständigen Spannungsfeld von besonderen Herausforderung und einem hohen Zufriedenheitserleben“ aber eben doch als „ganz normale Familie“ sehen. Dabei müsse des Weiteren beachtet werden, dass auch Familien mit Behinderung eine heterogene Gruppe seien – ebenso wie andere Familien auch – die sich nur in einem Kriterium, dem der Behinderung, glichen. Seine Einleitung rundete er schließlich mit der Erwähnung der Denkschrift der Bundesregierung zur BRK ab. Dort, so Prof. Dr. Eckert, würde explizit auf Familien eingegangen. Im Mittelpunkt stünde hier der Kooperationsgedanke zwischen Eltern und Fachkräften. Augenscheinlich wird dies beispielsweise an den Artikeln 7 und 23:

„Auch die Eltern sollen intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen werden. Dabei soll den besonderen Bedürfnissen der Eltern und Kinder Rechnung getragen.“

sowie Artikel 25:

„Die individuell erforderlichen Leistungen werden in Zusammenarbeit mit den Eltern in einem interdisziplinär entwickelten Förder- und Behandlungsplan zusammengestellt.“

Prof. Dr. Andreas Eckert, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich

Prof. Dr. Andreas Eckert, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich

Im zweiten Teil seines Vortrages stellte Prof. Dr. Eckert die Besonderheiten von Familien mit einem Kind mit Behinderung mit den Ressourcen der Familien und ihren Bedürfnissen gegenüber. So entstünden Besonderheiten insbesondere in der Alltagsgestaltung je nach individueller Behinderung des Kindes sowie der Lebenssituation der Familie als Ganzes. Oft würden sich Eltern zudem mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinandersetzen müssen. Denn häufig seien die in der Gesellschaft vorherrschenden Wertvorstellungen mit einem Kind mit Behinderung nicht erfüllbar und würden beispielsweise kollidieren mit denen auf Geschwisterkindern ohne Behinderung angewendeten Werten. Nach seiner Erfahrung führt diese Auseinandersetzung oft zu einer Weiterentwicklung der Eltern. Eine weitere Besonderheit sei die Veränderung sozialer Beziehungen. Dabei sei zu bedenken, dass auch hier die Heterogenität der Familien zum Tragen käme und nicht alle Eltern gleich handeln würden. Vielfach jedoch würden sich die sozialen Beziehungen dahingehend verändern, dass Eltern den Kontakt zu anderen Familien in ähnlichen Situationen suchen würden, da man in diesem Umfeld weniger erklären müsse. Anhand dieser Auflistung der Besonderheiten werde eines deutlich, so Prof. Dr. Eckert: Es gebe bei Familien mit Behinderung nicht per se mehr Belastungen wohl aber ein erhöhtes Potential möglicher Belastungen. Für die Familienförderung und die Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung sei nun eine Analyse der vorhandenen Ressourcen besonders wichtig. Hier stellte er eine Auflistung von Ressourcen in der Bewältigung möglicher Belastungen von Retzlaff (2010) vor, anhand derer deutlich wurde, dass die Familien selbst eine zentrale Rolle hierbei spielen, beispielsweise seien der familiäre Zusammenhalt, die Zufriedenheit mit der Partnerschaft und die ausgeglichene Balance familiärer Bedürfnisse wichtige Ressourcen. Daneben käme es insbesondere auch auf die sozialen Unterstützungssysteme an. Letzter Punkt in diesem Dreiklang sind die Bedürfnisse von Eltern mit behindertem Kind, die es zu beachten gebe. Derer gibt es nach Prof. Dr. Eckert vier und zwar: Informationsgewinnung (zum besseren Verständnis, wenn zum Beispiel die intuitiven Erziehungskompetenzen nicht mehr greifen), Beratung (zentrale Ansprechpartner/innen), Entlastung (durch professionelle Angebote) sowie Kommunikation und Kontaktgestaltung im Zusammenspiel von Eltern und Fachkräften.

Familienorientierung in der Kooperation

Legt man dies nun einer familienorientierten Kooperation zwischen Eltern und Fachleuten zugrunde, ergeben sich nach Sarimski und anderen (2013) eine Vielzahl möglicher positiver Beiträge, zum Beispiel eine durch Vertrauen, Respekt, Ehrlichkeit und offene Kommunikation charakterisierte Beziehungsgestaltung, die bedürfnisorientierte Mobilisierung von Ressourcen in interdisziplinären Kooperationen oder auch die Unterstützung der Familien bei der selbstständigen Lösung ihrer Probleme. Herunter gebrochen auf die UN-BRK wiederum wären entsprechend die nachfolgenden Ableitungen denkbar:

  • Bereitstellung (früher) Beratungs- und Informationsangebote für Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung,
  • Einbeziehung von Elternpositionen in eine „wertschätzende“ Inklusionsdebatte – Auseinandersetzung mit divergenten Vorstellungen,
  • Elternwahlrecht bei der Entscheidung zwischen inklusiven und speziellen institutionellen Settings,
  • sowie Kooperation und Vernetzung als Leitidee.

Der Input von Prof. Dr. Andreas Eckert zum Download.

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Sigrid Arnade: Die UN-BRK aus der Perspektive der Zivilgesellschaft

Dr. Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) e.V.

Dr. Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) e.V.

Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, knüpfte ihren Vortrag nahtlos an den Dr. Wrases an. So griff sie die Anmerkungen Dr. Wrase zur fehlerhaften Übersetzung der BRK auf und wusste zu berichten, dass die vorliegende amtliche Übersetzung nicht aus Unkenntnis entstanden sei, sondern durchaus in vollem Bewusstsein der Kultusminister/innen vorgenommen worden wäre. So sei unter anderem auf eine korrekte Übersetzung des Begriffs „assistance“ mit „Assistenz“ verzichtet worden. Stattdessen finde sich in der amtlichen Übersetzung „Hilfe“, was einen deutlich geringeren Grad der Selbstbestimmung impliziert. Es existiere jedoch eine sogennante Schattenübersetzung des NETZWERKS ARTIKEL 3. Daran anschließend brachte Dr. Arnade den Teilnehmenden den Inklusionsbegriff aus Sicht der Zivilgesellschaft näher und zog dabei das Modell von Katarina Tomasevski (2002) heran, welche vier Entwicklungsstadien des Rechtes auf Bildung unterscheide. Beginnend mit der Exklusion über die Separation, also einem allgemeinen Recht auf Bildung für alle in unterschiedlichen Systemen, gehe das Modell über das dritte Stadium, das mit „Assimilation durch Integration“ gleichgesetzt werden könne, bis hin zur wirklichen Gleichberechtigung, die schließlich durch ein inklusives Schulsystem erreicht wird. Gleichberechtigung wird in diesem vierten Stadium dadurch erreicht, dass sich die Gesellschaft ändert und nicht die Individuen an die Gesellschaft angepasst werden. Dabei stellte Dr. Arnade deutlich heraus, dass Inklusion mehr ist als das Recht von Kindern auf Bildung. So betreffe Inklusion neben der Bildung und Ausbildung auch Bereiche wie Gesundheit, Erwerbstätigkeit, Familienleben, Mobilität, Kommunikation, Rechtsstellung und gelte für alle Menschen, unabhängig von Behinderungen, Geschlecht, sozialer und kultureller Hintergründe sowie Lebensphasen.

Die BRK und der Parallelbericht der BRK-Allianz

In einem nächsten Schritt ging sie auf die BRK und die Verweise innerhalb der Konvention zu „Familie“ ein. Hier benannte sie die Artikel 22, 23 und 28 als zentral. In diesen wird auf die Aspekte der Privatsphäre, der Wohnung und der Familie sowie des angemessenen Lebensstandards und sozialer Schutz eingegangen. Von hier aus führte Dr. Arnade die Teilnehmenden weiter zu den Vorstellungen der Zivilgesellschaft hinsichtlich der Umsetzung der BRK in Deutschland. So habe sich die sogenannte BRK-Allianz bestehend aus rund 80 Verbänden, von ABiD/ISL über Gewerkschaften bis hin zur Wohlfahrts- und Elternverbänden, gegründet, aus deren Feder auch der Parallelbericht „Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!“ stammt und deren Sprecherin sie ist. So müssten die ratifizierenden Staaten innerhalb von zwei Jahren einen ersten Bericht zur Umsetzung der BRK bei der UN vorlegen und neben dem Bericht seitens der Regierung gebe es auch immer einen Bericht der Zivilgesellschaft. Auf Basis dieser beiden Berichte stehe im April 2015 ein konstruktiver Dialog zwischen UN, Bundesregierung und der Zivilgesellschaft an. In diesem Zusammenhang ging Dr. Arnade auf die Forderungen der BRK-Allianz in Bezug auf Familien ein, dazu gehören: die Regelung der Frühförderung als Komplexleistung, die Realisierung der „großen Lösung“, die Verankerung von Elternassistenz und begleiteter Elternschaft, die Aufnahme des Menschenrechts auf Familienplanung und Elternschaft in entsprechende Aus- und Fortbildungen sowie die einkommens- und vermögensunabhängige Gewährung von Teilhabeleistungen.

In ihren letzen beiden Punkten ging sie auf die Bereiche Frühförderung sowie Elternassistenz und begleitete Elternschaft näher ein. Größtes Problem seien bei der Frühförderung die Schnittstellen zwischen Leistungsträgern, die den Zugang zu den seit 2001 als Komplexleistung im SGB IX verankerten Angeboten erschwerten. Lediglich in „Sonderwelten“, also im Bereich der Förderschule, funktioniere das System, die Inklusion aber werde massiv erschwert. Dr. Arnade sieht hier akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Hinsichtlich Elternassistenz und begleiteter Elternschaft würde die BRK zur Bereitstellung dieser Leistungen verpflichten, jedoch gebe es in deutschen Gesetzen keine eindeutigen Regelungen. Entsprechend müssten Eltern immer wieder aufs Neue mit Behörden um Assistenzleistungen kämpfen und auch vor Gericht erstreiten. Dr. Arnade schloss ihren Vortrag mit der Hoffnung auf Besserung durch das Bundesteilhabegesetz, an dem aktuell gearbeitet werde und mit dem unter anderem auch die „große Lösung“ forciert werden solle.

Der Input von Dr. Sigrid Arnade zum Download. Mehr Informationen zur BRK-Allianz und dem Parallelbericht unter www.brk-allianz.de. Der Parallelbericht kann auch als gedruckte Version bei der Aktion Mensch bestellt werden. Die Schattenübersetzung der Konvention vom NETZWERK ARTIKEL 3 steht als PDF zur Verfügung oder beim Netzwerk bestellt werden.

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Michael Wrase: Inklusion als (Menschen-)Recht?!

Dr. Michael Wrase, WZB

Dr. Michael Wrase, WZB

Dr. Michael Wrase vom WZB eröffnete das Thema mit einem interessanten Blick auf die rechtlichen Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf den Begriff der Inklusion. Durch die UN-BRK sei Inklusion zu einem rechtsverbindlichen Begriff geworden, der beispielsweise bezogen auf das Bildungssystem in Deutschland zu grundlegenden Veränderungen führe. Dr. Wrase erläuterte den Anwesenden zunächst, warum er sich im Weiteren auf den englischen Originaltext der UN-BRK beziehe. So sei die englische Version zum einen die rechtsverbindliche Version der UN-BRK, zum anderen sei die deutsche Übersetzung leider teilweise unpräzise und beinhalte beispielsweise nicht den Begriff „Inklusion“, stattdessen würde lediglich von „Integration“ gesprochen. Nach diesem Exkurs erläuterte er in einem ersten Schritt, wie sich Rechtsbegriffe im engeren und im weiteren Sinne definierten. So seien Rechtsbegriffe im engeren Sinne juristisch unmittelbar von Bedeutung sowie juristisch zu interpretieren und anzuwenden, das heißt sie ziehen Rechtsfolgen nach sich. Als Beispiel für einen derartigen Rechtsbegriff im engeren Sinne führte Dr. Wrase die nachfolgende Passage der UN-BRK an:

„States parties shall ensure an inclusiveeducation system at all levels”.

Hierbei handele es sich um einen Rechtsbegriff im engeren Sinne, der schließlich auch in Art. 24 Abs. 2 BRK konkretisiert wird. Rechtsbegriffe im weiteren Sinne wiederum eröffneten über das positive Recht hinausgehende Sinnverständnisse, seien Leitbilder für ganze Rechtsgebiete (wie das „Behindertenrecht“) und könnten als Interpretationshilfen dienen. Beispielhaft hierfür sei der Artikel 3 „General principles“, in dem es heißt:

“The principles of the present Convention shall be:
a. Respect for inherent dignity, individual autonomy including the freedom to make one’s own choices, and independence of persons;
b. Non-discrimination;
c. Full and effective participation and inclusion in society”

Im Weiteren skizzierte Dr. Wrase das Konzept der Inklusion. So bedeute Inklusion als „Form der Berücksichtigung von Personen in Sozialsystemen“ (Stichweh 2005) – oder wie Dr. Wrase konkretisierte, von Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit – die gleichberechtigte soziale Teilhabe aller zu ermöglichen. Es gehe also immer um Inklusion versus Exklusion. Entsprechend sei laut Dr. Wrase ein System dann exkludierend, wenn es menschlich-sozialer Vielfalt, also Diversität, nicht ausreichend Rechnung trage. Diesem Konzept folgend führe auch die UN-BRK den Gegenbegriff in einem Diskriminierungsverbot in Art. 5 Abs. 2 konkret aus. Diese Diskriminierung wird in Art. 2 genauer definiert:

„’Discrimination on the basis of disability’ means any distinction, exclusion or restriction on the basis of disability which has the purpose or effect of impairing or nullifying the recognition, enjoyment or exercise, on an equal basis with others, of all human rights and fundamental freedoms in the political, economic, social, cultural, civil or any other field. It includes all forms of discrimination, including denial of reasonable accommodation”.

Der Gleichheitsbegriff gehe hier also sehr weit, so Wrase. So berücksichtige substantielle (materielle) Gleichheit sowohl die gegenwärtigen Strukturen als auch vergangene Benachteiligungen und fordere eine systemische Anpassung.

Gleichheitskonzepte im Wandel

Um die Bedeutung und das Innovative dieser Gleichheitsdefinition angemessen würdigen zu können, veranschaulichte Dr. Wrase die Entwicklung des Gleichheitskonzeptes im vergangenen Jahrhundert. So hätte zu Beginn des 20. Jahrhunderts die staatsbürgerliche Gleichheit gegolten, im Rahmen derer es gleiche Behandlung nur im Rahmen geltender Gesetze gab. Dem folgte nach Ende des Zweiten Weltkrieges die formale Gleichheit im Sinne eines Menschenrechtes. Zentral war hier das Differenzierungsverbot, insbesondere aufgrund von Rasse, Herkunft und Geschlecht, kurzum die Gleichheit gegenüber dem Gesetz. Während der Gleichberechtigungs- beziehungsweise Gleichstellungsbewegung hätte die formal-materielle Gleichheit vorgeherrscht, die sich insbesondere in dem Verbot mittelbarer (faktischer) Diskriminierung niederschlug. Grundgedanke war hier, dass durch Regelungen, die die spezifische Lebenssituation nicht berücksichtigen, keine wirksame Gleichheit erzeugt werden kann. Mit der UN-BRK sei man nun an dem Punkt der materiellen Gleichheit. Das wiederum hieße, exkludierende Systeme müssten umgestaltet werden und wenn diese Umgestaltung unterlassen werde, komme das Diskriminierung gleich. Es gehe also um die Gleichheit innerhalb der Sozialsysteme, nicht durch Maßnahmen außerhalb der Systeme, die der Verschiedenheit Rechnung trügen – wie das beispielsweise im Fall der Förderschulen der Fall sei. Mit dem Ansatz der Umgestaltung bestehender Systeme gehe Inklusion deutlich über formale Gleichbehandlung hinaus und müsse dazu führen, dass existierende Prozesse wie zum Beispiel arbeitsorganisatorische Abläufe, hinterfragt würden.

Welche Maßnahmen die UN-BRK nun vorsieht, um Diskriminierung zu verhindern, führte Dr. Wrase zum Schluss seines Vortrages aus. An dieser Stelle ging er näher auf den Art. 24 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 BRK ein. So sei hier beispielsweise festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, Zugang zu inklusiven, qualitativ hochwertigen und kostenfreien Grundschul- und weiterführender Bildung haben und den die benötigte Unterstützung erhalten sowie angemessene Einrichtungen entsprechend der individuellen Erfordernisse vorgehalten werden müssen. Darüber hinaus müssen individuelle Unterstützungsmaßnahmen in Bereichen vorgehalten werden, die der Steigerung der akademischen und sozialen Entwicklung dienen.

Dr. Wrase schloss seinen Input damit, dass auch wenn die UN-BRK hauptsächlich Auswirkungen auf die Inklusion innerhalb des Bildungssystems habe, sie dennoch den Blick für Inklusion als solche entscheidend weite.

Der Input von Dr. Michael Wrase zum Download

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Netzwerkversammlung 2014: Familie und Inklusion

Der 19. September 2014 stand ganz im Zeichen des Bundesforums Familie. Bereits am Vormittag trafen sich die beiden Arbeitsgruppen AG A „Inklusion bei Familien mit behinderten Angehörigen” und AG B „Inklusion für die Vielfalt von Familien” zu einer ersten gemeinsamen Sitzung. In arbeitsreichen drei Stunden verschafften sich die Teilnehmenden einen Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten und vereinbarten weitere Schritte hin zu einem gemeinsamen Papier zum Thema „Familie und Inklusion“.

Während das Treffen am Vormittag Arbeitscharakter hatte und insbesondere demInformationsaustausch diente, war der Nachmittag vor allem der Wissensgenerierung gewidmet. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Can Aybek (Mitglied des Beirats des Bundesforums Familie) und Diana Golze, MdB (Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag) brachten kurze Inputs aus den beiden Arbeitsgruppen auch diejenigen Netzwerkmitglieder auf den Stand der aktuellen Diskussion, die momentan nicht aktiv an den Arbeitsgruppen mitwirken. Im Anschluss daran stand das Thema „Lebenslagen von Familien im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention“ im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

Hierzu hatte die Geschäftsstelle mit Dr. Sigrid Arnade (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.), Prof. Dr. Andreas Eckert (Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich) und Dr. Michael Wrase (Wissenschaftszentrum Berlin) drei renommierte Expert/innen gewinnen können, die den Mitgliedern des Bundesforums aus verschiedenen Perspektiven Einblicke in das komplexe Thema gaben.

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News

Publikation “Unterstützungsstrukturen für Familien” vom Bundesforum Familie an die Vorsitzende des Familienausschusses übergeben

Am 15. Januar übergaben Elena Gußmann, die Projektkoordinatorin des Bundesforums Familie und Sven Iversen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen die Abschlusspublikation der Ende 2023 abgeschlossenen Themenperiode an die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Ulrike Bahr. In den Jahren 2022/2023 arbeiteten die Mitglieder intensiv zum inhaltlichen Schwerpunkt „Unterstützungsstrukturen für Familien: Wie ...
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Neue Publikation des Bundesforums Familie: „Unterstützungsstrukturen für Familien – Zielsetzungen, Zugänge, Angebote“

In den Jahren 2022/2023 arbeiteten die Mitglieder zum inhaltlichen Schwerpunkt „Unterstützungsstrukturen für Familien: Wie sind Angebotsstrukturen der Familienunterstützung in Deutschland konzipiert, organisiert und umgesetzt?“ Die nun vorliegende Publikation fasst den Prozess, der aus Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppentreffen bestand, zusammen. In der Publikation wird unter anderem betont, wie wichtig der politische Wille ist, ...
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Netzwerktreffen: Abschluss der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien“ und Wahl des Schwerpunktthemas 2024/25 am 17. Oktober 2023

Rund 40 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 17. Oktober 2023 im Centre Monbijou in Berlin Mitte zusammen. Inhalt des Netzwerktreffens war die abschließende Reflexion der Themenperiode 2022/23 sowie die Wahl des neuen Schwerpunktthemas für 2024/25. Elena Gußmann (Bundesforums Familie) eröffnete die Veranstaltung mit einem Rückblick auf die ...
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Neuer Schwerpunkt für Themenperiode 2024/2025 gewählt: „Familien und Klima“

Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen wählten im Rahmen des diesjährigen Netzwerktreffens des Bundesforums Familie am 17. Oktober 2023 das Thema  „Familien und Klima“ zum neuen inhaltlichen Schwerpunkt für 2024/2025. Im Vorfeld des Netzwerktreffens hatten Mitgliedsorganisationen über 40 Themenvorschläge eingereicht. Ein Veranstaltungsbericht sowie eine Einladung zum Kick-Off-Meeting, das Weichen für die inhaltliche Bearbeitung der ...
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Fachforum am 16. Mai 2023: „Familienunterstützung finanzieren: Rahmenbedingungen, Umsetzungen, Ziele“

16.05.2023, Berlin | Das dritte und letzte Fachforum der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ fand am 16. Mai 2023 im Festsaal der Berliner Stadtmission statt. Die über 40 Teilnehmer*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums diskutierten die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Familienunterstützung, deren Umsetzung und identifizierten ...
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Fachforum am 14. März 2023: „Familienunterstützung verzahnen, verknüpfen, entsäulen: Potenziale und Ansätze aus der Familienbildung“

14.03.2023 | Im Rahmen des zweiten Fachforums der Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ kamen am 14. März 2023 knapp 50 Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen zusammen. Die Online-Veranstaltung thematisierte die Strukturen und Netzwerke von Familienunterstützung und fokussierte dabei insbesondere auf den Bereich der Familienbildung. Wie wird Familienunterstützung ...
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Impulsworkshop am 28. Februar 2023: „Wenn die Familien wüssten, was wir in unseren Projektanträgen über sie schreiben, würden sie nicht mehr kommen“

Berlin, 20.03.2023 | Sprache in der sozialen Arbeit mit Familien – darüber wurde in einem Impulsworkshop des Bundesforums Familie am 28. Februar gesprochen. Er schloss sich an das Fachforum „Ansprache & Werthaltungen in der Familienunterstützung“ vom 20. Oktober 2022 an. Welche Wirkung kann Sprache haben und wie kann die Arbeit ...
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Fachforum am 20. Oktober 2022: „Ansprache & Werthaltungen in der Familienunterstützung“

Berlin, 20.10.2022 | Knapp 40 Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen anlässlich des ersten Fachforums der aktuellen Themenperiode „Unterstützungsstrukturen für Familien – Wege zu wirksamen Angeboten“ im Festsaal der Berliner Stadtmission zusammen. Im Fokus der fachlichen Diskussion stand der enge Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit von Unterstützung und den ...
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Impulsworkshop am 28. Juni 2022: „Empowerment als Leit- & Zielperspektive in der Familienunterstützung“

Berlin, 28.06.2022 | Das Bundesforum Familie hat sich für die Themenperiode 2022/23 die Frage zum Ziel gesetzt: Wie können Familien nicht nur gut betreut oder versorgt, sondern nachhaltig gestärkt und befähigt werden? Welche Haltungen, Strukturen und Ressourcen werden dafür in den Angeboten der Familienunterstützung benötigt? In diesem Zusammenhang ist häufig ...
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Kick-Off-Veranstaltung am 22. März 2022: „Empowerment durch Unterstützungsstrukturen – Zugänge schaffen und Familien stärken“

Berlin, 22.03.2022 | Wie können Familien nachhaltig gestärkt werden? Wie erreicht Unterstützung die Familien, die sie brauchen? Und welche impliziten Annahmen stecken bereits in der Formulierung „Familien, die sie brauchen“? Was für normative, strukturelle und finanzielle Faktoren spielen eine Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Unterstützungsangeboten? Zu diesen Fragen ...
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„Platz für Familie“ an Vorsitzende des Familienausschusses übergeben

Berlin, 23. März 2022 | Der Geschäftsführer der AGF, Sven Iversen, hat am 23. März die kürzlich erschienene Abschlusspublikation „Platz für Familie. Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ an die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags, Ulrike Bahr, MdB, übergeben. Frau Bahr, die seit ihrer ...
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Publikation „Platz für Familie – Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ der Themenperiode 2020/21 erschienen

Das Bundesforum Familie hat in einem intensiven Diskussionsprozess 2020-2021 den Themenschwerpunkt „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ bearbeitet. In einer Serie von Fachforen brachten die Mitgliedsorganisationen ihre unterschiedlichen Perspektiven auf Wohnen und Familie ein. Die nun vorliegende Publikation „Platz für Familie – Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ fasst diesen Prozess und ...
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Netzwerktreffen am 22. November 2021: Abschluss der Themenperiode „Familie, Wohnen und Kommunale Infrastruktur“, Beiratswahl und Wahl des Schwerpunktthemas 2022/23

Berlin, 22.11.2021 | Über 40 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 22. November 2021 im Festsaal der Stadtmission am Hauptbahnhof zusammen. Inhalt des Netzwerktreffens war der Abschluss der Themenperiode 2020/21 sowie die Wahl des Schwerpunktthemas für 2022/23 und die Wahl eines neuen Beirats. Wrap-Up der Themenperiode „Familie, Wohnen ...
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Fachforum „Gemeinschaftliches Wohnen für Familien – Zukunft des Zusammenlebens?“ am 11. Mai 2021

Berlin, 11.05.2021 | Etwa 45 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 11. Mai 2021 digital zum dritten und letzten Fachforum der Themenperiode „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ zusammen. Das Thema lautete: „Gemeinschaftliches Wohnen für Familien – Zukunft des Zusammenlebens?“ Einführend eröffnet wurde das Fachforum von konkreten Einblicken in ...
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Fachforum „Gutes Wohnen für Familien – eine Aufgabe für Staat und Zivilgesellschaft“ am 18. März 2021

Berlin, 18.03.2021 | Knapp 50 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 18. März 2021 digital zum zweiten Fachforum der Themenperiode „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ zusammen. Im Fokus diesmal: „Gutes Wohnen für Familien – eine Aufgabe für Staat und Zivilgesellschaft“. Die Wohnungsnot von Familien, vor allem ausgelöst ...
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Online-Fachgespräch „Wohnungslosigkeit von Familien im europäischen Vergleich“ am 03. Dezember 2020

Here you can find the English version of this report. Berlin, 03.12.2020 | Knapp 25 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie nahmen am 03. Dezember 2020 am Online-Fachgespräch „Wohnungslosigkeit von Familien im europäischen Vergleich“ der Themenperiode „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ teil. Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit steigen die ...
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Fachforum „Familien im Fokus kommunaler Infrastruktur: Beteiligung, Bedarfe und Angebote“ am 14. September 2020

Berlin, 14.09.2020 | Knapp 40 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 14. September 2020 im Refugio Berlin zum ersten Fachforum der Themenperiode „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ zusammen. Das grundlegende Ziel des Fachforums war es, folgende Fragestellungen zu erörtern: 1. Welche Bedarfe haben Familien innerhalb einer kommunalen Infrastruktur? 2. ...
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Netzwerktreffen: Erscheinung Publikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken“ und thematischer Auftakt „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ am 02. März 2020

Knapp 50 Teilnehmende aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesforums Familie kamen am 02. März 2020 im Festsaal der Stadtmission am Hauptbahnhof zum ersten Netzwerktreffen des Jahres zusammen. Übergabe der Publikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken“ Im ersten Teil des Tages wurde mit der Übergabe der Abschlusspublikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken“ ...
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Netzwerktreffen: Abschluss der Themenperiode „Familie, Partizipation und Demokratie“ und Wahl Schwerpunktthema 2020/2021 am 21. Oktober 2019

Berlin, 21. Oktober 2019: Etwa 50 Teilnehmende kamen aus den Mitgliedsorganisation des Bundesforums Familie zum diesjährigen Netzwerktreffen im Centre Monbijou in Berlin zusamenmen. Abschluss der Themenperiode „Familie, Partizipation und Demokratie“ Am Vormittag stellten Magda Göller (Pestalozzi-Fröbel-Verband), Birgit Merkel (Zukunftsforum Familie), Katharina Queisser (bevki), Laura Castiglioni (Deutsches Jugendinstitut) und Stephan Wassmuth (Bundeselternrat) stellvertretend für ...
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Fachforum zur Europawahl „Familie und Demokratie in Europa“ am 05. April 2019

Am 05. April 2019 fanden sich im Centre Monbijou in Berlin ca. 45 Teilnehmende ein, um in der ersten Tageshälfte über Demokratie in Europa zu diskutieren und sich anschließend mit den aktuellen Aktivitäten des Bundesforms Familie zum Thema „Partizipation, Demokratie und Familie“ auseinander zu setzen. Anlässlich der im Mai stattfindenden Europawahl ...
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Quellen: Disclaimer eRecht24