08. Juli 2015, Berlin: „Welche Auswirkungen hat das Familienrecht anderer europäischer EU-Mitgliedsstaaten auf Deutschland?“ Workshop des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften

Folgende Themen werden behandelt:
– Welche europarechtlichen Verordnungen haben bei der Lösung grenzüberschreitender Sorgerechtsfälle eine Bedeutung?
– Welche Fragen sind relevant beim Umzug mit einem Kind nach Deutschland und beim Wegzug ins europäische Ausland?
– Welche Möglichkeiten gibt es, eventuelle Kindesentziehung durch juristische Maßnahmen sowie Mediation zu verhindern?
– Welche Sorgerechtsregelungen haben andere EU-Mitgliedsstaaten und wie ist deren Anerkennung in Deutschland?

Der Workshop richtet sich an Betroffene und MitarbeiterInnen aus Beratungsstellen und Behörden.
Die Referentin, Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow, ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Berlin und Beraterin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Berlin.

Veranstaltungsflyer zum Download

Zeit: 08. Juli 2015, 9.30 – 17.00 Uhr
Ort: Verband binationaler Familien und Partnerschaften | Oranienstraße 34 | 10999 Berlin | HH, 4. OG, Aufzug
Anmeldung bitte bis zum 25. Juni 2015 per Email. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Wir freuen uns auf Sie!